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Rechtsanwälte U + C – Multi Media Verlag GmbH, Hamburg – „Geile Lack – F***”

Mittwoch, 5. Januar 2011

Die Multi Media Verlag GmbH, Hamburg, verschickt über die Rechtsanwälte U + C  Abmahnungen bezogen auf verschiedene Filmtitel.

In den Abmahnungen wird jedoch regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Daneben wird die Erledigung der Sache gegen eine Zahlug in Höhe von 650,00  Euro als Vergleichsbetrag angeboten.

Die Details einer hier vorliegenden Abmahnung in Kürze:

Rechteinhaber:                      Multi Media Verlag GmbH

Abmahnende Kanzlei:           U + C

Abgemahntes Werk:              „Geile Lack – Fotze“

Vergleichsangebot:                Unterlassungserklärung und 650,- Euro

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Rechtsanwälte U + C – DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH – „Anal Starlets“ und „Strap Attack 13“

Dienstag, 4. Januar 2011

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH verschickt über die Rechtsanwälte U + C Abmahnungen, in denen nicht immer nur ein Werk in Bezug genommen wird.

In aktuellen Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch bezogen auf zwei konkret benannte Werke gefordert.

Weiterhin soll ein Gesamtbetrag von 1300,00 Euro gezahlt werden, um damit die Angelegneheit insgesamt vergleichsweise beizulegen.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:           U + C Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Anal Starlets“ und „Strap Attack 13“

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Rechtsanwälte BaumgartenBradt – i-catcher media GmbH & Co. KG – „Break“

Mittwoch, 24. November 2010

Die i-catcher media GmbH & Co. KG verschickt über die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.000,00 Euro gezahlt werden, um damit etwaige weitere Ansprüche zu erledigen.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      i-catcher media GmbH & Co. KG

Abmahnende Kanzlei:           BaumgartenBrandt

Abgemahntes Werk:              „Break“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüche.

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Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH- „The Golden Ratio“ – Ace Of Base

Freitag, 19. November 2010

Die Universal Music GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Rasch

Abgemahntes Werk:              „The GoIden Ratio“ von Ace Of Base

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei derVerteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüche.

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Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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