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Eshuijs, Peifer, Reuter – Nümann und Lang und “Pyromania”

Donnerstag, 8. Juli 2010

Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.

Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.

Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.

Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.

Feil Rechtsanwälte

Hannover

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Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Mittwoch, 2. Dezember 2009

… von Jan Delay, ist Gegenstand einer hier aktuell vorgelegten Abmahnung, die für die Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde.

Es geht dabei um das gesamte Album, welches Gegenstand einer Rechtsverletzung geworden sein soll.

Neben der Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft und Ersatz von Schäden wird auch ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, nach dem gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro die Sache erledigt werden könnte.

Zum Abschluss des Vergleichs sollte danach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, ebenso wie die mit der Bezeichnung “Vergleich” überchriebene Vereinbarung, mit der sich der Abgemahnte jedoch zumindest selbst in die Position des Störers versetzt.

Wir raten dringend dazu, sich vor einer Unterschrift unter einen solchen vorformulierten Vergleichsvorschlag anwaltlich beraten zu lassen, um die ohnehin unschöne Situation nicht noch riskanter werden zu lassen.

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

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Abmahnung “Eisblume – Eisblumen”

Samstag, 1. August 2009

Die Firma DigiProtect mahnt durch die  Kanzlei Kornmeier & Partner derzeit auch angebliche Verletzungen von Rechten an den Werken der Künstlergruppe “Eisblume” ab.

Interessant ist dabei, dass in der Abmahnung die “beweissichere Dokumentation” des Verstoße dahingehend abgedruckt wird, dass ein Dateiname zu erkennen ist, in dem der Begriff “Eisblume” gar nicht vorkommt.

Dennoch ist man sich seitens der Abmahner scheinbar sicher, dass man als Kompensation für den angeblichen Rechtsverstoß eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 450,- Euro verlangen könne.

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