Artikel-Schlagworte: „Herkunft“

Getty Images und Waldorf

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Auch der Rechteinhaber Getty Images lässt über die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte abmahnen.

Die Nutzung von Bildwerken, an denen Getty Images die entsprechenden Rechte haben soll, ist Gegenstand einer uns vorliegenden Abmahnung, mit der zunächst nur die Selbstverpflichtung in Form der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird, daneben aber auch Auskunft über die Herkunft und die Nutzung der streitgegenständlichen Bildwerks. Es ist aus hiesiger Sicht damit zu rechnen, dass nach Auskunftserteilung auch Zahlugsansprüche erhoben werden.

Wichtig ist – was man auch an diesem Fall erkennen kann -, dass man hinsichtlich einer Reaktion auf diese Abmahnschreiben vorsichtig und mit Bedacht vorgeht. Eine voreilig erstellte Unterschrift oder eine nicht hinreichend überlegte Auskunft kann erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie reagieren!

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