Artikel-Schlagworte: „Combat Zone Corp.“

Naughty Cheerleaders von Combat Zone, Schulenberg und Schenk

Donnerstag, 30. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt derzeit im Auftrage der Combat Zone Corp. Urheberrechtsverstöße betreffend des Werkes “Naughty Cheerleaders” ab.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Auftraggeberin “sehr empfindliche Einbußen” durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen ihrer Werke im Internet entstehen. Aus diesem Grund habe man die Smaragd Service AG in der Schweiz mit der Recherche solcher Verletzungshandlungen in Internettauschbörsen beauftragt.

Es wird von dem Adressaten der Abmahnung gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Die Zahlugsforderung könnte allerdings durch eine pauschale Leistung von 1298,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, die mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information zu Ihren anderweitigen Möglichkeiten und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Eail: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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