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Rechtsanwälte U+ C – DigiProtect – „The Girls of Red Light District: Sasha Grey“

Mittwoch, 2. Februar 2011

Die DigiProtect verschickt über die Rechtsanwälte U + C Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00  Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

 Rechteinhaber:                      DigiProtect

Amahnende Kanzlei:             U + C

Abgemahntes Werk:              „The Girls of Red Light District: Sasha Grey“

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment – „Soulbook“ – Rod Stewart

Montag, 3. Januar 2011

Die Sony Music Entertainment verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Vergleichsbetrag von 856,00  Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Sony Music Entertainment

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer

Abgemahntes Werk:              „Soulbook“ von Rod Stewart

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüche.

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Frauenarzt – Manny Marc – Das geht ab

Freitag, 26. März 2010

Weiterhin wierden angebliche Urheberrechtsvestöße bezüglich des Werks “Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab” abgemahnt, welches sich auf einem Top- 100 Sampler befunden haben soll, als es unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-digiprotect-%e2%80%93-frauenarzt-manny-marc-%e2%80%93-das-geht-ab

Reagieren Sie nicht voreilig. Lassen Sie sich beraten oder informieren Sie sich zumindest eingehend über die Risiken und Möglichkeiten, die mit verschiedenen Reaktionen verbunden wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Top Job – Showdown im Supermarkt für Senator Film Verleih

Donnerstag, 11. März 2010

Es gibt Informationen darüber, dass die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH abmahnt. Gegenstand sind demnach Rechtsverletzungen bezüglich Urheber- oder Nutzungsrechten an dem Film “Top Job – Showdown im Supermarkt”.
NEben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlug in Höhe von 800,- Euro verlangt, mit der die Angelegenheit erledigt werden könnte.

Bitte unterschreiben Sie nicht vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Sie sollten sich zunächst über die Chancen und Risiken einer Reaktion auf die Abmahnung informieren.

Erste Hinweise finden Sie beispielsweise auch hier.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: www.abmahnung-blog.de

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Rasch und edel

Dienstag, 11. August 2009

Die Tonträgerhersteller edel records entertainment GmbH, edel media & entertaiment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH wurden vor nicht all zu langer Zeit von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten.

Aus dieser Zeit liegt uns eine Abmahnung vor, die deshalb im Vergleich zu den aktuell versandten Schreiben als bemerkenswert gelten kann, weil damals noch “ganze Festplatten” abgemahnt wurden.

Im konkreten Fall hatte der Abgemahnte angeblich 1123 Audiodateien über edonkey öffentlich zugägnlich gemacht und sollte als pauschalen Schadensersatzbetrag 3.500,- bezahlen und selbstverständlich auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben.

Interessanter Weise wird in der zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung nicht mehr der danach zu zahlende Betrag im Klartext genannt, sondern vielmehr nur auf das Vergleichsangebot aus der Abmahnung verwiesen. Sollte der Unterzeichnende nicht noch einmal auf die Höhe der Summe aufmerksam werden oder sollten dadurch “Übertragungsfehler” zwischen der Abmahnung und der Unterlassungserklärung vermieden werden..?

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.rka für S.A.D. GmbH

Freitag, 7. August 2009

Uns liegt eine Abmahngung vor, mit der die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) Rechte der S.A.D. Software Produktions- und Vertriebs GmbH aus Ulm geltend gemacht hat.

Abgemahnt wird darin eine Urheberrechtsverletzung aus dem vergangenen Jahr, betreffend einer Software, wonach eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 1099,- Euro gefordert, jedoch sodann ein Vergleichsbetrag in Höhe von 442,- Euro angeboten wird.

Interessant ist neben der zeitlichen Verzögerung des Feststellens des angeblichen Verstoßes auch die Tatsache, dass die Abmahner hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 6000,- Eur für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung gefordert haben. Dieser Betrag ist unserer Erfahrung nach eher untypisch.

Auch die Zusammensetzung des Gegenstandswertes in Höhe von insgesamt 32.500 Euro stimmt hier als pauschale Behauptung von Werten für einzelne Posten eher nachdenklich.

Jedenfalls sollte auch eine solche Abmahnung einer näheren anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren.

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