Artikel-Schlagworte: „Frist“
Montag, 18. Juli 2011
Das OLG Köln hat mit Entscheidung vom 25.03.2011 (Az.: 6 U 174/10) entschieden, dass eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt ist, als irreführend gelten kann, wenn dieser Zeitraum bei Ablauf verlängert wird.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anbietende bereits bei Beginn der Preisherabsetzung eine Verlängerung dieser Angebotsvariante geplant hatte.
Die Verbraucher werden durch eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum beworben wird, dazu verleitet, direkt und zeitnah zu entscheiden, ob gekauft wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Köln den Irreführungstatbestand nach § 5 UWG als gegeben erachtet, da die Verbraucher nicht die Zeit dazu nutzen würden, andere Angebote am Markt zu prüfen.
In der Praxis lässt sich daher der Tipp ableiten, eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt ist, auch nur über diesen Zeitraum zu betreiben. Nach Ablauf der Preisaktion kann man einen kurzen Zeitraum verstreichen lassen und sodann erneut eine ähnliche oder gleiche Aktion beginnen. Damit entgeht man dem Vorwurf des irreführenden Vorgehens.
Haben Sie Fragen zum Bereich des Wettbewerbsrechts, so können Sie uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Feil Rechtsanwälte – Tel. 0511/473 906 01, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Feil Rechtsanwälte, Frist, Gericht, Irreführung, Kosten, Preisaktion, Preissenkung, Preiswerbung, recht-freundlich.de, Wettbewerbsrecht, Zeitraum
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Montag, 17. Januar 2011
Die DHV – Der Hörverlag GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin wird die Einigung in der Sache bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 806,00 Euro angeboten.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: DHV – Der Hörverlag GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ von Joanne K. Rowling (Hörbuch)
Schlagworte:806 Euro, Abmahnung, Frist, Hörbuch, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 3. September 2010
Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).
Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.
Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.
Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.
Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!
Feil Rechtsanwälte
Tel. 0800 100 410 4
Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Confessions Of A Virgin, Digiprotect, Erotikfilm, Euro, Feil Rechtsanwälte, Frist, Hilfe, Informatoin, Pronofilm, U+C, Unterlassung, Verstoß, Zahlung
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Donnerstag, 2. September 2010
Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.
Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.
Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.
Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.
Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Frist, Gefahr, Information, kurz, mahnt ab, München, Reaktion, Rechtsanwälte, Risiko, Shutter Island, Tele München, Unterlassung, Vergleich, Waldorf Frommer, Zahlung
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Donnerstag, 26. August 2010
Die aktuell von der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte, im Auftrage von Herrn Daniel Sluga, firmierend als “La Cosa Mia”, ausgebrachten Abmahnungen weisen aus, dass der Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei als einer der führenden Musikproduzenten unter anderem das Werk “Die Firma: Das sechste Kapitel” produziert habe.
Dieses Werk soll der Adressat der Abmahnung in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und damit einer unbegrenzten Anzahl von anderen Tauschbörsennutzern angeboten haben.
Es wird dann von Seiten des Abmahners zugegeben, dass ein reguläres Tauschbörsenprogramm genutzt wird. Vor dem Hintergrund dieser Information stellt sich die Frage, wie auf Seiten der Abmahner verhindert werden kann, dass das sodann eruntergeladenen Werk auch wieder öffentlich zugänglich gemacht wird, insbesondere dann, wenn evtl. ein anderes als das eigentlich gesuchte Werk heruntergeladen wird, etwa aufgrund einer falschen Dateibezeichnung…
Auf diese Frage haben wir bis jetzt leider noch keine Antwort erhalten. Wir bleiben aber dran…
Jedenfalls empfehlen wir, nicht die Unterlassungserklärung in der von der Abmahnerseite vorgelegten Form zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:250 Euro, 506 Euro, 756 Euro, Abmahnung, Daniel Sluga, Das Sehcste Kapitel, Die Firma, Frist, Grethler Rechtsanwälte, Köln, La Cosa Mia, Schadensersatz, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 25. August 2010
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.
Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.
Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.
Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.
Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte
Schlagworte:1200, Abmahnung, Download, Euro, Filesharing, Frist, Information, Musik, Rasch Rechtsanwälte, Schall und Wahn, Tocotronic, Unterlassung, Unterschrift, Upload, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 9. Juni 2010
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheber- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des Films “Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus” ab. Rechteinhaber ist demnach der Constantin Film Verleih, der die Kanlei Waldorf in München beauftragt hat.
Mit der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung ebenso verbunden, wie die Zahlungsforderung bzw. der Vergleichsvorschlag mit einer Zahlung in Höhe von 956,- Euro.
Bitte geben Sie nicht ohne vorherige eingehende Information die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung ab, sonder prüfen Sie, was die Folgen sind und welche Alternativen des Vorgehens bestehen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:956, Abmahnung, Dinosaurier, Euro, Frist, Gegen uns seht ihr alt aus, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Waldorf, Zahlung
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Dienstag, 1. Juni 2010
Wie hier und hier bereits berichtet, wird mit der Änderung des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 das Problem auftreten, dass in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen direkt zum Anspruch einer Vertragsstrafe führen können, wenn man die vormals abgegebene Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der sich nunmehr ändernden Details im Widerrufsrecht abgegeben hat.
