Artikel-Schlagworte: „Milow“

Milow durch Denecke und von Haxthausen

Montag, 2. November 2009

Die Kanzlei Denecke und von Haxthausen mahnt scheinbar in sehr großer Anzahl angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Ayo Technology” von Milow ab.

Es fällt auf, dass diese Abmahnungen eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 480,- Euro vorsehen, bei der sich sicherlich einige Adressaten gut überlegen, ob man doch lieber zahlen sollte, statt sich mit der Gegenseite eine Diskussion über die rechtlichen Probleme in diesen Angelegenheit zu liefern.

Wir können nur darauf hinweisen, dass es wohl keine gefestigte Rechtsprechung gibt, die auf Grundlage der in den Abmahnschreiben gegebenen Informationen eine sichere Zahlugsverpflichtung der Abgemahnten erkennen würde.

Lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall beraten!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0511/ 47 39 06 01 oder per Email über Kanzlei (at) recht-freundlich.de oder per Fax unter 0511/ 47 39 06 09.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Share

Denecke, von Haxthausen & Partner mahnen ab

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Uns liegt eine Abmahnung vor, die aus der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner stammt. Diese Kanzlei scheint durch eine „Abspaltung“ einiger Anwälte von der Kanzlei von Kenne & Partner hervorgegangen zu sein.

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt im vorliegenden Fall Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Werk Milow „Ayo Technology“ ab.

Es wird auch hier eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt. Interessant ist, dass augenscheinlich die Abmahnung an einem Sonntag verfasst wurde und zudem die Frist für die Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ebenfalls an einem Sonntag ablaufen soll. Dies ist unüblich.

Weiterhin wird auch in der vorliegenden Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag („Schadensersatz“) in Höhe von € 480,00 gefordert.

Share

Milow – Ayo Technology

Dienstag, 27. Oktober 2009

Das Lied mit dem obigen Titel ist vermehrt Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner.

In einer nunmehr vorgelegten Abmahnung soll der Ttiel als Teil des Samplers “Die ultimative Chart Show – Lieblingssongs der Frauen” zum Herunterladen angeboten worden sein.

Es ist daher einmal mehr zu hinterfragen, wie genau die Feststellung erfolgt, dass und ob das jeweilige Werk aus einer bestimmten Quelle bzw. von einer bestimmten CD stammt. Die Frage danach, ob der Hashwert insoweit die Herkunft zu 100% bestimmbar machen soll, ist nicht beantwortet und muss nach unserer Auffassung ein Teil der weiteren Diskussion in diesem Bereich sein.

Share

Milows Ayo Technology…

Donnerstag, 24. September 2009

bzw. die Rechte an diesem Lied sind in der letzten Zeit vermehrt Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei von Kenne und Partner aus Berlin, die für die DigiProtect GmbH ausgesprochen werden.

Immer wieder müssen wir auch hinsichtlich dieser Abmahnungen dazu raten, sich vor einer Reaktion jedenfalls anwaltlich beraten zu lassen.

Gerne helfen wir Ihnen. Sie können sich über das Kontaktformular oder über die folgenden Wege mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten deutschlandweit und stehen zeitnah zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511/ 47 39 06 01

Fax 0511/ 47 39 06 09

Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Share