Artikel-Schlagworte: „Berlin“

BaumgartenBrandt mahnt weiterhin für die Firma Boll AG ab

Freitag, 15. Oktober 2010

Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt mahnen für die Firma Boll AG wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.

Die Abmahnung ist bezogen auf dem Film „Rampage“.

Neben der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist auch der Vorschlag der Einigung über die in Bezug genommenen Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlung in Höhe von 950,- Euro in der Abmahnung dargestellt.

Sofern Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, informieren Sie sich möglichst vor der ersten Reaktion hierauf über die Chancen und Risiken, die mit unterschiedlichen Reaktionsalternativen verbunden sein können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email. boenig@recht-freundlich.de

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BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

Dienstag, 31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Resturlaub – Tommy Jaud – Argon Verlag GmbH

Freitag, 5. Februar 2010

Das Hörbuch mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand angeblicher Rechtsverletzungen, die aktuell durch die Kanzlei Waldorf abgemahnt werden. Rechteinhaber soll in dem Fall die Argon Verlag GmbH aus Berlin sein.

Der Adressat eines hier vorgelegten Schreibens in einer solchen Sache wird damit aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 806,- Euro an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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