Artikel-Schlagworte: „Film“

Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

Donnerstag, 2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Kittens and Cougars 3 – abgemahnt durch Urmann und Collegen (U+C)

Mittwoch, 1. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.

Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.

Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fox Holes 2″ über U+C für DigiProtect

Donnerstag, 19. August 2010

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Abmahnungen im Bereich pornografischer Filme:

www.abmahnung-pornofilm.de

So wird aktuell beispielsweise im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg wegen angeblicher Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Fox Holes 2″ vorgegangen.

Informationen zu diesen Abmahnugen finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-fox-holes-2-digiprotect-uc

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion über die möglichen Ansätze und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Film, Na igre 2, Russkoe, Stschaste Houm Video GmbH durch Rechtsanwältin Kruse

Donnerstag, 19. August 2010

Wie wir erfahren haben, bewegt sich Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse bewegt sich weiterhin auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen. Aktuell wird demnach das Filmwerk “Na igre 2″ zum Gegenstand der Behauptung angeblicher Rechtsverletzungen an diesbezüglichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten. Die Rechte sollen demnach bei der Stschaste Houm Video GmbH liegen.

Der in der konkreten Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag beträgt € 980,00 und soll die entstandenen Kosten (Aufwendungsersatz) und den Schadensersatz abgelten. Hierbei soll es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handeln.

Bitte kontaktieren Sie nicht voreilig die abmahnende Seite. Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Chancen und Möglichkeiten einer Reaktion. Der Erfahrung nach besteht das deutliche Risiko, dass man in dem Falle, dass man einmal eine Abmahnung erhalten hat, auch weitere Abmahnungen erhält. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nicht übereilt eine durch die abmahnende Seite vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung „Durst“ – Firma MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. – BaumgartenBrandt

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Gegenstand sind angebliche Verstöße gegen Urheber- bzw. Verwertungsrechte. Aktuell wird das Filmwerk „Durst“ des Rechteinhabers MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. in Bezug genommen. Das entsprechende Filmwerk soll in Filesharing-Netzwerken zum „Tausch“ angeboten worden sein. Auf Basis dieser Rechtsverletzung behauptet die Kanzlei BaumgartenBrandt Ansprüche für ihre Mandantschaft, die in Richtung einer Unterlassung gehen. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet. Die Zahlungsansprüche könnten dabei gegen eine pauschale Kostentragungsverpflichtung und die entsprechende Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 850,00 erledigt werden.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag direkt zu zahlen.

Bitte informieren Sie sich zuerst eingehend darüber, wie Sie reagieren können. Die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Sie kennen, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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John Rabe, Film, Waldorf Frommer und Majestic Filmverleih GmbH

Mittwoch, 18. August 2010

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“  ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.

Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.

Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Baumgarten Brandt mahnt für KSM GmbH ab: Kokoda

Donnerstag, 12. August 2010

Das Filmwerk Kokoda soll von Adressaten einer Abmahnung aus der Kanzlei Baumgarten Brandt, die im Auftrage der KSM GmbH tätig ist, unrechtmäßig in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt die Abgabe einer strafbewerhten Unterlassungserklärung und “bietet einen Vergleich an”, nach dem der Abgemahnte eine Zahlung in Höhe von 850,- Euro leisten soll, um damit alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz der Verfahrenskosten zu erfüllen.

Der Vorteil der pauschalen Forderung liegt sicherlich darin, dass sich die abmahnende Seite nicht dazu festlegen muss, welche Kosten für was angefallen sind und wie hoch der eigentlich behauptete Schaden im Detail ist.

Auf Seiten des Abgemahnten raten wir nicht dazu, die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “reduzierten und pauschalierten2 Betarg in Höhe von 850,- Euro zu bezahlen, ohne sich zuvor eingehend über die Optionen der Reaktion und der diesbezüglichen Chancen und Risiken informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung “BABY ON BOARD”, für Telepool GmbH, durch Baumgarten Brandt

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt im Auftrage der Telepool GmbH angebliche Rechtsverstöße an dem Filmwerk “BABY ON BOARD” ab.

