Artikel-Schlagworte: „Euro“

Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”

Dienstag, 7. September 2010

Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.

Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.

Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.

Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – abgemahnt von U+C für DigiProtect

Freitag, 3. September 2010

Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).

Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.

Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.

Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 410 4

Email: boenig@recht-freundlich.de

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Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

Donnerstag, 2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte für Tino Media

Donnerstag, 2. September 2010

Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.

Es gilt auch in diesen Fällen:

Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de

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Somma im Kiez – abgemahnt über Nümann und Lang für Styleheads

Donnerstag, 2. September 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt weiterhin im Auftrage der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab.

Gegenstand sind aktuell unter anderem behauptete Rechtsverstöße bezogen auf das Werk “Somma im Kiez“.

Die Kanzlei Nümann und Lang fordert von dem Angeschriebenen eine Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche auf Basis einer Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund ist, dass man sich damit direkt auch zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro verpflichtet. Weiterhin ist zu überlegen, ob man die Unterlssungserklärung, so man überhaupt eine solche abgeben möchte, auf nur ein Werk bezieht.

Informieren Sie sich eingehend BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Kittens and Cougars 3 – abgemahnt durch Urmann und Collegen (U+C)

Mittwoch, 1. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.

Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.

Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

Dienstag, 31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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“Splice” – Sasse und Partner mahnt für Senator Film Verleih GmbH ab

Freitag, 27. August 2010

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg und Berlin mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Splice” ab, die von dem Anschluss des Abmahnungsempfängers aus vorgefallen sein sollen.

Mit dem Schreiben wird behauptet, dass die Firma Senator Film Verleih GmbH ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte habe. Um diese Rechte zu schützen wurde demnach die Firma Guardaley Ltd. damit beauftragt, in Filesharing- Netzwerken nach Rechtsverletzungen zu suchen. Das Unternehmen stellt sodann auch Daten der unberechtigten Nutzungen fest und dokumentiert diese.

Die Kanzlei Sasse und Partner bietet namens der dortigen Mandantschaft einen Vergleich an, durch den die Angelegenheit endgültig ihre Erledigung finden könne. Dazu müsse der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlasusngs- und Verpflichtungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,- Euro bezahlen. Sodann sollen die Zahlungsansprüche der Abmahnerseite abgegolten sein.

Wir raten grundsätzlih davon ab, die Unterlassungserklärung der Abmahner direkt zu unterschreiben und die geforderten Pauschalbeträge zu bezahlen.

Informieren sie sich unbedingt über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Chancen und Risiken, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Beim Klauen erwischt”, für Mick-Haig Productions e.K., durch Schutt Waetke

Donnerstag, 26. August 2010

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“  im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des  Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.

Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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Peter Wackel, Ladioo – Schalast und Partner mahnt weiterhin für DigiProtect ab

Dienstag, 24. August 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.

Interessanter Weise beauftragt die DigiProtect in dem konkreten Fall die Kanzlei Schalast und Partner im Namen von Herrn Erich Öxler und nicht in eigenem Namen…

Gegenstand ist aktuell unter anderem das Musikwerk “Peter Wackel – Ladioo“, welches der Abmahnung zufolge Teil des Samplers Fetenhits Fussball WM 2010 ist.

Wir raten davon ab, ohne weitere Information das “Angebot” der abmahnenden Seite anzunehmen und die Unterlassungserklärung wie vorgelegt zu unterzeichnen und den benannten Betrag in Höhe von 290,- Euro zu bezahlen.

Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie auch hier: www.abmahnung-blog.de

oder telefonisch: 0800 / 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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Armin van Buuren – A State of Trance 2010 – Schalast und Partner

Montag, 23. August 2010

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Verstöße gegen das Urheberrecht ab.

Gegenstand ist aktuell unter anderem das Werk “Armin van Buuren – A State of Trance 2010“.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Ebenso wird das Angebot einer gütlichen Einigung bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 290,- angeboten.

Wir raten davon ab, ohne weitere Prüfung die Erklärung der Kanzlei Schalast und Partner zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich eingehend über Chancen und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Dramatico Entertainment, Katie Melua, The House

Freitag, 20. August 2010

Im Auftrage der Dramatico Entertainment Ltd. mahnt die Kanzlei Zimmermann und Decker Verstöße an Rechten bezüglich des Werkes “The House” von Katie Melua ab.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-dramatico-entertainment-katie-melua-the-house

Wir raten davon ab, direkt und ohne Informtion so zu reagieren, wie es die Gegenseite fordert bzw. “vorschlägt” oder anbietet.

