Artikel-Schlagworte: „Daten“

Hier finden sich einige Informationen zum Ermittlungsunternehmen Guardaley Ltd. …

Donnerstag, 7. Juli 2011

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/ermittelt-guardaley-ltd-falsch-sind-abmahnungen-aufgrund-von-falschen-ermittlungen-ausgesprochen-worden

 

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Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – – Planet Punk Music GbR- -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

Dienstag, 10. Mai 2011

Die Planet Punk Music GbR mahnt über die Kanzlei Zimmermann & Decker ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Planet Punk Music GbR

Abmahnende Kanzlei:            Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              -„Everytime“ des Künstlers Rocco, „Out Of Town“ des Künstlers Davis Redfield, „Pump It Up“ des Künstlers Mike de Ville va. L.A. Calling und/oder „Heartbreaker“ des Künstlers Jasper

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OLG Köln entscheidet zu Beschwerderecht nach Auskunftsverfahren

Freitag, 22. Oktober 2010

Das Oberlandesgericht Köln, für Beschwerden zuständig in den Fällen, in denen die Telekom aufgrund eines Beschlusses nach § 101 Abs. 9 UrhG Auskunft erteilt  hat, hat am 05.10.2010 entscheiden, dass ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers besteht, über dessen Daten Auskunft gegeben wurde, nachdem ein Rechteinhaber  behauptet hat, dass von dem jeweiligen Anschluss des Betroffenen aus eine Urheberrechtsverletzug erfolgt sei.
Damit scheint sich schon die Frage zu stellen, ob und inwieweit die Option besteht, dass derAbgemahnte auch gegen die Beauskunftung an sich vorgehen. Auch die Frage, ob sich daraus Effekte auf eine etwaig zu führende Hauptsacheklage hinsichtlich der angeblich bestehenden Zahlungsverpflichtungen ergeben kann, ist sicherlich nicht abschließend beantwortet.

Wir weren demnächst Näheres berichten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Urteil zu Informationspflichten bei eBay, LG Frankfurt/Main, v. 08.10.2010

Dienstag, 12. Oktober 2010

Zu der Frage der Belehrungspfilchten bei eBay- Angeboten hat sich das Landgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 08.10.2010, zum Aktenzeichen 2-03 O 310/10 geäußert.

Konkret ging es darum, dass der wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommene Unternehmer keine eigens durch ihn formulierte Belehrung hinsichtlich der Möglichkeiten der Prüfung und der Korrektur der durch den Verbraucher eingegebenen Daten in seinen eBay – Angebote vorgehalten hatte.

In bereits in der Vergangenheit vor verschiedenen Gerichten getroffenen Entscheidungen ist eine solche Situation klar als Wettbwerbsverstoß eingeordnet worden.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied im konkreten Fall anders.

Details lesen Sie hier.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rechteinhaber duldet Verletzungshandlung?

Montag, 9. August 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Rechteinhaber (die Zentropa ApS) eine angebliche Rechtsverletzung durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines Werkes, über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr beobachtet und auch geduldet hat.

Erst knapp ein dreiviertel Jahr nach dem angeblichen ersten Verstoß wird nunmehr eine Abmahnung über die Kanzlei BaumgartenBrandt ausgesprochen.

Es muss sich dann wohl schon die Frage aufdrängen, ob hier Daten gesammelt werden (zu welchem Zweck auch immer) oder ob dem Rechteinhaber tatsächlich daran gelegen ist, die angeblichen Verletzungshandlungen schnellstmöglich zu beenden?

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns an:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04

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Abmahner verarbeitet keine Daten?

Dienstag, 27. April 2010

Aus diversen Schriftwechseln haben wir die Information erhalten, dass wohl einige angebliche Rechteinhaber keine Daten der für sie durch die jeweiligen Anwälte Abgemahnten verarbeiten.

Dies sollte unserer Ansicht nach im Einzelfall genauer hinterfragt werden.

Wurden auch Sie abgemahnt? Reagieren Sie nicht voreilig undsetzen Sie sich nicht direkt mit den Vertretern der Abmahnerseite in Verbindung!

Allgemeine Informationen zu möglichen Reaktionen und deren potenziellen Risiken geben wir Ihnen gerne telefonisch (0511/47390601) oder per Email (boenig@recht-freundlich.de).

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Waldorf bleibt hartnäckig

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Wiederholt haben uns Schreiben vorgelegen, mit denen die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte die zuvor bereits einmal ausgesprochenen Abmahnungen den Abgemahnten erneut zustellt. Grund sind unzutreffende Adressdaten, die in der ersten Abmahnung verwendet worden sind. Es lässt sich nach unserer Auffassung in diesem Zusammenhang nicht vermeiden, danach zu fragen, woher die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte genutzten Daten tatsächlich stammen, wie sie erhoben und verarbeitet wurden und aus welchem Grund letztlich eine fehlerhafte Zustellung an die falsche Adresse erfolgt ist.

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Daten der “Tauscher” dürfen nicht herausgegeben werden…

Montag, 17. August 2009

… leider betrifft das nur Österreich.

Dort wurde nunmehr gegen die Rechteinhaber in einem Streit entschieden, bei dem wohl ein Telekommunikationsanbieter auf Herausgabe der Daten der Filesharer verklagt wurde, so berichtet heise.de.

Da aber in Österreich die Daten der Nutzer, die eine dynamische IP- Adresse haben, nicht gespeichert werden dürfen, dürfen sie auch dann nicht herausgegeben werden, wenn der Rechteinhaber bei dem Telekommunikationsunternehmen danach fragt.

In Deutschland gibt es aber eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Daten (wer hat wann mit welcher IP- Adresse das Internet genutzt) und damit ist dieses Verbot der Herausgabe auch hier wohl so nicht denkbar…

Dennoch bleibt es dabei, dass man sich jedenfalls nicht mit allem “einverstanden” erklären sollte, wenn man eine Abmahnung in den Briefkasten bekommt. Lassen Sie sich beraten, bevor die an sich schon ungünstige Situation sich noch verschlimmert!

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Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung

Mittwoch, 12. August 2009

Uns liegen Texte von Schreiben vor, mit denen die Rechteinhaber durch Ihre anwaltlichen Vertreter die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Strafanzeigen angeschrieben haben.

In diesen Schreiben wird direkt darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten der Anschlussinhaber erbeten wird, auch wenn die strafrechtliche Verfolgung eingestellt werden sollte. Es geht aus diem Schreiben nach hiesiger Auffassung hervor, dass eine Strafverfolgung auf Seiten der Rechteinhaber nicht wirklich als notwendig erachtet würde.

Vielmehr liest sich der Text so, als habe man die Staatsanwaltschaften – wie in der Vergangenheit schon häufiger vermutet – allein zu Zwecken der Informationsbeschaffung benutzt, da man sonst nicht an die Daten der Anschlussinhaber gelangen konnte.

Diese Problematik ist heute zum Vorteil der Rechteinhaber so gelöst, dass die Auskunftsersuchen durch die Rechteinhaber direkt bei den Telekommuniaktionsanbietern eingereicht werden können und zumeist auch positiv beantwortet werden. Die Abmahner können damit “effizienter” und jedenfalls schneller vorgehen.

Ob dies dazu führt, dass die erteilten Auskünfte immer richtig sind, könnte man evt. bezweifeln…

Allgemeine Informationen zu Abmahnungen finden Sie auch hier.

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