Artikel-Schlagworte: „Information“

Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”

Dienstag, 7. September 2010

Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.

Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.

Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.

Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

  • Share/Bookmark

BB Video mahnt über U+C ab

Donnerstag, 2. September 2010

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrage der BB Video GmbH ab.

Weitere Details finden Sie hier.

Bitte reagieren Sie nicht, bevor Sie sich über die möglichen Risiken und Chancen informieren haben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

  • Share/Bookmark

Peter Wackel, Ladioo – Schalast und Partner mahnt weiterhin für DigiProtect ab

Dienstag, 24. August 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.

Interessanter Weise beauftragt die DigiProtect in dem konkreten Fall die Kanzlei Schalast und Partner im Namen von Herrn Erich Öxler und nicht in eigenem Namen…

Gegenstand ist aktuell unter anderem das Musikwerk “Peter Wackel – Ladioo“, welches der Abmahnung zufolge Teil des Samplers Fetenhits Fussball WM 2010 ist.

Wir raten davon ab, ohne weitere Information das “Angebot” der abmahnenden Seite anzunehmen und die Unterlassungserklärung wie vorgelegt zu unterzeichnen und den benannten Betrag in Höhe von 290,- Euro zu bezahlen.

Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie auch hier: www.abmahnung-blog.de

oder telefonisch: 0800 / 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

  • Share/Bookmark

Armin van Buuren – A State of Trance 2010 – Schalast und Partner

Montag, 23. August 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Verstöße gegen das Urheberrecht ab.

Gegenstand ist aktuell unter anderem das Werk “Armin van Buuren – A State of Trance 2010“.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Ebenso wird das Angebot einer gütlichen Einigung bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 290,- angeboten.

Wir raten davon ab, ohne weitere Prüfung die Erklärung der Kanzlei Schalast und Partner zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich eingehend über Chancen und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Abmahnung – Film, Na igre 2, Russkoe, Stschaste Houm Video GmbH durch Rechtsanwältin Kruse

Donnerstag, 19. August 2010

Wie wir erfahren haben, bewegt sich Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse bewegt sich weiterhin auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen. Aktuell wird demnach das Filmwerk “Na igre 2″ zum Gegenstand der Behauptung angeblicher Rechtsverletzungen an diesbezüglichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten. Die Rechte sollen demnach bei der Stschaste Houm Video GmbH liegen.

Der in der konkreten Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag beträgt € 980,00 und soll die entstandenen Kosten (Aufwendungsersatz) und den Schadensersatz abgelten. Hierbei soll es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handeln.

Bitte kontaktieren Sie nicht voreilig die abmahnende Seite. Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Chancen und Möglichkeiten einer Reaktion. Der Erfahrung nach besteht das deutliche Risiko, dass man in dem Falle, dass man einmal eine Abmahnung erhalten hat, auch weitere Abmahnungen erhält. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nicht übereilt eine durch die abmahnende Seite vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner – Tanz in die Nacht – Rapsoul

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.

Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Gilt § 97a UrhG auch beim Filesharing? Amtsgericht Frankfurt, 30 C 2353/09, 01.02.2010

Dienstag, 17. August 2010

AG Frankfurt für Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 01.02.2010 (Az.: 30 C 2353/09) entschieden, dass die Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn ein landgerichtlicher Beschluss hinsichtlich der Beauskunftung über den Anschlussinhaber bei Benennung der IP-Adresse vorliegt. Dies ist vor dem Hintergrund eine interessante Entscheidung, als dass die abmahnende Seite regelmäßig darauf abstellt, dass in einem landgerichtlichen Beschluss hinsichtlich der Beauskunftung auch die Frage geprüft worden wäre, ob es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt. Regelmäßig wird genau darauf abgestellt, wenn auch die Einschlägigkeit der Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG von der verteidigenden Seite herangezogen wird.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilt:

„Das Übertragen der Grundsätze hätte nun aber zur Folge, dass in den Fällen, in denen die Auskunft über § 101 UrhG erteilt wird, grundsätzlich auch die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ausgeschlossen wäre, was nicht gewollt gewesen sein kann, […]“.

Dies stellt genau die hiesige Ansicht dar, denn sehr wohl ist im Einzelfall zu prüfen, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich ein solches Ausmaß hat, welches die Einschlägigkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ausschließen würde.

Information

Auch vor diesem Hintergrund raten wir Ihnen dringend dazu, Ihre Situation zu prüfen, ebenso wie die erhaltene Abmahnung.

