Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.
Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de