Artikel-Schlagworte: „Beratung“

Just Cause 2, rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH

Mittwoch, 11. August 2010

Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.

Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.

Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.

Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Chaos bei der Erstellung von Abmahnungen? Genau hinsehen!

Dienstag, 10. August 2010

Es kommt immer häufiger vor, dass offensichtliche Fehler bei der Erstellung oder Versendung von Abmahnungen geschehen.

Aktuell sind wir in einer Sache beauftragt, in der von einer Kanzlei, ein und derselbe Verstoß, zweimal abgemahnt wird, obgleich bereits nach der ersten Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.

Hinzu kommt, dass die abmahnende Kanzlei der zweiten Abmahnung eine Vollmacht beigefügt hat, die von einem anderen Unternehmen unterzeichnet wurde, als jenes, welches in der Abmahnung als Rechteinhaber (und in der Vollmacht selbst) benannt worden ist.

Wir raten dringend dazu, sich eingehend mit den Reaktionsoptionen zu befassen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und/oder eine Zahlung an die abmahnende Seite leistet.

Gerne nehmen wir auch Ihre Informationen entgegen, wenn auch Ihnen Fehler in Abmahnungen auffallen, wie beispielsweise falsche Adressangaben o.ä.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Abmahnung “BABY ON BOARD”, für Telepool GmbH, durch Baumgarten Brandt

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt im Auftrage der Telepool GmbH angebliche Rechtsverstöße an dem Filmwerk “BABY ON BOARD” ab.

Es geht dabei um das angebliche Verletzen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Anbieten des Films zum Download in einem Peer-to-Peer- Netzwerk.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und es wird darüber hinaus angeboten, einen Vergleich abzuschließen. Mit dem Vergleich, nach dem der Abgemahnte einen Betrag in  Höhe von pauschal 850,- Euro bezahlen soll, sollen alle etwaigen weiteren Ansprüche des Abmahnenden abgegolten sein.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Die Zukunft endet jetzt – RA Lihl für Euro Video Bildprogramm GmbH

Freitag, 2. Juli 2010

Die Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng mahnt im Auftrage der Firma Euro Video Bildprogramm GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Knowing-Die Zukunft endet jetzt” ab.

Mit dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass über den Internetanschluss des Adressaten rechtswidrig das geschützte Werk zum Download angeboten wurde. Dies wäre ein unberechtigtes öffentliches Zugägnlichmachen ud damit ein Verstoß gegen das Urheber- oder ein damit verbundenes Nutzungsrecht.

Als Konsequenz soll der Adressat der Abmahnung eine sogenannte strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und es wird angeboten, von der Verfolgung weitergehender Ansprüche abzusehen, wenn der angebliche Verletzer einen Betrag in Höhe von 650,- an die Kanzlei der abmahnenden Seite bezahlt.

Wir raten davon ab, ohne weitere Information und nähere Befassung mit den Chancen und Risiken der unterschiedlichen möglichen Vorgehensweisen die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Gerne geben wir Ihnen zunächst ein paar allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Abmahnung MIG Film – Baumgarten Brand – Space Of The Living Dead

Freitag, 4. Juni 2010

Aktuell werden wieder durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezogen auf das Filmwerk “Space Of The Living Dead” an zum Teil ahnungslose Anschlussinhaber verschickt.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-mig-film-gmbh-space-of-the-living-dead

Aollten auch Sie Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite hinsichtlich der Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens.

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Neuregelung im Widerrufsrecht zum 11.06.2010; einstweilige Verfügung wg. fehlerhafter Widerrufsbelehrung “kündigen”

Dienstag, 1. Juni 2010

Wie hier und hier bereits berichtet, wird mit der Änderung des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 das Problem auftreten, dass in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen direkt zum Anspruch einer Vertragsstrafe führen können, wenn man die vormals abgegebene Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der sich nunmehr ändernden Details im Widerrufsrecht abgegeben hat.

Aus diesem Grunde raten wir dringend dazu, zu prüfen, ob Sie in einem wettbewerbrechtlichen Abmahnverfahren eine Unterlassungserklärung abgegben haben und diese ggf. zu kündigen.

