Artikel-Schlagworte: „CSR“

Gröger MV GmbH & Co KG, Abmahnung durch CSR

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Die Pornofilme „Private Lustschweine“, „Die mega Tittenbesamung, „Ohne Höschen Vol. 19“ und Nebenan Vol. 28“  werden von der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R abgemahnt. Rechteinhaberin  ist demnach die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG aus Zaberfeld – Ochsenburg.

Es werden auch hier neben dem Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung Zahlungsansprüche erhoben, die aber wiederum gegen eine pauschalierte Sume ausgeglichen werden könnten.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie auf eine Abmahnung reagieren, um sich zunächst einen Überblick über die Chancen und Risiken zu verschaffen, die aus den Schreiben hervorgehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

C-S-R mahnt ab und weiß scheinbar teilweise nicht, woher die Daten stammen?

Montag, 20. September 2010

In neuerlichen Abmahnfällen, die auf Schreiben der KanzleiC-S-R aus Ettlingen basieren, die für die Purzel Video GmbH tätig ist, wird unter anderem vorgetragen, dass in einingen Fällen die Daten des Abgemahnten im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und der anschließenden Akteneinsicht erlangt worden seien. In anderen Fällen habe man Kentnnis von dem Namen und der Anschhrift des Abgemahnten aufgrund eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens erhalten.

Es stellt sich schon die Frage, wie der Abgemahnte nun wissen soll, woher der Abmahner eigentlich die Daten erlangt haben möchte, wenn dieser es selbst nicht zu wissen scheint…

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/abmahnung-durch-die-kanzlei-csr-fuer-purzel-video-gmbh

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

Share

kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

Share

C-S-R mahnt für Z-Faktor Medien ab – Sexy Ladies

Mittwoch, 16. Juni 2010

Das Filmwerk mit dem Titel “Sexy Ladies” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei CSR im Auftrage der Firma Z-Faktor Medien ausbringt.

Mit der Abmahnung wird ein Verstoß gegen Rechte der benannten Firma behauptet, in dessen Folge der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben soll und zudem mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 650,- die weiterhin behaupteten Zahlungsansprüche der abmahnenden Seite abzugelten aufgefordert wird.

Wir weisen darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, sich nicht zunächst mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, sondern sich zunächst über die möglichen Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens ausführlich zu informieren.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email boenig@recht-freundlich.de

Share

Dicke Lippen – kleine Löcher Nr. 13

Mittwoch, 20. Januar 2010

Ein Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei C-S-R derzeit für die Purzel- Video GmbH ausbringt.

Das pornographische Filmerk soll durch unseren Mandanten öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die abmahnende Partei fordert die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro und daneben auch die Abgabe der Unterlassungserklärung, die in der vorfomulierten Version auch die Verpflichtung zur Zahlug enthält.

Wir raten davon ab, unüberlegt und ohne weitere Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Gerne beraten wir Sie über die tatsächlichen und rechtlichen Hnitergründe in dieser Sache und stehen auch zur Vertretung zur Verfügung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Share

Abmahnung der Kanzlei C S R

Mittwoch, 18. November 2009

Wie bereits beschrieben, fällt auf, dass in der letzten Zeit immer wieder solche Abmahnungen ausgesprochen werden, die Verletzungshandlungen an mehreren Werken zum Gegenstand haben.

Hierzu passend wurde uns eine neue Abmahnung vorgelegt, mit der dem Adressaten das öffentliche Zugänglichmachen der Filmwerke “Masturbation 2″ und “Masturbation 3″ vorgeworfen wird.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei CSR für den Rechteinhaber Purzel-Video GmbH auch die Zahlung eines Vergleichbsetrages in Höhe von 1.300,- Euro.

Erst Recht nach der neueren Entscheidung hinsichtlich des Erlasses einer einstweiligen Verfürung kann nur immer wieder dazu geraten werden, sich VOR einer Reaktion gegenüber den Abmahnern beraten zu lassen.

Gerne stehen wir zur Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01 oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Share