Artikel-Schlagworte: „Lady Gaga“

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

Freitag, 13. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“The Fame” – Lady Gaga

Mittwoch, 27. Januar 2010

Bereits seit mehreren Monaten wird das oben angeführte Werk immer wieder Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die im Auftrage der Universal Music GmbH, Berlin, durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgebracht werden.

Weiterhin wird zur Erledigung der aus dem behaupteten Verstoß angeblich resultierenden Forderungen eine Zahlung in Höhe vo 1.200,- Euro gefordert, mit der, neben der auch abzugebenden Unterlassungserklärung, alle Ansprüche der abmahnenden Partei erledigt werden könnten.

Bevor Sie entscheiden, wie Sie auf die Abmahnung reagieren, sollten Sie sich genau über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Folgen informieren.

Gerne beraten wir Sie:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax 0511/ 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Lady Gaga, “The Fame”

Donnerstag, 7. Januar 2010

Wie bereits berichtet, mahnt derzeit offenbar die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erneut in mehreren Fällen ab.

Unter anderem liegt hier auch eine Abmahnung vor, die das Werk “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga bzw. eine angbeliche Rechtsverletzung an demselben betrifft.

Auch hier wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1200,- Euro neben der Abgabe der Unterlassungserklärung gefordert.

Bitte reagieren Sie nicht ohne vorherige Information über die Chancen und Risiken auf eine solche Abmahnung.

Wir beraten Sie gern:

Feil Rechtsanwälte

Tel: 0511 / 47 39 06 01

Fax: 0511 / 47 39 06 09

Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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The Fame von Lady Gaga…

Mittwoch, 21. Oktober 2009

… ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.

Das Album der Künstlerin soll unerlaubt zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein und nun fordern die Vertreter der Abmahnerin, in diesem Fall neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro als Vergleichsbetrag.

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