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AdWord- Werbung und Markenrechte, EuGH, Urt. v. 23.03.2010, Rs. C-236/08- C-238/08

Dienstag, 12. April 2011

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2010, zum Aktenzeichen Rs. C-236/08 (Rs. C-237/08, Rs. C-238/08) klargestellt, dass es zunächst Sache des Verwenders einer markenrechtlich geschützten Kennzeichnung ist, klarzustellen, dass die von ihm über das angegebene AdWord beworbene Ware oder Dienstleistung nicht das “Original” ist.

Sofern der AdWord- Werbende also ein Kennzeichen nutzt, welches ihm nicht selbst zusteht und welches auch nicht vom Rechteinhaber für die Nutzung als Kennzeichen für die vom Werbenden in Bezug genommenen Ware oder Dienstleistung legitimiert wurde, ist sicherzustellen, dass genau dies auch für den adressierten Verkehrskreis klargestellt wird.

Handelt der Werbende entgegen dieses Grundsatzes, so müsste man wohl davon ausgehen, dass er eine Markenrechtsverletzung begeht, da er sich die vom EuGH so genannte “Sogwirkung” zunutze macht, die seine Waren und Dienstleistungen in das positive Licht der Marke ziehen würde.

 

Bei Fragen zum Thema Markenrecht sollte man sich zunächst über die mit der Werbung unter Bezugnahme einer Marke bestehenden Risiken informieren, bevor man gegebenenfalls eine kostenpflichtige Abmahnung erhält oder sich zuvor auf eine Berechtigungsanfrage hin rechtfertigen muss und im Ergebnis Gefahr läuft, hohen Kostenerstattungsansprüchen ausgesetzt zu sein.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Amtsgericht Wuppertal entscheidet: keine Strafbarkeit bei Nutzung eines fremden offenen WLAN

Freitag, 3. September 2010

Wenn Sie durch die Straßen gehen und mit dem PDA, dem Handy oder einem Laptop schlicht die offenen Funknetzwerke (WLAN) mitbenutzen, die regelmäßig (wenngleich zumeist wohl ungewollt) zur Verfügung stehen, so ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal – Entscheidung vom 03.08.2010, Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08.

Davon zu trennen ist jedoch eine etwaig über ein solches offenes Funknetzwerk begangene strafbare Handlung, wie etwa Filesharing oder ähnliches.

Es ist mit der Entscheidung daher kein “Freibrief” für jegliche Verwendung fremder Internetzugänge ausgestellt worden.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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