Es geht dabei um das angebliche Verletzen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Anbieten des Films zum Download in einem Peer-to-Peer- Netzwerk.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und es wird darüber hinaus angeboten, einen Vergleich abzuschließen. Mit dem Vergleich, nach dem der Abgemahnte einen Betrag in  Höhe von pauschal 850,- Euro bezahlen soll, sollen alle etwaigen weiteren Ansprüche des Abmahnenden abgegolten sein.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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C-S-R mahnt für Z-Faktor Medien ab – Sexy Ladies

Mittwoch, 16. Juni 2010

Das Filmwerk mit dem Titel “Sexy Ladies” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei CSR im Auftrage der Firma Z-Faktor Medien ausbringt.

Mit der Abmahnung wird ein Verstoß gegen Rechte der benannten Firma behauptet, in dessen Folge der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben soll und zudem mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 650,- die weiterhin behaupteten Zahlungsansprüche der abmahnenden Seite abzugelten aufgefordert wird.

Wir weisen darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, sich nicht zunächst mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, sondern sich zunächst über die möglichen Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens ausführlich zu informieren.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter

Mittwoch, 21. April 2010

Den Titel “Big Breast Amateur Girls 13″ trägt ein Werk, welches derzeit Gegenstand angeblicher Urheberrechtsverletzungen ist, die im Namen der XPLOR Media Group Inc. durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller geltend gemacht werden.

Nähere Informationen finden Sie unter anderem hier: http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/big-breast-amateur-girls-13

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Schulenberg und Schenk für Musketier Media GmbH & Co. KG

Mittwoch, 10. März 2010

Die Musketier GmbH & Co. KG mahnt offenbar angebliche Rechtsverletzungen an dem Werk “Russische Schönheiten” ab.
Absender des Schreibens ist die Kanzlei Schulenberg und Schenk.
In der Abmahnung wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die zahlug eines Betrages in Höhe von 1298,- Euro verlangt, womit die Angelegenheit erledigt werden könnte.

Wir können nicht dazu raten, ohne vorherige eingehende Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Darüber hinaus gibt es Anzeichen dafür, dass man auch innerhalb kurzer Zeit mehrere Abmahnung von verschiedenen Rechteinhabern erhalten kann, die auch durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vertreten werden.
Diesbezüglich gibt es gute Möglichkeiten, sich gegen eine Inanspruchnahme auf Zahlung zur Wehr zu setzen, die aber im Einzelfall wohlüberlegt sein sollten.
Gerne beraten wir Sie.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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aktuelle Abmahnung Justin Slayer International

Mittwoch, 10. März 2010

Die Firma Justin Slayer INternational lässt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei Schutt,Watke abmahnen.
Die Adressaten der Schreiben sollen neben der abzugebenden Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 600,- leisten, um die Angelegenheit so zu beenden.
Gegenstand der Abmahnung im konkreten Fall war die behauptete Verletzung von Rechten bezüglich des Filmwerks “Work It, Work It, Get It, Get It 4″.

Bitte reagieren Sie nicht ohne sich vorher genau über die Chancen und Risiken einer Antwort/ Reaktion auf diese Abmahnung informiert zu haben.
Mit der Abmahnung einer Unterlassungserklärung kann man zwar einerseits Kostenrisiken begrenzen, andererseits auch erhebliche Risken schaffen. Daher sollte genau geprüft werden, was man ggf. unterschreiben möchte.
Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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The Grudge 3 – Constantin Film Verleih

Dienstag, 2. März 2010

Die Constantin Film Verleih, vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte, geht zur Zeit offenbar Rechtsverletzungen nach, die Rechte an dem Filmwerk “The Grudge 3″ betreffen sollen. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-film-the-grudge-3)

In der diesbezüglichen Abmahnung findet sich sodann die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Aufforderung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassugserklärung ohne Weiteres abzugeben, da dies ggf. als Anerkenntnis angesehen werden könnte.

Lassen Sie sich über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten informieren, bevor Sie entscheiden, was zu tun ist.

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Schulmädchen Träume 2

Montag, 1. Februar 2010

Angebliche Verletzungen bezüglich eines Films mit dem Titel “Schulmädchen Träume 2″ macht die Kanzlei aktuell zum Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Für die Firma Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH aus Itzehoe wird mit einer entsprechenden Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung ebenso eingefordert, wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,- Euro, mit der sodann alle weiteren Ansprüche erledigt werden könnten.

Wir raten dennoch nith dazu, die mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung vor einer ausführlichen Information oder Beratung zu unterschreiben.

