Artikel-Schlagworte: „Hamburg“
Montag, 19. September 2011
Viele Adressaten von urheberrechtlichen Abmahnungen werden sich fragen, weshalb sie derartige Forderungsschreiben erhalten. Oftmals könnte aber der Grund ein unzureichend geschütztes WLAN sein, ein drahtloses Netzwerk, welches von vielen modernen Routern inzwischen schon quasi von selbst mit aufgebaut wird, wenn man diese Geräte installiert.
Jeder Anschlussinhaber sollte sich ein wenig Zeit nehmen und kontrollieren, ob und wie sein Anschluss auch gegebenenfalls durch Dritte ungewünscht genutzt werden kann.
Hintergrund st, dass nicht nur der BGH, sondern inzwischen auch die Amtsgerichte augenscheinlich dazu übergehen, die Haftung des Anschlussinhabers für die über den Anschluss begangenen Rechtsverletzungen zu bejahen, wenn diese durch ein nicht hinreichend gesichertes Netz ermöglicht werden. nicht hinreichend bedeutet im Sinne der Rechtsprechung inzwischen wohl, dass die zu dem Zeitpunkt der Installation des Netzes marktüblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssten. Inzwiwschen dürfte dies bei neuen Routerinstallationen die Einrichtung der WPA 2- Verschlüsselung sein.
Sofern der Anschlussinhaber selbst nicht die notwendige Fachkenntnis besitzt, so sollte er sich nach dieser Rechtsprechung wohl dringend kundiger Hilfe bedienen, damit sich nicht die Gefahr realisiert, dass er in Anspruch genomen wird, weil Dritte unerwünscht den Anschluss nutzen…
Dennoch sollte man nie den Kopf in den Sand stecken, da man regelmäßig mit “richtigem Vorgehen” eigene Risiken verringern und eigene Chancen verbessern kann.
Sofern Sie weitergehende Fragen im Bereich des Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts oder Datenschutzrehcts haben, so kontaktieren Sie uns gerne einfach direkt:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Amtsgericht, Hamburg, Router, Sicherung, Urheberrecht, Urteil, Verschlüsselung, WLAN
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Dienstag, 30. August 2011
Die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater verschicken über die Kanzlei FAREDS Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Vergleichsbetrag von 450,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Frank Bülles + Jens Kindervater
Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Abgemahntes Werk: Michael Mind Project – Ready or Not
Schlagworte:-, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Hamburg, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, Lied, mod, modifizierte, MP3, Musik, Rechtsanwalt, Strafe, Stück, Tauschbörse, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Freitag, 22. Oktober 2010
Die Universal Music GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 € Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch
Abgemahntes Werk: „What Lies Beneath von Tarja“
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Schlagworte:1200, Abmahnung, Euro, Hamburg, Hilfe, Information, Rasch, Unterlassugserklärung, Unterlassung, Zahlung
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Freitag, 15. Oktober 2010
Der Film “The Final” ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Namen der MIG Film GmbH versendet.
Dabei wird dargestellt, dass vom Anschluss des Adressaten aus eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzung einer Tauschbörse erfolgt sei.
In der Folge bestehen demnach sowohl Unterlassung- als auch Zahlungsansprüche gegen den Anschlussinhaber.
Daneben wird auch darauf hingewiesen, dass eine Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Verwertung eines geschützten Werkes eine Straftat nach § 106 UrhG darstelle, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden könnte. Die Einleitung strafrechtlicher Schritte behalte man sich auf Seiten der Abmahnenden vor.
Es wird darüber hinaus die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Weiterhin wird von Seiten der MIG Film GmbH vorgeschlagen, die Zahlugsansprüche gegen eine pauschalierte Zahlung in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.
Es gilt auch hier, dass man sich zunächst über Möglichkeiten der Reaktion informieren sollte, bevor man sich mit der die Abmahnung versendenden Seite in Verbindung setzt.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:850, Euro, Fareds, Hamburg, MIG Film GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, The Final, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 7. September 2010
Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.
Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.
Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.
Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.
Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:-, abgemahnt, Euro, Fareds, Hamburg, Hilfe, Information, Kindervater, Turn back Time, Unterlassung, Zahlung
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Freitag, 13. August 2010
Frank Bülles und Jens Kindervater haben ausweislich hier vorliegender Schreiben die Kanzlei FAREDS, Hamburg, dieselbe mit der Verfolgung von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.
Gegenstand ist im Speziellen eine behauptete Verletzung bezüglich des Werkes “Michael Mind Project – Feel Your Body”.
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird eine außergerichtlihe Einigung auf Basis einer Zahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-michael-mind-project-feel-your-body
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:-, Abmahnung, Bülles, Euro, Fareds, Feel Your Body, Hamburg, Kindervater, Michael Mind, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Montag, 9. August 2010
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Alors On Danse” des Künstlers Stromae ab.
Es soll das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein, obgleich nicht die dazu notwendigen Rechte vorgelegen hätten.
In der Konsequenz sollen der Rechteinhaberin Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und andere “Ersatzansprüche” zustehen, die allerdings durch Zahlung in Höhe von insgesamt 500,- Euro erledigt werden könnten.
Beachtlich ist, dass sich die bisher von Seiten der abmahnenden Kanzlei Rasch geforderten Beträge in sehr vielen hier bekannten Fällen auf mindestens 1.200,- Euro belaufen. Augenscheinlich wird zwischen den einzelnen Musikstücken oder auch hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Werke insgesamt differenziert. Zumindest dieser Ansatz ist nach hiesiger Ansicht auch angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Kanzlei Rasch dazu übergeht, nunmehr tatsächlich nicht mehr nur umfangreichere Werke – wie ganze Alben oder eine Mehrzahl von einzelnen Titeln – als Gegenstand der Abmahnungen heranzuziehen.
Trotz des Umstands, dass die Forderung der Kanzlei Rasch nicht mehr “so hoch” scheint, ist davon abzuraten, ohgne weitere Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 060 1, Fax, 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:500, Abmahnung, Alors on danse, Brief, Erledigung, Euro, Hamburg, Rasch, Stromae, Universal Music GmbH, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 23. März 2010
Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.
Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.
Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Anfechten, Bushido, Hamburg, Landgericht, Musik, Rückforderung, Schadensersatz, Unterlassungserklärung, verurteilt, Zahlung
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Freitag, 8. Januar 2010
Auch aktuell sind wiederum Abmahnungen unterwegs, die das Werk Reamonn der Künstlergruppe Reamonn betreffen.
Wie bereits hier http://www.die-abmahnung.de/wordpress/reamonn-reamonn berichtet, wird durch die Kanzlei Rasch, im Auftrage der Universal Music GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro.
Wir raten dazu, sich vor einer Reaktion in jedem Fall eingehend zu informieren.
Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise zu Chancen und Risiken und beraten Sie auf Wunsch auch weitergehend:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:1.200, 1200, Euro, Hamburg, Musik, Rasch, Reamonn, Universal Music GmbH, Unterlassungserklärung
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Donnerstag, 7. Januar 2010
Das Werk “Vom selben Stern”, der Künstlergruppe “Ich + Ich” ist Gegenstand auch weiterer aktueller Abmahnungen, die für die Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgebracht werden.
So wurde uns eine weitere solche Abmahnung vorgelegt, in der erneut die Unterlassung der Rechtsverletzung, bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro verlangt wird.
Auf vier Seiten wird zum Verstoß und zu einer potenziellen weitergehenden Inanspruchnahme des Abgemahnten ausgeführt und angehängt sind zum einen die vorgefertigte Unterlassungserklärung und ein Formular zum Vergleich.
Wenn man diese beiden “Formulare” so unterschreibt, gibt es wohl keine Möglichkeit mehr, die Kosten, wie sie in der Abmahnung eingefordert werden, nicht zu begleichen.
Es gilt daher: Lassen Sie sich auf jeden Fall vor einer Reaktion über Ihre Möglichkeiten beraten.
Sie erreichen uns am besten telefonisch (0511 / 47 39 06 01) oder per Email (Kanzlei@recht-freundlich.de).
Schlagworte:1.200 euro, 1200, Abmahnung, Hamburg, Ich + Ich, Rasch, Unterlassungserklärung, Vergleich, vom selben Stern
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