Artikel-Schlagworte: „fehler“

Fehler bei Abmahnungen

Dienstag, 21. Dezember 2010

Es gibt immer wieder Fehler, die sich in Abmahnungen zeigen.

Hier wird beispielsweise über einen technischen Fehler berichtet, der zu einem scheinbar nicht richtigen Vortrag in einer Abmahnung geführt hat.

Dies beweist wieder einmal, dass durchaus Fehler vorkommen, die sonst immer so gerne von den abmahnenden Kanzleien bestritten werden.

Diese bestrittenen Fehler machen sich an verschiedenen Stellen bemerkbar und führen dazu, dass wir immer mehr die Überzeugung gewinnen, dass sich die Gerichte doch mit dem Vorbringen der Abgemahnten auseinandersetzen und nicht nur das Vorbringen der abmahnenden Seite glaube sollten, um gegebenenfalls auch unberechtigt ausgesprochenen Abmahnungen auf die Spur zu kommen.

Trotz alledem ist nicht dazu zu raten, eine Abmahnung schlicht zu ignorieren. Es gibt nach wie vor Risiken, die es zumindest zu kennen gilt, wenn man überlegt, ob und wie man auf die Inanspruchnahme reagieren sollte.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Kommt U+C mit Vollmachten durcheinander?

Montag, 4. Oktober 2010

In hier vorgelegten Abmahnungen fällt auf, dass die in dem Schreiben genannten Rechteinhaber nicht die Vollmacht unterzeichnet haben.

Stattdessen bevollmächtigt etwa die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, obgleich etwa Ino Handel den Auftrag zur Abmahnung erteilt haben und vertreten sein soll.

Es stellt sich schon die Frage, für wen die entsprechenden Rechte behauptet werden, gegenüber welchem Rechteinhaber man die Unterlassungserklärung wohl abgeben soll und wer wie Rechte übertragen bekommen hat.

Informieren Sie sich vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei

Montag, 30. August 2010

Trotz einer von hier aus an die Vertreter der Koch Media GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von U+C kontaktiert wird.

Damit aber nicht genug: Das Schreiben wurde unserem Mandanten direkt zweimal an einem Tag zugestellt…

Vor dem Hintergrund, dass immer vorgetragen und unterstellt wird, dass die Abmahnrseite korrekt arbeiten und keine Fehler machen würde, stellt sich uns die Frage, ob man nach wie vor genau davon ausgehen kann oder gar sollte.

Unabhängig vom konkreten Fall:

Immer wieder fallen hier Fehler bei Abmahnungen verschiedenster Kanzleien auf, die teilweise auch schon der Abmahnerseite bei genauerer Betrachtung offenbar sein könnten.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich über Reaktionsmöglichkeiten und die damit verbindenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Fehler bei Abmahnungen fallen inzwischen häufiger auf

Mittwoch, 11. August 2010

Es passiert immer wieder, dass Abmahner augenscheinlich auf nicht (mehr) korrekte Daten abstellen oder aber auch schlicht Abmahnungen versenden, die mit nicht nachvollziehbaren Vollmachten versehen sind… Letzteres betrifft etwa den angeblichen Verstoß an Rechten an dem Werk “Nachbarin Gerda – Fickt mich durch ihr geilen Böcke”, an dem einerseits die Silwa Filmvertrieb AG entsprechende halten soll, andererseits aber auch die Digiprotect. Dies trägt die Kanzlei U+C im Auftrag der dortigen Mandantschaft vor.

Hierüber hatten wir bereits berichtet. (vgl. http://www.die-abmahnung.de/wordpress/chaos-bei-der-erstellung-von-abmahnungen-genau-hinsehen)

Nunmehr scheinen solche Fehler auch bei anderen Kollegen aufzufallen, wie man hier http://www.recht-hat.de/allgemein/unterschiedliche-rechteinhaber-bei-einem-werk-chaos-bei-u-c/ sieht.

