Artikel-Schlagworte: „Fareds“

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für MIG Film GmbH , wg. “The Final”

Freitag, 15. Oktober 2010

Der Film “The Final” ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Namen der MIG Film GmbH versendet.

Dabei wird dargestellt, dass vom Anschluss des Adressaten aus eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzung einer Tauschbörse erfolgt sei.

In der Folge bestehen demnach sowohl Unterlassung- als auch Zahlungsansprüche gegen den Anschlussinhaber.

Daneben wird auch darauf hingewiesen, dass eine Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Verwertung eines geschützten Werkes eine Straftat nach § 106 UrhG darstelle, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden könnte. Die Einleitung strafrechtlicher Schritte behalte man sich auf Seiten der Abmahnenden vor.

Es wird darüber hinaus die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weiterhin wird von Seiten der MIG Film GmbH vorgeschlagen, die Zahlugsansprüche gegen eine pauschalierte Zahlung in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.

Es gilt auch hier, dass man sich zunächst über Möglichkeiten der Reaktion informieren sollte, bevor man sich mit der die Abmahnung versendenden Seite in Verbindung setzt.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”

Dienstag, 7. September 2010

Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.

Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.

Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.

Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Feel Your Body”, Fareds für die Herren Kindervater und Bülles

Freitag, 13. August 2010

Frank Bülles und Jens Kindervater haben ausweislich hier vorliegender Schreiben die Kanzlei FAREDS, Hamburg, dieselbe mit der Verfolgung von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Gegenstand ist im Speziellen eine behauptete Verletzung bezüglich des Werkes “Michael Mind Project – Feel Your Body”.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird eine außergerichtlihe Einigung auf Basis einer Zahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-michael-mind-project-feel-your-body

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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