Artikel-Schlagworte: „Denecke von Haxthausen und Partner“

Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner – Tanz in die Nacht – Rapsoul

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.

Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

Share

Westernhagen – Williamsburg

Mittwoch, 27. Januar 2010

In den letzten Tagen wurden mehrere Abmahnungen vorgelegt, die die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner im Auftrage der Firma Kunstflug Entertainment ausgebracht hat.

Es geht hierbei um angebliche Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Musikwerk “Williamsburg” des Künstlers Marius Müller Westernhagen.

Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 680 Euro, wodurch die behaupteten Ansprüche der Rechteinhaber erledigt werden könnten.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung, die die abmahnende Seite mit der Abmahnung versendet, direkt zu unterschrieben. Man sollte sich zuvor über die damit verbundenen Risiken informieren.

Share

Milow durch Denecke und von Haxthausen

Montag, 2. November 2009

Die Kanzlei Denecke und von Haxthausen mahnt scheinbar in sehr großer Anzahl angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Ayo Technology” von Milow ab.

Es fällt auf, dass diese Abmahnungen eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 480,- Euro vorsehen, bei der sich sicherlich einige Adressaten gut überlegen, ob man doch lieber zahlen sollte, statt sich mit der Gegenseite eine Diskussion über die rechtlichen Probleme in diesen Angelegenheit zu liefern.

Wir können nur darauf hinweisen, dass es wohl keine gefestigte Rechtsprechung gibt, die auf Grundlage der in den Abmahnschreiben gegebenen Informationen eine sichere Zahlugsverpflichtung der Abgemahnten erkennen würde.

Lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall beraten!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0511/ 47 39 06 01 oder per Email über Kanzlei (at) recht-freundlich.de oder per Fax unter 0511/ 47 39 06 09.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Share