Artikel-Schlagworte: „Evacuate The Dancefloor“

Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang wegen weiterer Verstöße bzgl. eines Samplers

Dienstag, 12. Januar 2010

Offenbar mahnt die Rechtsanwaltskanzlei nunmehr weitere angebliche Verstöße gegenüber denjenigen ab, die bereits im vergangenen Jahr Adressaten einer Abmahnung hinsichtlich eines Liedes auf einem Sampler (beispielsweise “Top100″ oder “Bravo Hits”) gewesen sind.

Es ist jedenfalls dazu zu raten, sich nicht direkt mit den Abmahnern in Verbindung zu setzen. Auch wenn Sie bei der ersten Abmahnung eine Zahlung geleistet haben, etwa um die Sache schlicht zu beenden, obgleich Sie den Verstoß nicht begangen haben, so sollte nunmehr jedenfalls genau gerüft werden, ob hier eine Inanspruchnahme überhaupt möglich ist. Dies ist nach unserer Auffassung grundsätzlich zumindest dann teilweise zu verneinen, wenn Sie den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 051 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Evacuate The Dancefloor”

Mittwoch, 11. November 2009

… ist nach wie vor ein Titel, der sich in urheberrechtlichen Abmahnungen finden lässt.

Uns wurde eine neue derartige Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang vorgelegt, in der es wiederum um die Forderung einer Unterlassungserklärung und um einen “Vergleichsbetrag” in Höhe von 450,- Euro geht.

Das Lied soll als Teil des Samplers “Bravo Hits Vol. 66″ über ein Filesharingsnetzwerk öffentlich zugägnlich gemacht worden sein.

Interessant ist unter anderem, dass bereits im Abmahnschreiben aufgeschlüsselt ist, dass sich die behaupteten Schdaensersatzansprüche unter anderem aus Kosten in Höhe von 0,49 Euro für das gerichtliche Verfahren und 0,41 Euro für die Adressanfrage beim Internetprovider ergeben sollen.

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“Evacuate The Dancefloor” und “Weit Gekommen”

Montag, 19. Oktober 2009

Behauptete Rechtsverletzungen an den beiden oben genannten Titeln werden derzeit scheinbar verstärkt abgemahnt.

In den letzten Tagen haben wir mehrere Beratungsmandate erhalten, in denen es sich um die Werke der “Weit Gekommen” und “Evacuate The Dancefloor” dreht.

Interessant an den “Weit Gekommen”- Abmahnung ist folgendes:

Während als Rechteinhaber zum Werk “Weit Gekommen” Matthew Tasa benannt wird, tritt dieser aber sonst in der Abmahnung nicht weiter in Erscheinung. Es bleibt also abzuwarten, welche Informationen man von den Abmahnern erhalten wird, im Hinblick auf die Herleitung der behaupteten Rechte… Schlüssig ist die Darstellung in den Schreiben so jedenfalls nicht.

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