Artikel-Schlagworte: „Forderung“

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Lappan Verlag GmbH – Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

Mittwoch, 27. Juli 2011

Die Firma Lappan Verlag GmbH verschickt über die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forderungsschreiben.

In den Schreiben werden verschiedene Beträge von den Adressaten gefordert, jeweils wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, ohne die entsprechende Berechtigung.

In einem konkreten Fall wird ein Werk Heinz Erhardts in Bezug genommen, welches unberechtigt genutzt worden sein soll. In der Folge soll der Adressat des Schreibens 600,- Euro zahlen.

 

Ticker

 

Rechteinhaber:                      Lappan Verlag GmbH

vertretende Kanzlei:            KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

betroffenes Werk:                 Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

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Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – – Planet Punk Music GbR- -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

Dienstag, 7. Juni 2011

Die Planet Punk Music GbR mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                         Planet Punk Music GbR

Abmahnende Kanzlei:            Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

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Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte–Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek – „Move It auf: German TOP 100 Single Charts – Culcha Candela

Freitag, 20. Mai 2011

Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek verschicken über die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 400,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann,

John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek

Abmahnende Kanzlei:          Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Move It auf: German TOP 100 Single Charts  – Culcha Candela

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SONY BMG Music – Waldorf Rechtsanwälte – Wiedersehen nach 2,5 Jahren

Montag, 11. Oktober 2010

Mancher wird in diesen Tagen vielleicht eine Überraschung und ein Wiedersehen mit den Waldorf Rechtsanwälten bzw. mit deren Schreiben haben.

Beispielsweise ist ein Mandant von uns angeschrieben worden, der im Januar 2008 von der SONY BMG Music Entertainment (Germany) GmbH wegen des Albums „Revolverheld“ von Revolverheld abgemahnt wurde. Vor kurzem – im September 2010  – kam dann ein neues Schreiben, mit dem eine Restforderung eingefordert wird.

Dieses Vorgehen zeigt, dass durchaus einige Rechteinhaber die Verjährungsfrist von drei Jahren ausnutzen.

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BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

Dienstag, 31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Kosten der Verteidigung bei Abofallen

Mittwoch, 18. August 2010

Immer wieder werden “Wellen” von Rechnungs- und/ oder Mahnschreiben versandt, die augenscheinlich einer Grundlage entbehren. Die Betreiber von Internetseiten, deren Nutzungsbedingungen an versteckter Stelle eine Kostentragungspflicht des Nutzers ausweisen, sollten jedoch vorsichtiger sein, da es ausweislich einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim möglich ist, die Kosten der Rechtsverolgung bei einer unrechtmäßigen Inanspruchnahme der angeblichen Nutzer beim Anspruchsteller zurückzufordern.

Das Landgericht Mannheim hat am 14.01.2010, zum Az.: 10 S 53/09, entschieden, dass in solchen Fällen, in denen ein Vertragsschluss auf Basis von Internetauftritten, aus denen nicht direkt die Kostenpflichtigkeit eines Angebots hervorgeht, nicht folge.

Hier handelt es sich um einen so genannten „Dissens“, der nach § 155 BGB dazu führte, dass kein Vertrag geschlossen wird.

Aus diesem Grund sind auch Forderungen, die aus solchen angeblichen Vertragsschlüssen resultieren, nicht gegeben.

Der Betreiber von Internetseiten, die „auffällig“ versteckt über Kosten informieren, müssen daher damit rechnen, dass ihnen auch die Kosten auferlegt werden, die der in Anspruch genommene vermeintliche Vertragspartner dazu aufwenden muss, die Forderungen zu prüfen und abwehren zu lassen.

Rechtsgrundlage für den rechtswidrig in Anspruch Genommenen sind die §§ 280 Abs. 1 und 311 Abs. 2 BGB.

Jedenfalls sollte genau geprüft werden, ob eine Zahlungsverpflichtung aus einem Vertrag besteht, wenn Sie eine Rechnung erhalten, sich jedoch nicht erklären können, wie die Gegenseite darauf kommt, dass Sie einen Vertrag eingegangen wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601

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Unterlassungserklärung unterschrieben?

Dienstag, 15. September 2009

Sie haben eine Unterlassungserklärung unterschrieben und fragen sich nun, ob das der richtige Weg war?

Grundsätzlich muss man schon sagen, dass es sinnvoll ist, sich vor der Reaktion mit einem für das Urherberrecht passenden Anwalt in Verbindung zu setzen. Dennoch besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, Forderungen der Gegenseite auch dann noch abzuwenden, wenn bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben wurde.

Abschließend kann man diese Frage sicherlich nur dann beantworten, wenn man den gesamten Fall betrachtet und vor allem auch die Unterlassungserklärung prüft.

Auch in einem solchen Fall sollten Sie sich nicht davor scheuen, die Hilfe eines Rechtsawnalts in Anspruch zu nehmen.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.

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