In Streitigkeiten über die Kostentragung wegen einer Filesharing- Abmahnung gilt nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt nicht der sonst bei Rechtsverletzungen im Internet üblicherweise angenommene fliegende Gerichtsstand.
Eine entsprechende Entscheidung hat das Amtsgericht auf insgesamt 5 Seiten mit ausführlicher Begründung getroffen.
Die klagende Partei wurde durch die Kanzlei Kornmeier vertreten.
Jetzt bleibt der Ausgang der Klage, die nunmehr an das Amtsgericht Bochum verwiesen wurde, abzuwarten.