Die Chancen und Risiken der verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten sollten zuvor eingehend Betrachtung finden.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fox Holes 2″ über U+C für DigiProtect

Donnerstag, 19. August 2010

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Abmahnungen im Bereich pornografischer Filme:

www.abmahnung-pornofilm.de

So wird aktuell beispielsweise im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg wegen angeblicher Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Fox Holes 2″ vorgegangen.

Informationen zu diesen Abmahnugen finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-fox-holes-2-digiprotect-uc

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion über die möglichen Ansätze und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Twilight Classics 02 Sundown – Rückzug der Vampire, Negele Zimmel Greuter Beller für Epix Media AG

Donnerstag, 19. August 2010

Die Epix Media AG aus Berlin lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Urheberrechtsverstöße abmahnen. In den Schreiben wird der Adressat darauf hingewiesen, dass von seinem Anschluss aus das Werk “Twilight Classic 02 Sundown – Rückzug der Vampire” öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die hierzu notwendigen Rechte habe der Adressat nicht gehabt.

Es werden mit dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsansprüche erhoben, die der Abgemahnte jedoch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlöassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 715,- Euro erledigen könne. Hierbei handele es sich um Vergelichsangebot. Das schriftliche Vergleichsangebot enthält jedoch auch die Verpflichtung, Aufwendungesersatz an die Abmahnerseite zu bezahlen, auf Basis eines sogenannten Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,- Euro. Dies entfällt nur bei Zahlung des Vergleichssumme.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionsalternativen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Film, Na igre 2, Russkoe, Stschaste Houm Video GmbH durch Rechtsanwältin Kruse

Donnerstag, 19. August 2010

Wie wir erfahren haben, bewegt sich Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse bewegt sich weiterhin auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen. Aktuell wird demnach das Filmwerk “Na igre 2″ zum Gegenstand der Behauptung angeblicher Rechtsverletzungen an diesbezüglichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten. Die Rechte sollen demnach bei der Stschaste Houm Video GmbH liegen.

Der in der konkreten Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag beträgt € 980,00 und soll die entstandenen Kosten (Aufwendungsersatz) und den Schadensersatz abgelten. Hierbei soll es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handeln.

Bitte kontaktieren Sie nicht voreilig die abmahnende Seite. Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Chancen und Möglichkeiten einer Reaktion. Der Erfahrung nach besteht das deutliche Risiko, dass man in dem Falle, dass man einmal eine Abmahnung erhalten hat, auch weitere Abmahnungen erhält. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nicht übereilt eine durch die abmahnende Seite vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung „Durst“ – Firma MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. – BaumgartenBrandt

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Gegenstand sind angebliche Verstöße gegen Urheber- bzw. Verwertungsrechte. Aktuell wird das Filmwerk „Durst“ des Rechteinhabers MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. in Bezug genommen. Das entsprechende Filmwerk soll in Filesharing-Netzwerken zum „Tausch“ angeboten worden sein. Auf Basis dieser Rechtsverletzung behauptet die Kanzlei BaumgartenBrandt Ansprüche für ihre Mandantschaft, die in Richtung einer Unterlassung gehen. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet. Die Zahlungsansprüche könnten dabei gegen eine pauschale Kostentragungsverpflichtung und die entsprechende Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 850,00 erledigt werden.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag direkt zu zahlen.

Bitte informieren Sie sich zuerst eingehend darüber, wie Sie reagieren können. Die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Sie kennen, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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John Rabe, Film, Waldorf Frommer und Majestic Filmverleih GmbH

Mittwoch, 18. August 2010

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“  ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.

Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.

Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Studio 69, Digiprotect und U+C

Montag, 16. August 2010

Die Kanzlei U+C mahnt derzeit angebliche Verstöße an Rechten bezüglich des Werkes “Studio 69” ab. An dem Werk hält ausweislich der Abmahnung die Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausschließliche Rechte.

Forderung

Die Abmahnerin verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung, um den bestehenden Unterlassungsanspruch zu erfüllen.

Weitergehend werden auch Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch durch eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro abgegolten werden könnten.

Information

Wir raten dazu, sich jedenfalls zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion ebenso zu informieren, wie über die Chancen und Risiken, die damit jeweils verbunden wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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