Artikel-Schlagworte: „German Top 100 Singlecharts“

Abmahnung Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH mahnt durch Nümann und Lang ab

Mittwoch, 1. September 2010

Über die Kanzlei Nümann + Lang lässt die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen. Gegenstand sind u.a. Musikstücke der Künstlergruppe Culcha Candela. Es geht u.a. um die Musikstücke “Hamma, Monsta, Eiskalt”.

Die Titel befanden sich auf dem German Top 100 Single Charts.

Gerade in den Fällen, in denen Sampler Gegenstand von angeblichen Verletzungshandlungen sind, ist besondere Vorsicht geboten, da man sich sehr schnell weiteren Abmahnungen gegenüber gestellt sieht.

Infoirmieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Axel Fischer mit dem Titel “Amsterdam”

Dienstag, 2. März 2010

Der Künstler Axel Fischer singt das Lied Amsterdam, welches ausweislich einer hier bekannt gewordenen Abmahnung auch Teil eines “TOP 100 Samplers” (gewesen) sein soll. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-hitmix-music-agentur-axel-fischer-feat-cora)

Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem entsprechenden Werk.

In der Folge soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 500,- bezahlen, um die Sache zu erledigen.

Um das “Angebot” des Rechteinhabers “Hitmix Music Agentur” noch mehr hervorzuheben, wird in der Abmahnung darauf verwiesen, dass der bisher möglicherweise zu beanspruchende Schadensersatz bereits 1.025,72 Euro betragen würde.

Wir raten dazu, sich jedenfalls ausführlich zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen, bevor man auf eine solche Abmahnung reagiert.

Gerne können wir Sie über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten aufklären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511/ 47 39 06 09, Email: boenig (at) recht-freundlich.de

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Ballinas-Olsson, Peifer, Reuter – Nümann + Lang

Montag, 1. Februar 2010

Uns wurden mehrere Abmahnungen vorgelegt, die angebliche Rechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Fever” zum Gegenstand haben.

Dieses Werk soll als Betsandteil des “Chart-Containers” “German Top 100 Singlecharts zum Download angeboten worden sein.

Mit der Abmahnung wird für die Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter verlangt, dass der Abgemahnte eine Unterlassungerklärung abgibt. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet, die allerdings mit einer Einmalzahlug in Höhe von 450,- Euro erledigt werden könnten.

Wir können nicht empfehlen, diesem “Angebot” ohne weitere Beratung/ Information zuzustimmen. Lassen Sie sich zuvor über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren.
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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