Artikel-Schlagworte: „Bushido“

Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Ersguterjunge lässt über Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abmahnen

Montag, 16. August 2010

Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden vorgelegt.

Hier wird die abmahnende Kanzlei für die Ersguterjunge GmbH tätig, deren Geschäftsführer der als “Bushido” bekannte Anis Mohamed Ferchichi ist, den die Kanzlei Bindhardt daneben auch in Abmahnsache vertritt.

In der Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, weine Unterlassungserklärung abuzgeben und zudem werden Zahlungsanspüche behauptet, die aber mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 700,- abgegolten werden könnten.

Gegenstand der Verletzungshandlug soll das Werk “Fler: Flersguterjunge” sein.

Bemerkenswert ist, dass die Kanzlei Bindhardt den Weg geht, dem Abgemahnte eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der gegebenenfalls Fragen beantwortet werden könnten. Andere Kanzleien legen eher Wert darauf, dass man sich möglichst nicht mit ihnen in Verbindung setzt, außer durch die Übersendung der Unterlassungserklärung und durch Zahlung.

Es sollte aber jedenfalls darauf geachtet werden, dass man nicht mit der abmahnenden Seite in Kontakt tritt, ohne zu wissen, dass selbstverständlich dort die Interessen des Abmahnenden vertreten werden und daher auch damit zu rechnen ist, dass man gerne genau die Informationen abfragen wird, welche dort auch zum Erfolg verhelfen können.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich definitiv zunächst eingehend über Chancen und Risiken zum weiteren Vorgehen zu informieren.

Allgemeine Informationen erteilen wir auch telefonisch oder per Email.

Feil Rechtsanwälte: 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Bushido verurteilt? Abmahnungen korrekt?

Dienstag, 23. März 2010

Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.

Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.

Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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abmahnungen durch “Bushido”

Mittwoch, 27. Januar 2010

Weiterhin werden auch angebliche Rechtsverstöße bezüglich solcher Werke abgemahnt, die augenscheinlich Herrn Anis Mohamed Ferchichi – Künstlername “Bushido” zuzuordnen sein sollen.

Gegenstand aktueller Abmahnungen ist weiterhin das Werk “Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten 2″.

Mit den Abmahnungen, die durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ausgebracht werden, wird ein “Angebot” formuliert, nach dem die Sache gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung in Höhe von 700,00 Euro erledigt werden könnte.

Im konkreten Fall ist zu beachten Sie, dass man sich bei Unterzeichnung der mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung direkt als “Verletzer” bezeichnet und zudem Auskunfts-, Koste- und Schadensersatzansprüche der Gegenseite dem Grunde nach anerkennt.

Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung ohne eingehende Information über die Folgen zu unterzeichenn und abzugeben.

Lassen Sie ich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Bushido mahnt durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ab

Dienstag, 10. November 2009

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Bnidhardt Fiedler Rixen Zerbe, Linden, ausgebracht wurde.

Darin geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werkes “Bushido Heavy Metal Payback”. Gefordert werden durch die Abmahner neben der Unterlassungserklärung auch 800,- Euro, mit denen alle Ansprüche abgegolten sein sollen, die der Abgemahnte mit der Unterschrift aber auch direkt ersteinmal anerkennen soll…

Bitte unterschreiben Sie keinesfalls eine solche Unterlassungserklärung. Sollten Sie nach einer solchen Unterschrift nicht die geforderten 800,- Euro zahlen, liefern Sie sich direkt auch hinsichtlich höherer Kosten aus.

Lassen Sie sich über das mögliche Vorgehen beraten!

Wir beraten deutschlandweit – mit Erfahrungen aus über 1.000 Abmahnfällen.

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511/ 47 39 06 01

Fax 0511/ 47 39 06 09

eMail: kanzlei (at) recht-freundlich.de

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weitere Infos zu Bushido- Abmahnungen

Donnerstag, 13. August 2009

Uns liegt ein Schreiben vor, mit dem die Vertreter des Urhebers Bushido auf eine modifizierte Unterlassungserklärung eines Abgemahnten reagieren.

In diesem Schreiben werden Forderungen geltend gemacht, die die der Abmahnung übersteigen. Durch die Erhöhung der geforderten Kosten könnte sich der Abgemahnte evtl. davon abhalten lassen, weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei zu führen und stattdessen den Forderungen nachzukommen.

Im Ergebnis wurde hier ein im Vergleich zu der in der Abmahnung und danach geforderten Geldsumme erheblich verringerter Betrag gefordert, da der Abgemahnte wohl darlegen konnte, dass schlicht keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in höherem Maß gegeben war.

Auch wenn es hier so scheint, dass man in eigenen Verhandlungen mit den Abmahnern einen wirtschaftlichen “Erfolg” erzielen kann, so ist aus unserer Sicht jedenfalls davon abzuraten, selbst mit den Abmahnern in Kontakt zu treten!

Davon abgesehen, dass dort natürlich das Vertreten der Interessen der jeweiligen Urheberrechtsinhaber im Fordergrund stehen muss und damit alles daran gestezt werden wird, diese Interessen auch weitestgehend durchzusetzen, kann man sich mit einer unbedachten Äußerung evtl. mit einer Straftat belasten. Das ist auf jeden Fall zu vermeiden, kann es doch für die Zukunft erhebliche Probleme mit sich bringen.

Weiteres finden Sie hier und hier.

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