Artikel-Schlagworte: „INO Handels & Vertriebs GmbH“

Negele mahnt weiterhin für Ino Handel & Vertrieb ab – “Meine perverse Ex-Freundin”

Montag, 6. September 2010

Der Film mit dem Titel “Meine Perverse Ex-Freundin – Porno Privat 15″ ist Gegenstand atueller Abmahnungen.

Näheres finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/meine-perverse-ex-freundin-porno-privat-15-negele-zimmel-greuter-mahnt-ab

Lassen Sie sich informieren, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Ino Handel & Vertriebs GmbH

Donnerstag, 28. Januar 2010

Die Ino Handel & Vertriebs GmbH ist ja bereits hier einmal erwähnt worden (http://www.die-abmahnung.de/wordpress/traut-euch-teil-24-die-reality-serie-auf-der-strase-angesprochen).

Inzwischen ist bekannt geworden, dass auch das Filmwerk mit dem Titel “Alles Fotzen Ausser Mutti – Teil 6 – Muttis Von Nebenan” Gegenstand von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht ist.

Der Abmahnungsadressat soll damit auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen werden,  wobei weitergehende Zahlungsansprüche mit der Überweisung eines Betrages in Höhe von 710,- Euro umfassend abgegolten und erledigt sein sollen.

Auch in diesem Zusammenhang können wir nicht dazu raten, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor eingehend über die möglichen Folgen zu informieren.

Gerne beraten wir Sie. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter anderem hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/

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Traut Euch! Teil 24 – Die Reality-Serie – Auf Der Straße Angesprochen!”

Montag, 25. Januar 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, mit der gegenüber dem Adressaten behauptet wird, dass dieser Rechte an dem oben genannten Filmwerk verletzt habe. Dies soll durch das Anbieten zum Download in einer Tauschbörse erfolgt sein.

Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die INO Handels & Vertriebs GmbH.

Mit dem Vorwurf werden von der Abmahnerseite auch Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht, die aber mit der Zahlug eines Vergleichbetrages in Höhe von 715,- Euro erledigt sein sollten.

Wir können auch hier nicht dazu raten, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da damit auch das Anerkenntnis der Schadensersatzansprüche dem Grunde nach verbunden wäre.

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion beraten bzw. eingehend über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion informieren.

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