Gerne informieren wir Sie über Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsoptionen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Update: Baader Meinhof Komplex

Freitag, 29. Januar 2010

Aktuell scheinen wieder Abmahnungen bezüglich angeblicher Verletzungen der Rechte am Film “Der Baader Meinhof Komplex” ausgesprochen zu werden.

Hierüber hatten wir bereits im vergangenen Jahr berichtet:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/abmahnung-in-sachen-baader-meinhof-komplex

An der grundsätzlichen Einschätzung hat sich dazu bisher nichts geändert.

Wir empfehlen eine ausführliche Information/ Beratung, bevor Sie auf das Schreiben reagieren!

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DigiProtect – “Teachers”

Donnerstag, 28. Januar 2010

Im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH werden angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Kanzlei U+C abgemahnt.

Gegenstanbd ist dieses Mal das Werk “Teachers”.

Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlug in Höhe von pauschal 650,- Euro, womit alle Ansprüche der Abmahnerin abgegolten sein sollen.

Der hier vorliegenden Abmahnung liegt eine Unterlassungserklärung bei, bei deren Unterzeichnung sich der Abgemahnte auch direkt dem Grunde nach verpflichten würde, die Forderungen der Gegenseite zu erfüllen.

Bitte unterschreiben Sie nicht ohne eingehende vorherige Information diese Erklärung!

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Dicke Lippen – kleine Löcher Nr. 13

Mittwoch, 20. Januar 2010

Ein Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei C-S-R derzeit für die Purzel- Video GmbH ausbringt.

Das pornographische Filmerk soll durch unseren Mandanten öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die abmahnende Partei fordert die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro und daneben auch die Abgabe der Unterlassungserklärung, die in der vorfomulierten Version auch die Verpflichtung zur Zahlug enthält.

Wir raten davon ab, unüberlegt und ohne weitere Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Gerne beraten wir Sie über die tatsächlichen und rechtlichen Hnitergründe in dieser Sache und stehen auch zur Vertretung zur Verfügung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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“Horst Schlämmer – Isch kandidiere”…

Mittwoch, 11. November 2009

ist ein weiterer Film, der angeblich durch Rechtsverletzungen im Rahmen der Bereistellung in Tauschbörsen betroffen sein soll.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt diesbezügliche Verstöße ab und fordert zur Erledigung der Sache eine Unterlassungserklärung und einen Betrag in Höhe von 956,- Euro von den Adressaten der Abmahnungen.

Die Summe der Zahlung soll sich aus einem Betrag in Höhe von 506,00 Euro für Anwaltskosten und 450,00 Euro als Schadensersatz zusammensetzen.

Es ist jedenfalls nicht sinnvoll, die den Abmahnungen beigefügten Schreiben an die Abmahner oder deren Vertreter zu übersenden, ohne sich vorher beraten zu lassen. Zumeist bestehen Möglichkeiten, die aus der ohnehin schon misslichen Situation resultierenden Folgen einzugrenzen.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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Abmahnung “Antichrist”

Donnerstag, 5. November 2009

Im Rahmen unserer Beratungen wurde uns bekannt, dass die Kanzlei BaumgartenBrandt angebliche Urherberrechtsverstöße gegen die Rechte an dem Film “Antichrist” abmahnt.

Es wird dabei eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro gefordert, ebenso wie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Auch hierbei gilt, dass man keinesfalls vorschnell ein vorgelegtes Formular unterzeichnen sollte, weil man sich im Zweifel über einen Zeitraum von 30 Jahren bindet. Die Vertragsstrafeversprechen beinhalten dabei das Risiko, dass man bei weiteren/ neuen Verstößen unmittelbar aus der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen werden könnte.

Bevor Sie reagieren, sollten Sie sich informieren!

Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner
Telefon: 0511 / 473906-01
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E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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cum and gone

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Die Kanzlei U+C mahnt derzeit unter anderem auch Urheberrechtsverstöße an dem pornografischen Filmwerk “cum and gone” ab.

Neben der Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro gefordert, um die Sache zu erledigen.

Wir sind skeptisch, ob die behaupteten Ansprüche in der Form bestehen und raten dazu, sich nicht unbedacht gegenüber den Abmahnern zu äußern, um nicht evtl. gar nicht bestehende Ansprüche zu begründen.

Lassen Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten des Vorgehens und der Reaktion beraten.

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