Artikel-Schlagworte: „Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe“

kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Ersguterjunge lässt über Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abmahnen

Montag, 16. August 2010

Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden vorgelegt.

Hier wird die abmahnende Kanzlei für die Ersguterjunge GmbH tätig, deren Geschäftsführer der als “Bushido” bekannte Anis Mohamed Ferchichi ist, den die Kanzlei Bindhardt daneben auch in Abmahnsache vertritt.

In der Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, weine Unterlassungserklärung abuzgeben und zudem werden Zahlungsanspüche behauptet, die aber mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 700,- abgegolten werden könnten.

Gegenstand der Verletzungshandlug soll das Werk “Fler: Flersguterjunge” sein.

Bemerkenswert ist, dass die Kanzlei Bindhardt den Weg geht, dem Abgemahnte eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der gegebenenfalls Fragen beantwortet werden könnten. Andere Kanzleien legen eher Wert darauf, dass man sich möglichst nicht mit ihnen in Verbindung setzt, außer durch die Übersendung der Unterlassungserklärung und durch Zahlung.

Es sollte aber jedenfalls darauf geachtet werden, dass man nicht mit der abmahnenden Seite in Kontakt tritt, ohne zu wissen, dass selbstverständlich dort die Interessen des Abmahnenden vertreten werden und daher auch damit zu rechnen ist, dass man gerne genau die Informationen abfragen wird, welche dort auch zum Erfolg verhelfen können.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich definitiv zunächst eingehend über Chancen und Risiken zum weiteren Vorgehen zu informieren.

Allgemeine Informationen erteilen wir auch telefonisch oder per Email.

Feil Rechtsanwälte: 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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abmahnungen durch “Bushido”

Mittwoch, 27. Januar 2010

Weiterhin werden auch angebliche Rechtsverstöße bezüglich solcher Werke abgemahnt, die augenscheinlich Herrn Anis Mohamed Ferchichi – Künstlername “Bushido” zuzuordnen sein sollen.

Gegenstand aktueller Abmahnungen ist weiterhin das Werk “Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten 2″.

Mit den Abmahnungen, die durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ausgebracht werden, wird ein “Angebot” formuliert, nach dem die Sache gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung in Höhe von 700,00 Euro erledigt werden könnte.

Im konkreten Fall ist zu beachten Sie, dass man sich bei Unterzeichnung der mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung direkt als “Verletzer” bezeichnet und zudem Auskunfts-, Koste- und Schadensersatzansprüche der Gegenseite dem Grunde nach anerkennt.

Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung ohne eingehende Information über die Folgen zu unterzeichenn und abzugeben.

Lassen Sie ich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Bushido mahnt durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ab

Dienstag, 10. November 2009

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Bnidhardt Fiedler Rixen Zerbe, Linden, ausgebracht wurde.

Darin geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werkes “Bushido Heavy Metal Payback”. Gefordert werden durch die Abmahner neben der Unterlassungserklärung auch 800,- Euro, mit denen alle Ansprüche abgegolten sein sollen, die der Abgemahnte mit der Unterschrift aber auch direkt ersteinmal anerkennen soll…

Bitte unterschreiben Sie keinesfalls eine solche Unterlassungserklärung. Sollten Sie nach einer solchen Unterschrift nicht die geforderten 800,- Euro zahlen, liefern Sie sich direkt auch hinsichtlich höherer Kosten aus.

Lassen Sie sich über das mögliche Vorgehen beraten!

Wir beraten deutschlandweit – mit Erfahrungen aus über 1.000 Abmahnfällen.

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511/ 47 39 06 01

Fax 0511/ 47 39 06 09

eMail: kanzlei (at) recht-freundlich.de

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