Artikel-Schlagworte: „mehrfacher Verstoß“

Abmahnung mehrerer Verstöße

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Uns wird wiederum eine Abmahnung vorgelegt, die von der Kanzlei Nümann + Lang ausgesprochen wurde.

Gegenstand dieser Abmahnung sind mehrere Verstöße an mehreren Werken verschiedener Rechteinhaber.

Augenscheinlich wird nunmehr dazu übergegangen, jeweils mehrere Verstöße in eine Abmahnung zusammenzufassen. Dieses soll ggf. dafür sorgen, dass man so zu einer nicht mehr einfachen Verletzungshandlung kommen soll, die dann eine Vergütungspflicht nach § 97 a Abs. 2 UrhG vorsehen würde, die auf € 100,00 Rechtsanwaltskosten gedeckelt wäre. Unserer Ansicht nach ist dies jedoch so einfach nicht.

In der vorliegenden Abmahnung wird als pauschaler Vergleichsbetrag eine Summe von € 690,00 gefordert. Hiermit wäre die vorliegende Sache erledigt, soweit auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben würde.

Es ist immer zu prüfen, ob die entsprechend behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Es bestehen hier Zweifel, ob jeweils, wie in den Abmahnungen vorgegangen, die Ansprüche einfach behauptet werden können. Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass jeder Einzelfall entsprechend zu prüfen ist.

Bitte lassen Sie sich beraten!

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License Keeper AG, Simon und Partner

Freitag, 2. Oktober 2009

In einer hier vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Simon und Partner, die für die License Keeper AG aus der Schweiz ausgesprochen wurde, verlangt die abmahnende Kanzlei neben der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 2743,00 Euro.

Dieser Betrag soll sich aus einer Anwaltsvergütung in Höhe von 543,00 Euro und einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 2200,- Euro zusammensetzen.

Wie allerdings der Schadensersatz hierbei genau bemessen wurde, ergibt sich nicht. Eine solche pauschale Forderung würde ein Gericht wohl kaum anerkennen.

In der Abmahnung ging es um drei Filme, unter anderem um den Titel Sexbox24.

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