Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, mit der gegenüber dem Adressaten behauptet wird, dass dieser Rechte an dem oben genannten Filmwerk verletzt habe. Dies soll durch das Anbieten zum Download in einer Tauschbörse erfolgt sein.
Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die INO Handels & Vertriebs GmbH.
Mit dem Vorwurf werden von der Abmahnerseite auch Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht, die aber mit der Zahlug eines Vergleichbetrages in Höhe von 715,- Euro erledigt sein sollten.
Wir können auch hier nicht dazu raten, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da damit auch das Anerkenntnis der Schadensersatzansprüche dem Grunde nach verbunden wäre.
Lassen Sie sich VOR einer Reaktion beraten bzw. eingehend über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion informieren.