Artikel-Schlagworte: „I-ON New Media“

Rise of the Gargoyles – Winterstein Rechtsanwälte für IPforceOne GmbH

Freitag, 15. Oktober 2010

Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte versendet Abmahnungen im Auftrage der IPforceOne GmbH aus der Schweiz.

Die IPforce GmbH hat ausweislich des Schreibens die notwendigen Rechte an dem Film “Rise of the Gargoyles” von der I-ON NEW MEDIA GmbH eingeräumt bekommen, die ebenfalls bereits aus Abmahnfällen hier bekannt ist.

Gegenstand der aktuell vorgelegten Abmahnung ist zunächst der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, die der Adressat begangen haben soll.

Auch hier ist wieder interessant, dass die abmahnende Seite vorträgt, dass der Adressat der Abmahnung die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Ausweislich des hier vorliegenden Schreibens wurde herausgefunden, dass der Anschluss des Adressaten genutzt worden sei, nicht aber, welche Person hinter dem Anschluss tatsächlich gehandelt hat. Zwar gilt nach Aussage des BGH eine Vermutung dahingehend, dass der Anschlussinhaber die Verletzung begangen habe, jedoch kann man Vermutungen durch das beweisbare Vorliegen von Tatsachen widerlegen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit dies möglich ist.

Mit der Abmahnung wird auch eine Unterlassugserklärung vorgelegt, die neben der eigentlichen Unterlassungsverpflichtung auch gleich noch die Pflicht zur Zahlung von pauschliert angegebenen 850,- Euro vorsieht, womit alle Zahlugsansprüche der abmahnenden Seite erledigt sein sollen.

Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll, sich zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion, sowie über die damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken zu informieren, BEVOR man reagiert.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Baumgarten Brandt für I-ON New Media GmbH

Montag, 19. Juli 2010

Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.

In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.

Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.

Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.

Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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