Artikel-Schlagworte: „Email“

“Fake- Abmahnungen” mit angeblichem Absender APW Rechtsanwälte und Notar unterwegs!

Montag, 15. August 2011

Es sind wiederum Abmahnungen per Email unterwegs, aus denen hervorgeht, dass der Adressat wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird und mittels sogenannter “UCASH-Karte” eine Betrag zahlen soll, um die Sache abschließend zu klären.

Derartige Email- Abmahnungen stammen nicht von der Kanzlei APW.

Gegebenenfalls handelt es sich bei dem Versand derartiger Nachrichten um strafrechtlich relevantes Verhalten.

Sollten auch Sie derartige Nachrichten erhalten, wenden Sie sich gegebenenfalls an uns, um zu klären, wie damit zu verfahren ist.

 

Feil Rechtsnwaälte

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kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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falsche Abmahnungen per Email im Umlauf

Mittwoch, 23. Juni 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang teilt auf Ihrer Internetseite mit, dass Abmahnungen per Email unterwegs seien, die zwar den dortigen Absender tragen, jedoch nicht von der Kanzlei Nümann und Lang stammen:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kanzlei Nümann + Lang:

http://nuemann-lang.de/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=62

Sollten Sie eine Abmahnung per Post erhalten haben, so raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen. Bitte informieren Sie sich unbediongt vor einer Reaktion über Möglichkeiten und Risiken des Vorgehens.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Wirksamkeit der Abmahnung als einfacher Brief?

Donnerstag, 12. November 2009

Im Internet kursieren immer wieder Beiträge, aus denen hervorgeht, dass Abmahnungen per E-Mail nicht rechtsgültigwären und deshalb getrost ignoriert werden könnten.

Auzch gibt es immer wieder die Frage, ob es nicht notendig sei, dass man eine Abmahnung per Einschreiben versendet.

Solche Voraussetzungen gibt es nicht. Abmahnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und können daher per Brief, Fax oder auch per E-Mail verschickt werden. Tatsächlich kann eine Abmahnung sogar am Telefon erfolgen, wie der 29. Senat des OLG München entschieden hat (Az. 29 W 1034/97).

Es genügt daher nicht, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass die Abmahnung schon formunwirksam sei, weil man sie ja nur als einacher Brief zugestellt bekommen hat.

Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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