Artikel-Schlagworte: „eBay“

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – Remmen Rechtsanwälte für Volkswagen

Samstag, 12. November 2011

Die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte und Steuerberater ist im Rahmen von markenrechtlichen Abmahnungen für die Volkswagen AG aus Wolfsburg tätig.

Uns sind verschiedene Abmahnschreiben bekannt geworden, mit denen dem Adressaten jeweils vorgeworfen wird, dass ein Zeichen des genannten Unternehmens unzulässig genutzt wurde oder dass jedenfalls Zweifel bezüglich der zulässigen Nutzung bestehen würden.

Hier muss man der Erfahrung nach durchaus den einzelnen Fall genauer betrachten und überlegen, ob es sich um eine Markenrechtsverletzung handeln könnte. Auch ist nach hiesiger Ansicht immer der einzelne Fall im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten zu prüfen, auch wenn der Wert der hier in Bezug genommenen Marken regelmäßig recht hoch sein dürfte.

 

Lassen Sie sich keinesfalls derart verunsichern, dass Sie direkt die einem solchen Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unerzeichnen. Vielmehr sollten Sie zunächst wissen, welche Möglichkeiten der Reaktion es gibt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sein könnten.

Gerne stehen wir zu ersten Informationen und auf Wunsch auch zu weiteren Beratungen in Sachen des Markenrechts zur Verfügung, ebenso wie in den Bereichen des Wettbewerbs- und Urheberechts.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Kein Kaufvertrag bei unzulässigem eBay- Handeln über fremdes Nutzerkonto

Donnerstag, 12. Mai 2011

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 11.05.2011 verkündeten Entscheidung darüber befunden, dass eine kaufvertragliche Verpflichtung gegen den rechtmäßigen eBay- Nutzer nicht entsteht, wenn ein Dritter gegen seinen Willen ein Geschäft unter Nutzung des eBay- Accounts abschließt.

Auch in der Beurteilung dieser Sachverhalte sei allein ausschlaggebend, ob gesetzlich oder tatsächlich das Vorliegen einer Vollmacht gegeben sei. Es komme somit darauf an, ob der eigentliche eBay- Nutzer, dessen Konto quasi missbraucht wird, das Geschäft billige oder gar vorher eine Vollmacht erteilt hat.

Nicht hingegen kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, was bezüglich der Nutzung eines fremden Kontos durch Dritte in den eBay- AGB steht.

Weitere Details sind auch hier zu finden.

 

Bei Fragen zum Thema Fernabsatzgeschäfte/ Internethandel, Wettbewerbs- oder Markenrecht stehen wir gerne zur Verfügung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Werbung mit „Garantien“ doch nicht gefährlich?

Mittwoch, 20. April 2011

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14.04.2011 zum Az.: I ZR 133/09 darüber entschieden, unter welchen Umständen tatsächlich eine Wettbewerbswidrigkeit vorliegt in Bezug auf die Werbung mit Garantien.

 

Demnach handelt es sich nicht um wettbewerbswidriges Verhalten, wenn eine Garantie nur in der Werbung genutzt wird, um auf ein Angebot aufmerksam zu machen. Es müsse lediglich bei Abschluss eines Garantievertrages auch die Informationen gegeben werden, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind. Unter anderem muss auch darüber informiert werden, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden, wenn die Garantievereinbarung geschlossen wird.

 

Diese Entscheidung, die die Vorinstanzen (Landgericht Bielefeld, 20.09.2009, Az.: 15 O 233/08, und OLG Hamm, 13.08.2009, Az.: 4 U 71/09) einer höchstrichterlichen Überprüfung zugeführt hat, kann aus hiesiger Sicht jedoch nicht dazu führen, dass es als unproblematisch anzusehen ist, wenn man mit Garantien wirbt. Gerade im Falle des Angebotes von Artikeln in einem Internetshop ist zumeist auch die Darstellung einer Garantie, die man in Bezug auf einen Artikel mit anbietet, die Situation gegeben, dass das Garantieversprechen bzw. die diesbezügliche Vereinbarung auch mit dem Kaufvertrag geschlossen wird.

 

Vor diesem Hintergrund ist nicht dazu zu raten, nunmehr wiederum „unkontrolliert“ mit dem Wort Garantie umzugehen und mit entsprechenden Garantien zu werben.

 

Es ergeben sich aus hiesiger Sicht nach wie vor Unsicherheiten, die einer Überprüfung zugeführt werden sollten, sofern man im Internet oder sonstigem Fernabsatz Waren oder Artikel anbietet.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung der Firma S & S Robotics GmbH über Rechtsanwalt Prof. Dr. Peetz

Donnerstag, 7. April 2011

Auch aktuell mahnt augenscheinlich die Firma S & S Robotics  über Herrn Rrechtsanwalt Prof. Dr. Peetz Wettbewerber wegen Wettbewerbsverletzungen ab, die im Rahmen von eBay- Angeboten agieren.

