Artikel-Schlagworte: „Erledigung“

Fuhrmann Wallenfels mahnt für Baseprotect UG ab – Splash-Wind him up

Donnerstag, 30. September 2010

Das Musikwerk “Splash – Wind him up” ist Gegenstand von Urheberrechtsverletzungen, wenn man den Aussagen in der Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt folgt. Die Kanzlei mahnt im Auftrage der Baseprotect UG angebliche Verstöße ab, wobei die Baseprotect UG ausdrücklich die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen eingeräumt bekommen haben soll.

HIer sind unserer Ansicht nach Ähnlichkeiten zu der Arbeit der DigiProtect GmbH zu erkennen, die laut den von dort veranlassten Abmahnungen auch und gerade die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen eingeräumt bekommen haben soll.

In der vorliegenden Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, dass dieser eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt und zudem einen Zahlugsanspruch erfüllt. Die Zahlungsforderung könnte demnach allerdings durch eine Pauschalzahlng in Höhe von 450,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, ohne vorherige Information das von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels vorgelegte Schreiben zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich vor einer Reaktion über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Blonde Biester” offenbar weiter hoch im Kurs…

Freitag, 24. September 2010

Pornographische Filme sind nach wie vor weiterhin Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Wie unter anderem hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/videorama-blonde-biester-uc-rechtsanwalte-fehler-in-der-abmahnung-unwirksam

bereits berichtet, werden Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei U+C im Auftrage der Silwa Filmvertriebs AG abgemahnt. Im konkreten Fall betrifft dies den Film “Blonde Biester”.

Es werden von dem Adressaten der Abmahnung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlugsansprüche könnten jedoch gegen Leistung eines Betrages in Höhe von pauschal 650,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende VORHERIGE Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rasch Rechtsanwälte verändert “Preispolitik”?

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Alors On Danse” des Künstlers Stromae ab.

Es soll das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein, obgleich nicht die dazu notwendigen Rechte vorgelegen hätten.

In der Konsequenz sollen der Rechteinhaberin Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und andere “Ersatzansprüche” zustehen, die allerdings durch Zahlung in Höhe von insgesamt 500,- Euro erledigt werden könnten.

Beachtlich ist, dass sich die bisher von Seiten der abmahnenden Kanzlei Rasch geforderten Beträge in sehr vielen hier bekannten Fällen auf mindestens 1.200,- Euro belaufen. Augenscheinlich wird zwischen den einzelnen Musikstücken oder auch hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Werke insgesamt differenziert. Zumindest dieser Ansatz ist nach hiesiger Ansicht auch angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Kanzlei Rasch dazu übergeht, nunmehr tatsächlich nicht mehr nur umfangreichere Werke – wie ganze Alben oder eine Mehrzahl von einzelnen Titeln – als Gegenstand der Abmahnungen heranzuziehen.

Trotz des Umstands, dass die Forderung der Kanzlei Rasch nicht mehr “so hoch” scheint, ist davon abzuraten, ohgne weitere Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 060 1, Fax, 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Der Fall Ted Bundy – Abmahnung durch BaumgartenBrand für KSM

Montag, 26. April 2010

Die KSM GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen.

In der hier diesbezüglich bekannt gewordenen Abmahnung geht es um den Film “Der Fall Ted Bundy” und der Adressat soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Weiterhin wird dem Abgemahnten angeboten, die Angelegenheit gegen eine Zahlug in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Gerne informeiren wir Sie zunächst über die möglichen Handlungsalternativen und die potenziellen Folgen allgemein unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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