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Abmahnung wg. “Bilderklau”

Mittwoch, 2. September 2009

Uns liegt eine Abmahnung vor, in der die angeblich unrechtmäßige Verwendung eines fremden Bildes in einer ebay- Auktion abgemahnt wird.

Diese Abmahnung betreifft das Angebot einer Tasche, die angeblich der Ehemann einer ebay- Nutzerin fotografiert haben soll. Das Foto hat sodann wohl der nunmehr abgemahnte andere eBay- Nutzer für eine eigene Auktion verwendet.

Noch immer ist nicht überall bekannt, dass man auch ein Bild, welches ein anderer gemacht hat, nicht einfach für eigene Zwecke nutzen darf.

Im Gegenteil: Wenn man ein Bild – welches üblicherweise auch ein urhebrrechtlich geschütztes Werk darstellt – einfach benutzt, so kann man abgemahnt werden und der Abmahner kann evtl. einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten geltend machen.

Im vorliegenden Fall wurden Kosten in der Abmahnung selbst nicht beziffert, jedoch ist anzunehmen, dass aufgrund eines üblichen Gegenstandswertes in Höhe von 6000,- allein Anwaltskosten in Höhe von über 500,- Euro entstanden sein werden. Hinzu kommt evtl. ein Schadensersatz in Höhe des Betrages, den der Fotograf bei “Vermietung des Fotos” hätte erzielen können…

Es lohnt sich in jedem Fall, eine Abmahnung von einem jeweils spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema “Bilderklau” gibt es auch hier.

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