Auch wenn es nach einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Widerrufsrecht zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen sein sollte, so sollte geprüft werden, ob Sie die neue Gesetzeslage ab dem 11.06.2010 dazu zwingt, gegen diese gerichtliche Entscheidung zu verstoßen. Der Effekt wäre die Gefahr, dass aus der gerichtlichen Entscheidung ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt wird, sofern dies beantragt würde.

Wir raten daher noch einmal dazu, sowohl abgegebene Unterlassungserklärungen, als auch in Wettbewerbssachen gegen Sie ergangene gerichtliche Entscheidungen daraufhin zu prüfen, ob sie von den Neuregelungen im widerrufsrecht berührt werden und damit Gefahren hinsichtlich der weitergehenden Inanspruchnahme begründen.

Gerne stehen wir zu weiteren Informationen und zu Bertungen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax. 0511/ 47 39 06 09, Email boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Der Fall Ted Bundy – Abmahnung durch BaumgartenBrand für KSM

Montag, 26. April 2010

Die KSM GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen.

In der hier diesbezüglich bekannt gewordenen Abmahnung geht es um den Film “Der Fall Ted Bundy” und der Adressat soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Weiterhin wird dem Abgemahnten angeboten, die Angelegenheit gegen eine Zahlug in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Gerne informeiren wir Sie zunächst über die möglichen Handlungsalternativen und die potenziellen Folgen allgemein unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Fraserside Holdings Limited “Private Specials – Cock Hungry Housewives”

Mittwoch, 21. April 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht derzeit Abmahnung im Namen der Fraserside Holdings Limited aus, die angebliche Rechtsverletzungen bezüglich des oben genannten Filmwers betreffen.

Der Adressat der Abmahnung wird mit dem Schreiben auf Unterlassung und auf Zahlung in Anspruch genommen.

Im Ergebnis soll neben der Abgabe der mit der Abmahung überreichten Unterlassungserklärung auch ein Betrag in Höhe von 705,- euro an den Rechteinhaber gezahlt werden.

Wir raten davon ab, sich ohne eine vorherige eingehende Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern. Hintergrund ist unter anderem, dass man mit einer unbedachten Äußerung evtl. den Eindruck erwecken könnte, dass man die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hätte. Da es sich hier um eine Straftat sowohl nach dem Urheberrechtsgesetz, als auch nach dem Strafgesetzbuch handeln kann, ist besondere Umsicht im Vorgehen geboten.

Gerne geben wir auch weiterführende Hinweise:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: Boenig@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

BB Video GmbH – “Sex im Job – Verbotene Spielchen am Arbeitsplatz – Dirty Jobs”

Mittwoch, 21. April 2010

Das Werk mit dem Titel “Sex im Job – Verbotene Spielchen am Arbeitsplatz – Dirty Jobs” ist weiterhin Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beler ausgesprochen werden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/sex-im-job-verbotene-spielchen-am-arbeitsplatz-dirty-jobs

  • Share/Bookmark

Abmahnungsnotdienst

Freitag, 19. März 2010

Unser Abmahnungsnotdienst:

 

Bitte senden Sie uns per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

  • Share/Bookmark

Abmahnung am Wochenende – kostenlose Ersteinschätzung

Freitag, 19. Februar 2010

Unser Abmahnungsnotdienst am Wochenende:

 

Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundlich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten noch während des Wochenendes eine kostenlose Ersteinschätzung.

  • Share/Bookmark

Waldorf Rechtsanwälte für Constantin Film Verleih GmbH – “Wickie und die starken Männer”

Freitag, 29. Januar 2010

Im Rahmen von Beratungsmandaten liegen uns Abmahnungen vor, die die Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte ausgesprochen hat.

Es geht um den Film „Wickie und die starken Männer“. Dieser soll über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und Schadensersatz in Höhe von 450,00 €, insgesamt also einen Gesamtbetrag von 956,00 €, mit dessen Zahlung – neben der abgegebenen Unterlassungserklärung – die Sache erledigt werden könne.

Wir raten dringend davon ab, vorschnell die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information über die möglichen Folgen abzugeben.

Sollte die Erklärung so unterzeichnet werden, kann man dem Zahlungsanspruch wohl nur noch schwerlich „entrinnen“. Daher empfiehlt es sich aus unserer Sicht, vor einer mit rechtlichen Konsequenzen verbundenen Unterschrift, zunächst anwaltliche Beratung und Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie gerne: Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/ 47390601, Fax: 0511/ 47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Abmahnung trotz Unterlassungserklärung?

