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The Grudge 3 – Constantin Film Verleih

Dienstag, 2. März 2010

Die Constantin Film Verleih, vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte, geht zur Zeit offenbar Rechtsverletzungen nach, die Rechte an dem Filmwerk “The Grudge 3″ betreffen sollen. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-film-the-grudge-3)

In der diesbezüglichen Abmahnung findet sich sodann die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Aufforderung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassugserklärung ohne Weiteres abzugeben, da dies ggf. als Anerkenntnis angesehen werden könnte.

Lassen Sie sich über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten informieren, bevor Sie entscheiden, was zu tun ist.

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Waldorf Rechtsanwälte für Constantin Film Verleih GmbH – “Wickie und die starken Männer”

Freitag, 29. Januar 2010

Im Rahmen von Beratungsmandaten liegen uns Abmahnungen vor, die die Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte ausgesprochen hat.

Es geht um den Film „Wickie und die starken Männer“. Dieser soll über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und Schadensersatz in Höhe von 450,00 €, insgesamt also einen Gesamtbetrag von 956,00 €, mit dessen Zahlung – neben der abgegebenen Unterlassungserklärung – die Sache erledigt werden könne.

Wir raten dringend davon ab, vorschnell die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information über die möglichen Folgen abzugeben.

Sollte die Erklärung so unterzeichnet werden, kann man dem Zahlungsanspruch wohl nur noch schwerlich „entrinnen“. Daher empfiehlt es sich aus unserer Sicht, vor einer mit rechtlichen Konsequenzen verbundenen Unterschrift, zunächst anwaltliche Beratung und Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie gerne: Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/ 47390601, Fax: 0511/ 47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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