Artikel-Schlagworte: „Filme“

Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH- „Konferenz der Tiere 3D“ und „Resident Evil: Afterlife – 3D“

Donnerstag, 12. Januar 2012

Die Constantin Film Verleih GmbH  mahnt auch im Januar 2012 über die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberechtsverletzungen ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.566,00  EUR gefordert, sofern es sich um zwei Filme handelt, die aktuell sind, da sie in 3D dargestellt werden können.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahnte Werke:              Konferenz der Tiere 3 D

Resident Evil: Afterlife – 3D

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH – 2 x Filme „Sanctum“ und „Wrong Turn 3“

Freitag, 16. Dezember 2011

Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1566,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Sanctum“ und „Wrong Turn 3“

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Music for Men, Gossip, Only by the night, Kings of Leon -

Freitag, 22. Oktober 2010

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.206,00 € Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Sony Music Entertainment GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Fommer

Abgemahntes Werk:               „Music for Men, Gossip“ und Only by the night, Kings of   Leon”

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Secretary’s Day 4, Abmahnung von Schulenberg und Schenk für Smash Pictures Inc.

Montag, 4. Oktober 2010

Die Firma Smash Pictures Inc. aus den USA ist ausweislich einer hier vorgelegten Abmahnung Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk “Secretary’s Day 4″.

Im Auftrag der Rechteinhaberin wird demnach durch die Smaragd Service AG in der Schweiz hinsichtlich etwaiger Urheberrechtsverletzungen ermittelt, welche IP- Adresse sich am “Tausch” der Dateien im Internet beteiligt, um darüber an den Anschlussinhaber zu gelangen.

Wenn eine IP- Adresse festgestellt wurde, so erfolgt nach Erlangen eines gerichtlichen Beschlusses eine Auskunft darüber, wer zu dem fraglichen Feststellugszeitpunkt der Anschlussinhaber gewesen ist.

In der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung und wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung in Höhe von 1298,- Euro zu leisten, um damit die Sache zu erledigen.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information durch eine Unterschrift gegenüber den Abmahnern zu verpflichten.

Auch wenn es sinnvoll sein kann, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte man regelmäßig nicht die von Seiten der Abmahner vorformulierte Variante wählen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Update Abmahnung Irina Gärtner durch Rechtsanwalt Ridder

Mittwoch, 10. Februar 2010

Wir haben erfahren, dass in solchen Angelegenheiten, die von Seiten Frau Gärtners im Wege der Abmahnung verfolgt werden, zumindest teilweise auch Strafverfahren eingeleitet werden.

Dies zeigt noch einmal, dass es um so wichtiger ist, dass man sich direkt anwaltlich beraten lässt, wenn man mit einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung konfrontiert wird.

Gerne beraten wir Sie hierzu unter der Telefonnummer:

0511/ 47 39 06 01.

Feil Rechtsanwälte. Fax: 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Tauschbörsennutzung rechtswidrig?

Mittwoch, 4. November 2009

Immer wieder bekommen wir in der Beratungspraxis die Frage gestellt, ob die Nutzung von Tauschbörsensoftware verboten sei.

Hierauf kann man mit einem klaren “Nein” antworten. Die Nutzung der Software an sich ist nicht verboten.

Allerdings ist es verboten, unter Zuhilfenahme der Software auf solche Musik-, Film- oder sonstigen Werke zuzugreifen, bezügich derer man nicht die ausdrückliche Erlaubnis vorliegen hat, sie herunterzuladen oder anderen anzubieten.

Bitte beachten Sie: Alle Werke, auch die, die im Internet kursieren, sind regelmäßig mit einem Urheberrecht belegt, welches die Entscheidung, ob jemand das Werk nutzen oder verarbeiten darf, dem Urheber selbst überlassen. Grundsätzlich darf niemand ein Werk auf seinen Computer herunterladen und weiter verbreiten oder anderweitig nutzen, ohne dass nicht der Urheber in irgendeiner Weise seine Einwilligung hierzu erteilt hat.

Im Ergebnis muss man daher leider sagen, dass die Nutzung der Tauschbörsenprogramme an sich nicht rechtswidrig oder verboten ist, in den allermeisten Fällen die Verwendung der Software aber so erfolgen dürfte, dass Urheberrechte verletzt werden.

Nichts spricht dagegen, die eigenen Urlaubsbilder über ein Filesharingprogramm zu verteilen (sofern hier die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten beachtet werden). Doch muss der Berechtigte immer mit der Verbreitung auf diesem Wege einverstanden sein, damit auch andere legal auf die Werke zugreifen dürfen.

Wir beraten deutschlandweit sofort.

Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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Darf ich Dateien tauschen?

Montag, 12. Oktober 2009

Es ist nicht verboten, Dateien (Filme, Bilder, Literaturwerke) im Internet mit anderen (Freunden/ Bekannten oder auch Fremden) zu tauschen.

Jedoch gilt das nur dann, wenn Sie die entsprechenden Rechte an dem jeweiligen Werk haben. Diese Rechte haben Sie regelmäßig dann, wenn Sie Urheber der Werke sind, also wenn Sie die Bilder, Filme oder Texte selbst erstellt haben.

Wenn Sie also nicht selbst Urheber sind, dann dürfen Sie auch nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Rechteinhabers mit den entsprechenden Dateien verfahren, sie also beispielsweise an andere weitergeben oder gar im Internet in Tauschbörsen bereit stellen.

Es ist daher jedes Mal genau zu prüfen, ob Sie auch tatsächlich die notwendigen Rechte an den Werken haben, die Sie Ihren Freunden, Bekannten oder anderen Dritten gegenüber zugänglich machen.

Im Zweifel sollten Sie sich hierzu beraten lassen, bevor Sie eine Abmahnung riskieren, die finanziell und strafrechtlich “teuer” werden kann…

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DigiProtect “fährt mehrgleisig”

Montag, 3. August 2009

Die seit einigen Jahren abmahnende Firma DigiProtect hat unserer Kenntnis nach inzwischen zumindest drei Kanzleien mit der Bearbeitung von Abmahnungen beauftragt.

Neben der auch in diesem Arbeitsfeld bereits bekannten Kanzlei Kornmeier & Partner ist auch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte und nun auch die Kanzlei Graf von Westphalen mit der Rechteverfolgung beauftragt.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier um ein “Aufteilen” der Arbeit handelt oder ob mit dem vermehrten Auftreten von Abmahnungen im Bereich der beahupteten Urheberrechtsverletzungen zu rechnen ist.

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