Es ist zwar bemerkenswert, dass die abmahnenden Rechteinhaber und Kanzleien sich bereits nicht einig darüber zu sein scheinen, wer nun tatsächlich die Rechte an dem entsprechenden Werk inne hat. Vorsicht ist aber jedenfalls geboten, wenn man bei der Beurteilung darauf abstellen möchte, ob eine Abmahnung aus besagten Gründen unwirksam ist.

Sie haben Fragen zum Thema Abmahnungen?

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung trotz Unterlassungserklärung?

Freitag, 29. Januar 2010

Uns liegen Informationen darüber vor, dass Abmahnungen trotz des Umstands, dass zuvor bereits Unterlassungserklärungen abgegeben worden sind bzw. zur Abgabe derselben aufgefordert wurde, noch vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesprochen werden, die Werke desselben Rechteinhabers betreffen, der zuvor auch abgemahnt hatte.

Es entsteht somit die ungewöhnliche Situation, dass der Adressat einer Abmahnung eine weitere Abmahnung erhält, während er sich noch darüber beraten lässt, ob er gegenüber dem abmahnenden Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, und wenn ja, in welcher Form.

Es erscheint hier so, dass die abmahnenden Rechteinhaber bzw. Kanzleien Wert darauf legen, dass eine individuelle Abmahnung für jeden einzelnen Verstoß erfolgt. Denkbar ist hier zum einen der Hintergrund, dass dadurch weitere Gebühren entstehen sollen. Es fragt sich jedoch, ob man nicht insoweit eine Reaktion auf die erste Abmahnung hätte abwarten können oder sollen, um den Abgemahnten die Option zu eröffnen, die Sache mit einer Unterlassungserklärung aus der Welt zu schaffen.

Weiterhin fragt sich, ob zwei Verstöße nicht auch innerhalb einer Abmahnung hätten zusammengefasst abgemahnt werden können oder müssen. Man könnte bei diesem Vorgehen auf die Idee der Rechtsmissbräuchlichkeit kommen.

Jedenfalls gilt weiterhin, dass Sie bei Erhalt einer Abmahnung nicht vorschnell reagieren sollten. Vielmehr halten wir es weiterhin für sinnvoll, dass man sich jedenfalls über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens gegen die Abmahnung informiert oder beraten lässt.

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“Black Ice” von AC/DC – Abmahnung an falsche Adresse?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das Album “Black Ice” der Musikgruppe AC/DC soll der Adressat einer Abmahnung durch das Einstellen in eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben.

So lautet der Vorwurf einer Abmahnung, die für die Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf aus München ausgesprochen wurde.

Interessant ist, dass die Abmahnung zunächst an eine deutlich andere Anschrift übersandt wurde, als sodann noch einmal mit einem weiteren Anschreiben, weil die erste Sendung an die Kanzlei Waldorf zurück übersandt worden sei.

Es stellt sich die Frage, wie sich die hier offenkundige Verwechslung von Anschriften in das Gesamtbild der angeblich technisch einwandfreien Feststellungen und Verarbeitungen der personenbezogenen Daten einfügen soll. Unser Eindruck ist eher, dass auch dort Fehler gemacht werden können, wo Menschen und/ oder Computer arbeiten.

Dennoch wird mit der üblichen Bestimmtheit ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 856,- Euro geltend gemacht.

Es bleibt abzuwarten, ob in diesem “Einzelfall” der Fehler eingesehen und die Forderung zurckgeommen wird.

Sollten auch Sie Zweifel an der Berechtigung einer erhaltenen Abmahnung haben, lassen Sie es uns wissen. Fehler werden mit Sicherheit auch mal auf Seiten der Abmahner gemacht. Um diese in den Fällen, in denen Abgemahnte “unschuldig” in Anspruch genommen werden auch darstellen zu können, erbitten wir entsprechende Informationen.

Davon abgesehen ist in jedem Fall dazu zu raten, sich nicht ohne Information durch einen Anwalt mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen.

Wir beraten Sie gerne und stehen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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