Die Kanzlei Denecke und von Haxthausen mahnt scheinbar in sehr großer Anzahl angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Ayo Technology” von Milow ab.
Es fällt auf, dass diese Abmahnungen eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 480,- Euro vorsehen, bei der sich sicherlich einige Adressaten gut überlegen, ob man doch lieber zahlen sollte, statt sich mit der Gegenseite eine Diskussion über die rechtlichen Probleme in diesen Angelegenheit zu liefern.
Wir können nur darauf hinweisen, dass es wohl keine gefestigte Rechtsprechung gibt, die auf Grundlage der in den Abmahnschreiben gegebenen Informationen eine sichere Zahlugsverpflichtung der Abgemahnten erkennen würde.
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