Uns liegen Informationen vor, wonach unter anderem das Fehlen einer Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt wird.

Dabei ist auch besonders interessant, dass in der Abmahnung eine Einigung nahegelegt wird, die dann zu einer vermeintlich geringen Zahlungspflicht des Abgemahnten führen würde.

Neben einem scheinbar “günstigen” Gegestandswert wird auch nur eine unterdurchschnittliche Kostenberechnung vorgelegt, die dann den Zahlbetrag für den anwaltlichen Aufwand betrifft.

 

Wir hatten auch bereits hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-s-s-robotics-gmbh

über derartige Abmahnungen berichtet.

 

Der Adressat einer solchen Abmahnung sollte sich eine Reaktion sehr gut überlegen, da immer das Risiko besteht, dass in einem gerichtlichen Verfahren sehr schnell hohe Kostenrisiken entstehen.

Jedenfalls sollte man eine Unterlassungserklärung, so man diese denn unterschrieben möchte, nicht ohne anwaltliche Beratung abgeben, da die Vertragsstrafeversprechen ein deutliches Risiko für das zukünftige unternehmerische Handeln darstellen.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Urteil zu Informationspflichten bei eBay, LG Frankfurt/Main, v. 08.10.2010

Dienstag, 12. Oktober 2010

Zu der Frage der Belehrungspfilchten bei eBay- Angeboten hat sich das Landgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 08.10.2010, zum Aktenzeichen 2-03 O 310/10 geäußert.

Konkret ging es darum, dass der wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommene Unternehmer keine eigens durch ihn formulierte Belehrung hinsichtlich der Möglichkeiten der Prüfung und der Korrektur der durch den Verbraucher eingegebenen Daten in seinen eBay – Angebote vorgehalten hatte.

In bereits in der Vergangenheit vor verschiedenen Gerichten getroffenen Entscheidungen ist eine solche Situation klar als Wettbwerbsverstoß eingeordnet worden.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied im konkreten Fall anders.

Details lesen Sie hier.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Software gegen Kopierschutz bei eBay angeboten…

Donnerstag, 3. September 2009

In einer uns vorliegenden Abmahnung hat die Kanzlei Waldorf für die Rechteinhaber edel entertainment GmbH, edelkids GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Hansa Music Entertainment GmbH, SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH eine eBay- Nutzerin abgemahnt, die dort Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum Kauf angeboten haben soll.

Es fällt auf, dass hier zunächst mit der Abmahnung nur die Abgabe der Unterlassungserklärung eingefordert wurde und erst nach der entsprechenden Abgabe Kosten und Gebühren geltend gemacht worden sind.

Mit der Geltendmachung der Zahlungsforderung in Höhe von 1250,- Euro als Vergleichsbetrag wurde der abgemahnten eBay- Nutzerin ein Urteil des Amtsgerichts München vorgelegt, mit dem offensichtlich eine entsprechende Verurteilung in einem anderen Fall belegt werden sollte.

Dieses Beispiel zeigt, dass es um so wichtiger ist, nicht ohne Beratung mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu reagieren, da dies evtl. von den Abmahnern als “Anerkenntnis” gewertet werden könnte.

Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511/ 47 39 06 01.

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Abmahnung wg. “Bilderklau”

Mittwoch, 2. September 2009

Uns liegt eine Abmahnung vor, in der die angeblich unrechtmäßige Verwendung eines fremden Bildes in einer ebay- Auktion abgemahnt wird.

Diese Abmahnung betreifft das Angebot einer Tasche, die angeblich der Ehemann einer ebay- Nutzerin fotografiert haben soll. Das Foto hat sodann wohl der nunmehr abgemahnte andere eBay- Nutzer für eine eigene Auktion verwendet.

Noch immer ist nicht überall bekannt, dass man auch ein Bild, welches ein anderer gemacht hat, nicht einfach für eigene Zwecke nutzen darf.

Im Gegenteil: Wenn man ein Bild – welches üblicherweise auch ein urhebrrechtlich geschütztes Werk darstellt – einfach benutzt, so kann man abgemahnt werden und der Abmahner kann evtl. einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten geltend machen.

Im vorliegenden Fall wurden Kosten in der Abmahnung selbst nicht beziffert, jedoch ist anzunehmen, dass aufgrund eines üblichen Gegenstandswertes in Höhe von 6000,- allein Anwaltskosten in Höhe von über 500,- Euro entstanden sein werden. Hinzu kommt evtl. ein Schadensersatz in Höhe des Betrages, den der Fotograf bei “Vermietung des Fotos” hätte erzielen können…

Es lohnt sich in jedem Fall, eine Abmahnung von einem jeweils spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema “Bilderklau” gibt es auch hier.

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