Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt derzeit im Auftrage der Combat Zone Corp. Urheberrechtsverstöße betreffend des Werkes “Naughty Cheerleaders” ab.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Auftraggeberin “sehr empfindliche Einbußen” durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen ihrer Werke im Internet entstehen. Aus diesem Grund habe man die Smaragd Service AG in der Schweiz mit der Recherche solcher Verletzungshandlungen in Internettauschbörsen beauftragt.
Es wird von dem Adressaten der Abmahnung gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Die Zahlugsforderung könnte allerdings durch eine pauschale Leistung von 1298,- Euro erledigt werden.
Wir raten davon ab, die mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information zu Ihren anderweitigen Möglichkeiten und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu unterzeichnen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Eail: boenig@recht-freundlich.de