Jedenfalls sollten Sie sich über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens eingehend informieren, BEVOR Sie reagieren.

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0800/14104, kanzlei@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Rechtsanwältin Kruse weiß mehr…

Freitag, 13. August 2010

An den bekannten Abmahnungen der Kanzlei Kruse fällt auf, dass darin die Behauptung aufgestellt und nicht weiter ausgeführt wird, dass von dem Computer des Abgemahnten das jeweilige Werk angeboten worden sei.

Es stellt sich schon die Frage, welche Daten die Kanzlei Kruse, die Firma Studija Monolit oder der dort beauftragte Sicherheitsdienstleister hat, wenn man schon nicht mehr nur die “Spur des Täters” bis zum Anschluss, sondern sogar bis zum Computer sicher verfolgen kann…

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich bzgl. der weiteren Möglichkeiten und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Abmahnung “BABY ON BOARD”, für Telepool GmbH, durch Baumgarten Brandt

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt im Auftrage der Telepool GmbH angebliche Rechtsverstöße an dem Filmwerk “BABY ON BOARD” ab.

Es geht dabei um das angebliche Verletzen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Anbieten des Films zum Download in einem Peer-to-Peer- Netzwerk.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und es wird darüber hinaus angeboten, einen Vergleich abzuschließen. Mit dem Vergleich, nach dem der Abgemahnte einen Betrag in  Höhe von pauschal 850,- Euro bezahlen soll, sollen alle etwaigen weiteren Ansprüche des Abmahnenden abgegolten sein.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Baumgarten Brandt für I-ON New Media GmbH

Montag, 19. Juli 2010

Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.

In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.

Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.

Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.

Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

  • Share/Bookmark

Die Zukunft endet jetzt – RA Lihl für Euro Video Bildprogramm GmbH

Freitag, 2. Juli 2010

Die Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng mahnt im Auftrage der Firma Euro Video Bildprogramm GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Knowing-Die Zukunft endet jetzt” ab.

Mit dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass über den Internetanschluss des Adressaten rechtswidrig das geschützte Werk zum Download angeboten wurde. Dies wäre ein unberechtigtes öffentliches Zugägnlichmachen ud damit ein Verstoß gegen das Urheber- oder ein damit verbundenes Nutzungsrecht.

Als Konsequenz soll der Adressat der Abmahnung eine sogenannte strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und es wird angeboten, von der Verfolgung weitergehender Ansprüche abzusehen, wenn der angebliche Verletzer einen Betrag in Höhe von 650,- an die Kanzlei der abmahnenden Seite bezahlt.

Wir raten davon ab, ohne weitere Information und nähere Befassung mit den Chancen und Risiken der unterschiedlichen möglichen Vorgehensweisen die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Gerne geben wir Ihnen zunächst ein paar allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Der Fall Ted Bundy – Abmahnung durch BaumgartenBrand für KSM

Montag, 26. April 2010

Die KSM GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen.

In der hier diesbezüglich bekannt gewordenen Abmahnung geht es um den Film “Der Fall Ted Bundy” und der Adressat soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Weiterhin wird dem Abgemahnten angeboten, die Angelegenheit gegen eine Zahlug in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Gerne informeiren wir Sie zunächst über die möglichen Handlungsalternativen und die potenziellen Folgen allgemein unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Was sollte ich bedenken?

Montag, 12. Oktober 2009

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen.

Bitte denken Sie daran, dass ein überlegtes Handeln Ihnen sehr viel Ärger und Kosten ersparen kann.

Andererseits sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben, dass man die in einer Abmahnung gesetzte Frist nicht tatenlos verstreichen lassen sollte. Dadurch würde man den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskieren, die hohe Kosten mit sich bringen kann.

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, soltlen Sie sich zur Vorbereitung einer guten verteidigung im extremen Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über folgende Punkte Gedanken und möglichst Aufzeichnungen machen:

-Waren Sie im Zeitpunkt des Verstoßes zuhause?

- War Ihr PC eingeschaltet?

- Wer hat Zugang zu Ihrem PC und/ oder zu Ihrem Internetanschluss?

- Betreiben Sie ein W- LAN? Wenn ja, war dieses mit der aktuellen Verschlüsselungstechnik gegen Nutzung durch Dritte gesichert?

Bitte machen Sie sich hierzu möglichst detaillierte Notizen, geben allerdings keine derartigen Informationen an die Abmahner, die ihre Ansprüche damit evtl. sogar noch weiter begründen könnten.

Lassen Sie sich stattdessen beraten.

  • Share/Bookmark