Das Musikwerk “Splash – Wind him up” ist Gegenstand von Urheberrechtsverletzungen, wenn man den Aussagen in der Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt folgt. Die Kanzlei mahnt im Auftrage der Baseprotect UG angebliche Verstöße ab, wobei die Baseprotect UG ausdrücklich die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen eingeräumt bekommen haben soll.
HIer sind unserer Ansicht nach Ähnlichkeiten zu der Arbeit der DigiProtect GmbH zu erkennen, die laut den von dort veranlassten Abmahnungen auch und gerade die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen eingeräumt bekommen haben soll.
In der vorliegenden Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, dass dieser eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt und zudem einen Zahlugsanspruch erfüllt. Die Zahlungsforderung könnte demnach allerdings durch eine Pauschalzahlng in Höhe von 450,- Euro erledigt werden.
Wir raten davon ab, ohne vorherige Information das von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels vorgelegte Schreiben zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich vor einer Reaktion über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de