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Rechteinhaber duldet Verletzungshandlung?

Montag, 9. August 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Rechteinhaber (die Zentropa ApS) eine angebliche Rechtsverletzung durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines Werkes, über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr beobachtet und auch geduldet hat.

Erst knapp ein dreiviertel Jahr nach dem angeblichen ersten Verstoß wird nunmehr eine Abmahnung über die Kanzlei BaumgartenBrandt ausgesprochen.

Es muss sich dann wohl schon die Frage aufdrängen, ob hier Daten gesammelt werden (zu welchem Zweck auch immer) oder ob dem Rechteinhaber tatsächlich daran gelegen ist, die angeblichen Verletzungshandlungen schnellstmöglich zu beenden?

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns an:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04

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