Freitag, 29. Januar 2010

Uns liegen Informationen darüber vor, dass Abmahnungen trotz des Umstands, dass zuvor bereits Unterlassungserklärungen abgegeben worden sind bzw. zur Abgabe derselben aufgefordert wurde, noch vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesprochen werden, die Werke desselben Rechteinhabers betreffen, der zuvor auch abgemahnt hatte.

Es entsteht somit die ungewöhnliche Situation, dass der Adressat einer Abmahnung eine weitere Abmahnung erhält, während er sich noch darüber beraten lässt, ob er gegenüber dem abmahnenden Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, und wenn ja, in welcher Form.

Es erscheint hier so, dass die abmahnenden Rechteinhaber bzw. Kanzleien Wert darauf legen, dass eine individuelle Abmahnung für jeden einzelnen Verstoß erfolgt. Denkbar ist hier zum einen der Hintergrund, dass dadurch weitere Gebühren entstehen sollen. Es fragt sich jedoch, ob man nicht insoweit eine Reaktion auf die erste Abmahnung hätte abwarten können oder sollen, um den Abgemahnten die Option zu eröffnen, die Sache mit einer Unterlassungserklärung aus der Welt zu schaffen.

Weiterhin fragt sich, ob zwei Verstöße nicht auch innerhalb einer Abmahnung hätten zusammengefasst abgemahnt werden können oder müssen. Man könnte bei diesem Vorgehen auf die Idee der Rechtsmissbräuchlichkeit kommen.

Jedenfalls gilt weiterhin, dass Sie bei Erhalt einer Abmahnung nicht vorschnell reagieren sollten. Vielmehr halten wir es weiterhin für sinnvoll, dass man sich jedenfalls über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens gegen die Abmahnung informiert oder beraten lässt.

  • Share/Bookmark

Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

Mittwoch, 6. Januar 2010

In den vergangenen Tagen erreichten uns vermehrt Nachfragen zu Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.

Wie es scheint, werden von dort aus aktuell angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht hinsichtlich von Werken der Universal Music GmbH abgemahnt. Unter anderem handelt es sich dabei um Stücke der Gruppe “Sportfreunde Stiller”.

 

Bitte lassen Sie sich in jedem Fall beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren.

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte

Tel 0511/ 47 39 06 01

Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

Was sollte ich bedenken?

Montag, 12. Oktober 2009

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen.

Bitte denken Sie daran, dass ein überlegtes Handeln Ihnen sehr viel Ärger und Kosten ersparen kann.

Andererseits sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben, dass man die in einer Abmahnung gesetzte Frist nicht tatenlos verstreichen lassen sollte. Dadurch würde man den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskieren, die hohe Kosten mit sich bringen kann.

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, soltlen Sie sich zur Vorbereitung einer guten verteidigung im extremen Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über folgende Punkte Gedanken und möglichst Aufzeichnungen machen:

-Waren Sie im Zeitpunkt des Verstoßes zuhause?

- War Ihr PC eingeschaltet?

- Wer hat Zugang zu Ihrem PC und/ oder zu Ihrem Internetanschluss?

- Betreiben Sie ein W- LAN? Wenn ja, war dieses mit der aktuellen Verschlüsselungstechnik gegen Nutzung durch Dritte gesichert?

Bitte machen Sie sich hierzu möglichst detaillierte Notizen, geben allerdings keine derartigen Informationen an die Abmahner, die ihre Ansprüche damit evtl. sogar noch weiter begründen könnten.

Lassen Sie sich stattdessen beraten.

  • Share/Bookmark

Mehrfachabmahnungen

Donnerstag, 1. Oktober 2009

Immer wieder kommt es leider in der letzten Zeit vor, dass uns Mandanten erneut beauftragen, weil sie neuerliche Schreiben von Anwälten bekommen, mit denen Rechtsverletzungen durch die Nutzung von Filesharingsystemen angezeigt und Unterlassungserklärungen und Geldzahlungen gefordert werden.

