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Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verlängerung von Preisaktionen

Montag, 18. Juli 2011

Das OLG Köln hat mit Entscheidung vom 25.03.2011 (Az.: 6 U 174/10) entschieden, dass eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt ist, als irreführend gelten kann, wenn dieser Zeitraum bei Ablauf verlängert wird.

 

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anbietende bereits bei Beginn der Preisherabsetzung eine Verlängerung dieser Angebotsvariante geplant hatte.

 

Die Verbraucher werden durch eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum beworben wird, dazu verleitet, direkt und zeitnah zu entscheiden, ob gekauft wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Köln den Irreführungstatbestand nach § 5 UWG als gegeben erachtet, da die Verbraucher nicht die Zeit dazu nutzen würden, andere Angebote am Markt zu prüfen.

 

In der Praxis lässt sich daher der Tipp ableiten, eine Preisherabsetzung, die für einen bestimmten Zeitraum angekündigt ist, auch nur über diesen Zeitraum zu betreiben. Nach Ablauf der Preisaktion kann man einen kurzen Zeitraum verstreichen lassen und sodann erneut eine ähnliche oder gleiche Aktion beginnen. Damit entgeht man dem Vorwurf des irreführenden Vorgehens.

 

Haben Sie Fragen zum Bereich des Wettbewerbsrechts, so können Sie uns gerne diesbezüglich kontaktieren.

 

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0511/473 906 01, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – abgemahnt von U+C für DigiProtect

Freitag, 3. September 2010

Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).

Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.

Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.

Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 410 4

Email: boenig@recht-freundlich.de

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