Aus diesem Grunde raten wir dringend dazu, zu prüfen, ob Sie in einem wettbewerbrechtlichen Abmahnverfahren eine Unterlassungserklärung abgegben haben und diese ggf. zu kündigen.
Auch wenn es nach einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Widerrufsrecht zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen sein sollte, so sollte geprüft werden, ob Sie die neue Gesetzeslage ab dem 11.06.2010 dazu zwingt, gegen diese gerichtliche Entscheidung zu verstoßen. Der Effekt wäre die Gefahr, dass aus der gerichtlichen Entscheidung ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt wird, sofern dies beantragt würde.
Wir raten daher noch einmal dazu, sowohl abgegebene Unterlassungserklärungen, als auch in Wettbewerbssachen gegen Sie ergangene gerichtliche Entscheidungen daraufhin zu prüfen, ob sie von den Neuregelungen im widerrufsrecht berührt werden und damit Gefahren hinsichtlich der weitergehenden Inanspruchnahme begründen.
Gerne stehen wir zu weiteren Informationen und zu Bertungen zur Verfügung:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax. 0511/ 47 39 06 09, Email boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:11.06.2010, 2010, Abmahnung, Anwaltszwang, Auflösung, Beratung, einstweilige Verfügung, Frist, gerichtliche Entscheidung, Hilfe, Kündigung, Landgericht, Neuregelung, Pflicht, Unterlassungserklärung, Unterwerfung, Vertragsstrafe, Widerruf, Widerrufsrecht, Zahlung, § 927 ZPO
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Freitag, 5. Februar 2010
Frau Irina Gärtner macht über die Kanzlei Michael Ridder Pornofilme ab. Es wird ein pauschler Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR gefordert, neben den Kosten für seine Tätigkeit auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,- Euro, mithin 631,80 Euro.
Der Abgemahnte soll also knapp 1.000 Euro bezahlen. Hierzu ist er auch verpflichtet, wenn er die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung unterzeichnet und an die abmhanende Kanzlei zurück übersendet.
Bitte lassen Sie sich jedenfalls beraten, bevor Sie gegenüber dem Abmahner reagieren!
Schlagworte:10.000, Abmahnung, Erotikfilm, Euro, Frist, Irina Gärtner, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 29. Januar 2010
Wie wir erfahren haben, werden von der Kanzlei Rasch in einigen Angelegenheiten, die bereits mehrere Jahre zurück liegen und bei denen die Verjährung von behaupteten Ansprüchen droht, gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Es empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der Situation, bevor man sich dafür oder dagegen entscheidet, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Hierbei ist auch die Eihaltung der Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides zu beachten, nach der die mahnende Partei ggf. direkt einen vollstreckbaren Titel erlangen könnte.
Aus unserer Erfahrung ist es – auch aufgrund des Umstands, dass es noch immer erhebliche Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung der potenziellen Folgen der abgemahnten Rechtsverletzungen gibt, sinnvoll, sich genau über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens zu informieren, BEVOR man mit den abmahnenden Kanzleien in Kontakt tritt.
Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
Schlagworte:Abmahnung, Frist, Mahnbescheid, Mahnverfahren, Prüfung, Urheberrecht, Widerspruch, Zahlung
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Montag, 9. November 2009
Immer wieder wird uns davon berichtet, dass Abmahnschreiben erst über eine Woche nach deren Erstelldatum bei den Adressaten eingehen. Die in den Abmnahnungen gesetzten Fristen sind sodann nicht mehr oder jedenfalls nur noch schwer einzuhalten.
Bitte lassen Sie sich aber dadurch nicht derart verunsichern, dass Sie sich direkt an die Abmahner wenden. Vielmehr ist es gerade auch dann notwendig, sich über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.
Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:abgelaufen, Abmahnung, Frist, kurz, Tage, Unterlassung, Waldorf, Zahlung
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Freitag, 4. September 2009
Immer wieder zeigt sich, dasss die Abmahner gerne sehr kurze Fristen für die Reaktion auf ein Abmahnschreiben setzen. Gründe hierfür finden sich sicherlich auch in Überlegungen dazu, ob sich ein Abmahnopfer beraten lassen kann und möchte. Hat der Abmahnungsempfänger wenig Zeit zum Überlegen, so wird er selbstverständlich eher dazu neigen, die erhobenen Forderungen zu erfüllen. Dies gilt um so mehr, wenn – wie in einem uns aktuell zugetragenen Fall – die Abmahnung (hier der Kanzlei SKW Schwarz) am Mittwoch zugegangen ist und spätestens am darauf folgenden Montag eine Reaktion eingefordert wird.
Bitte lassen Sie sich aber auch durch kurze Fristsetzungen nicht dazu verleiten, selbst direkt auf die Abmahnung zu reagieren, ohne sich vorab anwaltlich beraten zu lassen!
Sie erreichen uns telefonisch unter
0511/47 39 06 01
oder via Email an:
kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Frist, reagieren, Reaktion, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Zeitdruck
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