Auch hier ist genau darauf zu achten, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt sein kann und wie man sinnvoll in der jeweiligen Situation handelt. Auch wenn man also mehrfach in der Situation sein sollte, dass man das Opfer im Falle einer Abmahnung geworden ist, so lassen Sie sich auf jeden Fall beraten und vertrauen Sie auf einen Anwalt, der gerade auch für diese Sachverhalte eine entsprechende Erfahrung besitzt.

  • Share/Bookmark

Milows Ayo Technology…

Donnerstag, 24. September 2009

bzw. die Rechte an diesem Lied sind in der letzten Zeit vermehrt Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei von Kenne und Partner aus Berlin, die für die DigiProtect GmbH ausgesprochen werden.

Immer wieder müssen wir auch hinsichtlich dieser Abmahnungen dazu raten, sich vor einer Reaktion jedenfalls anwaltlich beraten zu lassen.

Gerne helfen wir Ihnen. Sie können sich über das Kontaktformular oder über die folgenden Wege mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten deutschlandweit und stehen zeitnah zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511/ 47 39 06 01

Fax 0511/ 47 39 06 09

Kanzlei (at) recht-freundlich.de

  • Share/Bookmark

spezielle Seite zum Thema Abmahnungen…

Donnerstag, 17. September 2009

Wir haben aufgrund der in der Beratungspraxis häufig gestellten Fragen eine spezielle Seite zum Thema der Abmahnungen im Bereich von pornographischen Schriften/ Erotikfilmen erstellt.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere Hintergrundinformationen zum Bereich der Abmahnungen bezüglich Filmen aus diesem speziellen Genre.

Eine Seite zu aktuellen Abmahnfällen und Abmahnwellen aus diesem bereich finden Sie zudem hier.

Sollten noch Fragen offen sein, so zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Hierfür stehen Ihnen neben dem Kontaktformular auch die auf der Startseite genannten Wege offen.

  • Share/Bookmark

Abmahnungen rechtmäßig?

Sonntag, 6. September 2009

Immer wieder werden wir gefragt, ob denn dieses urheberrechtliche Abmahnen überhaupt so gesetzlich in Ordnung ist und ob die Abmahner überhaupt so vorgehen dürfen.

Darauf muss man wohl antworten: grundsätzlich ja.

Aber auch wenn man damit die Möglichkeit des Aussprechens einer Abmahnung eigentlich durchaus auch als positives Mittel gegen Rechtverstöße sehen kann, so muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung jeweils tatsächlich berechtigt ist und ob die damit regelmäßig aufgestellten Forderungen so überhaupt bestehen.

Nicht selten hat man den Eindruck, dass die Abmahner “etwas über das Ziel hinaus schießen” und letztlich nicht begründete Forderungen aufstellen. Dagegen sollte man sich wehren!

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir schauen für Sie, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die mit Ihrer Abmahnung einhergehende missliche Lage zu verbessern. Solche Möglichkeiten bestehen eigentlich immer…

  • Share/Bookmark

“was uns berichtet wird” oder: “wie es nicht sein sollte”

Donnerstag, 3. September 2009

Uns wurde berichtet, dass die Beratung von Abmahnopfern teilweise so abläuft, dass dem Mandanten für eine knapp zehnmünitige Erläuterung der Ansicht des Anwalts mit dem abschließenden Hinweis, dass man die von den Abmahnern vorgelegte Unterlassungserklärung unterschreiben sollte und den geforderten Betrag am besten direkt zahlt. Dies alles geschieht so, dass der Ratsuchende am Ende doch nicht das erlangt hat, eine Beratung bekommen zu haben.

Dieses Vorgehen von Rechtsanwälten gibt zumindest zu denken. Der Mandant sollte jedenfalls in die Lage versetzt werden, die in seiner konkreten Situation beste Handlungsption auswählen zu können. Eine dahingehende ausführliche Aufklärung ist deshalb unserer Ansicht nach unumgänglich.

Wenn für eine solche “Beratung” – wie sie oben beschrieben wurde – dann auch noch ein Betrag in Höhe von 50,- Euro in Rechnung gestellt wird, dann verbleibt an dieser Stelle einmal mehr, den Hinweis zu geben, dass man sich seinen anwaltlichen Berater nicht nur nach der Bekanntheit dessen Namens, sondern vielmehr entsprechend der offensichtlichen Kompetenzen auswählen sollte.

  • Share/Bookmark