Artikel-Schlagworte: „Koch Media“

Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media

Donnerstag, 23. September 2010

Dass die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg Abmahnungen versendet, ist bekannt. Zu den dortigen Mandanten zählt derzeit insoweit auch die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich.

In den entsprechenden Abmahnungen wird der Adressat dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abuzgeben und darüber hinaus werden Zahlugsforderungen behauptet.

Die Erledigung der Zahlungsforderungen soll allerdings gegen eine pauschal mit 650,- Euro bezifferte Summe abgegolten werden können.

Wir raten davon ab, den scheinbar ansprechenden Vorschlag der Gegenseite ohne vorherige Information bezogen auf Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten anzunehmen.

Lassen Sie sich informieren:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Just Cause 2, rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH

Mittwoch, 11. August 2010

Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.

Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.

Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.

Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de

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Koch Media GmbH – Risen

Mittwoch, 27. Januar 2010

Im Auftrage der Koch Media GmbH ist eine Abmahnung erstellt worden, die die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg ausgebracht hat.

In dieser Abmahnung wird die angeblche Verletzung von Rechten an dem Werk “Risen” angezeigt. Diese Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Herunterladen und das gleichzeitige anbieten in einer Tauschbörse erfolgt sein.

In der Folge sei auf Grundlage eines Auskunftsverfahrens der Name und die Anschrift des jetzigen Abmahnungsempfängers in Erfahrung gebracht worden.

In der Abmahnung wird die Erledigung der Sache gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Es ist zu beachten, dass Unterlassungserklärungen den Unterzeichner zur Zahlug einer Vertragsstrafe verpflichten, die ohne Weiteres von dem Unterlassungsgläubiger gefordert werden kann, wenn es zu einem weiteren Verstoß kommen sollte.

Auch deshalb ist genau darauf zu achten, was man letztlich unterschreibt.

Informieren Sie sich vorher eingehend und lassen sich gegebenenfalls beraten.

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