Die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte und Steuerberater ist im Rahmen von markenrechtlichen Abmahnungen für die Volkswagen AG aus Wolfsburg tätig.
Uns sind verschiedene Abmahnschreiben bekannt geworden, mit denen dem Adressaten jeweils vorgeworfen wird, dass ein Zeichen des genannten Unternehmens unzulässig genutzt wurde oder dass jedenfalls Zweifel bezüglich der zulässigen Nutzung bestehen würden.
Hier muss man der Erfahrung nach durchaus den einzelnen Fall genauer betrachten und überlegen, ob es sich um eine Markenrechtsverletzung handeln könnte. Auch ist nach hiesiger Ansicht immer der einzelne Fall im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten zu prüfen, auch wenn der Wert der hier in Bezug genommenen Marken regelmäßig recht hoch sein dürfte.
Lassen Sie sich keinesfalls derart verunsichern, dass Sie direkt die einem solchen Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unerzeichnen. Vielmehr sollten Sie zunächst wissen, welche Möglichkeiten der Reaktion es gibt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sein könnten.
Gerne stehen wir zu ersten Informationen und auf Wunsch auch zu weiteren Beratungen in Sachen des Markenrechts zur Verfügung, ebenso wie in den Bereichen des Wettbewerbs- und Urheberechts.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de