Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte versendet Abmahnungen im Auftrage der IPforceOne GmbH aus der Schweiz.
Die IPforce GmbH hat ausweislich des Schreibens die notwendigen Rechte an dem Film “Rise of the Gargoyles” von der I-ON NEW MEDIA GmbH eingeräumt bekommen, die ebenfalls bereits aus Abmahnfällen hier bekannt ist.
Gegenstand der aktuell vorgelegten Abmahnung ist zunächst der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, die der Adressat begangen haben soll.
Auch hier ist wieder interessant, dass die abmahnende Seite vorträgt, dass der Adressat der Abmahnung die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Ausweislich des hier vorliegenden Schreibens wurde herausgefunden, dass der Anschluss des Adressaten genutzt worden sei, nicht aber, welche Person hinter dem Anschluss tatsächlich gehandelt hat. Zwar gilt nach Aussage des BGH eine Vermutung dahingehend, dass der Anschlussinhaber die Verletzung begangen habe, jedoch kann man Vermutungen durch das beweisbare Vorliegen von Tatsachen widerlegen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit dies möglich ist.
Mit der Abmahnung wird auch eine Unterlassugserklärung vorgelegt, die neben der eigentlichen Unterlassungsverpflichtung auch gleich noch die Pflicht zur Zahlung von pauschliert angegebenen 850,- Euro vorsieht, womit alle Zahlugsansprüche der abmahnenden Seite erledigt sein sollen.
Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll, sich zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion, sowie über die damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken zu informieren, BEVOR man reagiert.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de