Artikel-Schlagworte: „Computerspiel“

Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH – Computerspiel „Dead Island“

Dienstag, 3. Januar 2012

Die Koch Media GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1500,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Koch Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann

Abgemahntes Werk:            „Dead Island“

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Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH – Computerspiel „Dead Island“

Montag, 28. November 2011

Die Firma Koch Media GmbH mahnt über Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte ab. In den Abmahnungen der Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1500,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Koch Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann

Abgemahntes Werk:             „Dead Island“

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Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Firma CD Projekt RED Sp. z.o.o. – „The Witcher 2: Assassins of Kings”

Donnerstag, 22. September 2011

Die Firma CD Projekt RED Sp. z.o.o. verschickt über die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      CD Projekt RED Sp. z.o.o

Abmahnende Kanzlei:         Reichelt Klute Aßmann

Abgemahntes Werk:             The Witcher 2: Assassins of Kings

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.rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH – Computerspiel „Dirt 3“

Donnerstag, 11. August 2011

Die Koch Media GmbH- Planegg/München mahnt auch noch im August durch die Kanzlei .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte bezüglich vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen ab.

In den Schreiben Abmahnungen der .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte wird neben der Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine Einigung gegen Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von 800,00 EUR angeboten.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Koch Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:          .rka Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann

Abgemahntes Werk:              Computerspiel „Dirt 3“

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.rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH- „Dirt 3“ – Computerspiel

Freitag, 29. Juli 2011

Die Koch Media GmbH  mahnt über die Kanzlei.rka Reichelt Klute Aßmann  ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann  wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                          Koch Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:            .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:                Dirt 3 – Computerspiel

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rka Reichelt Klute Assmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH- „Operation Flashpoint Red River“ – Computerspiel

Montag, 25. Juli 2011

Die Koch Media GmbH  verschickt über die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Koch Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:          rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:              Operation Flashpoint Red River – Computerspiel

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.rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte – Firma Topware Entertainment GmbH – „Two Worlds II“

Montag, 11. Juli 2011

Die Firma Topware Entertainment GmbH mahnt über .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte ab.

In den Abmahnungen der .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 750,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                         Topware Entertainment GmbH

Abmahnende Kanzlei:            .rka Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann

Abgemahntes Werk:              „Two Worlds II“

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Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH – „F1 2010. – (Computerspiel)

Dienstag, 7. Juni 2011

Die   Koch Media GmbH verschickt über die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Koch Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:        Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             “F1 2010 (Computerspiel).“

 

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Kalypso Media GmbH- „Dungeons“

Freitag, 18. März 2011

Die Kalypso Media GmbH verschickt über die Kanzlei Schutt, Waetke Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 500,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Kalypso Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Dungeons

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Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Morphicon Limited – „Arma 2 – Operation Arrowhead“

Montag, 14. März 2011
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Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann – Koch Media GmbH – „Kane & Lynch 2″, „Armada 2526″ – Computerspiele

Mittwoch, 19. Januar 2011

Uns liegt eine Abmahnung vor, in der die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH den Adressaten darauf aufmerksam machen möchte, dass über dessen Interntzugang eine Rechtsverletzung begangen worden sei.

Das vorgeworfene unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen betrift dabei die Werke/ Computerspiele “Kane & Lynch 2″ und “Armada 2526″.

Gefordert wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung hisichtlich der behaupteten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche angeboten.

Man sollte nur wohlüberlegt reagieren, wenn man die damit verbundenen Chancen und Risiken kennt.

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Rechtsanwälte SKW – Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) – „Painkiller: Resurrection“ – Computerspiel

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) verschickt über die Rechtsanwälte SKW Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 320,00 Euro gezahlt werden und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.196,43 € .

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                       Worldwide Association of private Internet-Investigation-  Companies (Contra Piracy)

Abmahnende Kanzlei:           SKW Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Painkiller: Resurrection“ Computerspiel

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – bitComposer Games GmbH – “Schlag den Raab”

Mittwoch, 24. November 2010

Die Firma bitComposer Games GmbH versendet über die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden, wonach auch von etwaigen weiteren Zahlungsansprüchen Abstand genommen würde.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      bitComposer Games GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Kornmeier & Partner

Abgemahntes Werk:              „Schlag den Raab“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche.

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Koch Media GmbH – Risen

Mittwoch, 27. Januar 2010

Im Auftrage der Koch Media GmbH ist eine Abmahnung erstellt worden, die die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg ausgebracht hat.

In dieser Abmahnung wird die angeblche Verletzung von Rechten an dem Werk “Risen” angezeigt. Diese Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Herunterladen und das gleichzeitige anbieten in einer Tauschbörse erfolgt sein.

In der Folge sei auf Grundlage eines Auskunftsverfahrens der Name und die Anschrift des jetzigen Abmahnungsempfängers in Erfahrung gebracht worden.

In der Abmahnung wird die Erledigung der Sache gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Es ist zu beachten, dass Unterlassungserklärungen den Unterzeichner zur Zahlug einer Vertragsstrafe verpflichten, die ohne Weiteres von dem Unterlassungsgläubiger gefordert werden kann, wenn es zu einem weiteren Verstoß kommen sollte.

Auch deshalb ist genau darauf zu achten, was man letztlich unterschreibt.

Informieren Sie sich vorher eingehend und lassen sich gegebenenfalls beraten.

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Abmahnung “Simon the Sorcerer 5″ durch rka

Donnerstag, 5. November 2009

Abgemahnt werden aktuell auch Urheberrechtsverstöße im Bereich Computerspiele.

Insbesondere betrifft dies das Spiel “Simon the Sorcerer 5″, an welchem ausweislich der Abmahnung die Firma “TGC – The Games Company Worldwide GmbH” die entsprechenden Rechte hat.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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