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Magmafilm wird auch durch Rechtsanwaltskanzlei Lihl vertreten

Montag, 9. August 2010

Die Rechtsnwaltskanzlei Lihl mahnt auch für die Magmafilm GmbH ab.

Gegenstand einer hier vorliegenden Abmahnung ist ein angebliher Verstoß gegen Rechte an einem pornografischen Filmwerk.

Es wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, andererseits auch angeboten, die Zahlungs- / Ersatzansprüche, die der Magmafilmzustehen sollen, gegen eine Zahlung in Höhe von pauschal 650,- Euro zu erledigen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/kanzlei-lihl-mahnt-fuer-die-magmafilm-gmbh-ab

Wir raten davon ab, ohne eine eingehende Information die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Sie erreichen uns teefonisch unter der 0800 / 100 41 04 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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