Artikel-Schlagworte: „Landgericht“

kein Impressum im Unternehmensprofil in sozialen Netzwerken? = Wettbewerbsverstoß

Freitag, 28. Oktober 2011

Das Landgericht Aschaffenburg hat am 19.08.2011 entschieden, dass derjenige, der ein geschäftsmäßig genutztes Profil bei facebook vorhält, sich auch an die Impressumspflicht des § 5 TMG halten muss.

Nach § 5 TMG müssen bestimmte Informationen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar vorgehalten werden. Hintergrund ist, dass der Betrachter der Seite in die Lage vbersetzt werden muss, mit dem Betriber der Seite, also demjenigen, der für die dargestellten Informationen verantwortlich ist, direkt zu kontaktieren und notfalls auch Erklärungen zustellen zu lassen.

Heute ist es vielfach so, dass Unternehmen mit eigenen facebook- Profilen für Ihre Produkte oder Aktivitäten werben. Schon der Auftritt unter dem eigenen Logo könnte als Handeln im Wettbewerb insoweit verstanden werden und bringt damit die Verpflichtung mit sich, ein Impressum vorzuhalten, welches den Anforderungen des § 5 TMG entspricht.

Diese Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg, zum Aktenzeichen 2 HK O 54/11, vom 19.08.2011, dürfte einmal mehr zeigen, dass das Handeln im Internet leider immer mehr dem Betreten eines Minenfeldes gleicht. HIer gilt es eine Reihe an Verpflichtungen nicht nur dann zu beachten, wenn man bei eBay, Amazon oder auf einer sonstigen Plattform oder auch mit einem Onlineshop aktiv ist, sondern auch dann, wenn man “nur” Informationen bei facebook

Sofern auch Sie Fragen zum wettbewerbskonformen Auftritt im Internet haben, so kontaktieren Sie uns gerne über die nachstehenden Wege:

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47390601, Email: Boenig@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de

 

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

www.abmahnung-blog.de

 

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Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – – Planet Punk Music GbR- -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

Dienstag, 10. Mai 2011

Die Planet Punk Music GbR mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Planet Punk Music GbR

Abmahnende Kanzlei:            Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

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Neuregelung im Widerrufsrecht zum 11.06.2010; einstweilige Verfügung wg. fehlerhafter Widerrufsbelehrung “kündigen”

Dienstag, 1. Juni 2010

Wie hier und hier bereits berichtet, wird mit der Änderung des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 das Problem auftreten, dass in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen direkt zum Anspruch einer Vertragsstrafe führen können, wenn man die vormals abgegebene Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der sich nunmehr ändernden Details im Widerrufsrecht abgegeben hat.

Aus diesem Grunde raten wir dringend dazu, zu prüfen, ob Sie in einem wettbewerbrechtlichen Abmahnverfahren eine Unterlassungserklärung abgegben haben und diese ggf. zu kündigen.

Auch wenn es nach einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Widerrufsrecht zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen sein sollte, so sollte geprüft werden, ob Sie die neue Gesetzeslage ab dem 11.06.2010 dazu zwingt, gegen diese gerichtliche Entscheidung zu verstoßen. Der Effekt wäre die Gefahr, dass aus der gerichtlichen Entscheidung ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt wird, sofern dies beantragt würde.

Wir raten daher noch einmal dazu, sowohl abgegebene Unterlassungserklärungen, als auch in Wettbewerbssachen gegen Sie ergangene gerichtliche Entscheidungen daraufhin zu prüfen, ob sie von den Neuregelungen im widerrufsrecht berührt werden und damit Gefahren hinsichtlich der weitergehenden Inanspruchnahme begründen.

Gerne stehen wir zu weiteren Informationen und zu Bertungen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax. 0511/ 47 39 06 09, Email boenig@recht-freundlich.de

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Bushido verurteilt? Abmahnungen korrekt?

Dienstag, 23. März 2010

Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.

Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.

Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Landgericht Frankfurt Urteil vom 22.09.2009 Einstweilige Verfügung Filesharing aufgehoben!

Donnerstag, 12. November 2009

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die bereits erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Es ging um das Lied „Hard To Say I’m Sorry 2k9″ der Künstlergruppe “Aquagen“.

Zunächst hatte das Landgericht Frankfurt im Juli 2009 eine einstweilige Verfügung erlassen. Basis der einstweiligen Verfügung war die im Rahmen eines Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln ermittelte IP-Adresse. Die Abgemahnte hatte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.

Weiterlesen: http://abmahnung-blog.de/urteile/landgericht-frankfurt-urteil-vom-22-09-2009-einstweilige-verfugung-filesharing-aufgehoben

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