Artikel-Schlagworte: „BaumgartenBrandt“

BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

Dienstag, 31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung „Durst“ – Firma MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. – BaumgartenBrandt

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Gegenstand sind angebliche Verstöße gegen Urheber- bzw. Verwertungsrechte. Aktuell wird das Filmwerk „Durst“ des Rechteinhabers MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. in Bezug genommen. Das entsprechende Filmwerk soll in Filesharing-Netzwerken zum „Tausch“ angeboten worden sein. Auf Basis dieser Rechtsverletzung behauptet die Kanzlei BaumgartenBrandt Ansprüche für ihre Mandantschaft, die in Richtung einer Unterlassung gehen. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet. Die Zahlungsansprüche könnten dabei gegen eine pauschale Kostentragungsverpflichtung und die entsprechende Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 850,00 erledigt werden.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag direkt zu zahlen.

Bitte informieren Sie sich zuerst eingehend darüber, wie Sie reagieren können. Die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Sie kennen, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Baumgarten Brandt mahnt für KSM GmbH ab: Kokoda

Donnerstag, 12. August 2010

Das Filmwerk Kokoda soll von Adressaten einer Abmahnung aus der Kanzlei Baumgarten Brandt, die im Auftrage der KSM GmbH tätig ist, unrechtmäßig in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt die Abgabe einer strafbewerhten Unterlassungserklärung und “bietet einen Vergleich an”, nach dem der Abgemahnte eine Zahlung in Höhe von 850,- Euro leisten soll, um damit alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz der Verfahrenskosten zu erfüllen.

Der Vorteil der pauschalen Forderung liegt sicherlich darin, dass sich die abmahnende Seite nicht dazu festlegen muss, welche Kosten für was angefallen sind und wie hoch der eigentlich behauptete Schaden im Detail ist.

Auf Seiten des Abgemahnten raten wir nicht dazu, die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “reduzierten und pauschalierten2 Betarg in Höhe von 850,- Euro zu bezahlen, ohne sich zuvor eingehend über die Optionen der Reaktion und der diesbezüglichen Chancen und Risiken informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Baumgarten Brandt für I-ON New Media GmbH

Montag, 19. Juli 2010

Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.

In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.

Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.

Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.

Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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Abmahnung “Upstairs”, Los Banditos, Baumgarten Brandt

Donnerstag, 24. Juni 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet im Auftrage der Los Banditos Films GmbH Abmahnungen bezüglich angeblicher Verletzungen von Rechten an dem Filmwerk “Upstairs”.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ebenso gefordert, wie auch die Zahlung von Schadensersatz. Weiterhin wird aber auch eine vergleichsweise Einigung angeboten, die dann möglich sein soll, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt  Die Höhe der vergleichsweise geforderten Zahlung beträgt 850,- Euro.

Wir raten davon ab, direkt die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor bewusst darüber zu sein, welche Flgen dies haben kann.

Informieren Sie sich hinsichtlich der Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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MIG Film GmbH – Delta Farce – Baumgarten Brandt

Dienstag, 27. April 2010

Auch aktuell werden offenbar noch Abmahnungen bzgl. angeblicher Rechtsvberletzuzngen an dem Werk “Delta Farce” aus dem Hause MIG Film GmbH ausgebracht. Die Schreiben kommen von der Kanzlei BaumgartenBrandt.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und daneben auch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,- Euro.

Es wird in dem Schreiben darauf verwiesen, dass im Falle einer Geltendmachung der üblicherweise anzusetzenden Kosten und Gebühren ein Betrag in Höhe von 1.359,80 Euro zzgl. 20,- Euro Auslagenersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beansprucht werden könnte. Hintergrund sei, dass in Fällen wie dem vorliegenden ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000,- Euro anzusetzen sei.

Bitte beachten Sie, dass es nicht sinnvoll ist, die Unterlassungserklärung ohne vorherige Information hinsichtlich der evtl. bestehenden Handlugsalternativen und der damit verbundenen Chancen und Risiken zu unterschreiben.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Der Fall Ted Bundy – Abmahnung durch BaumgartenBrand für KSM

Montag, 26. April 2010

Die KSM GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen.

In der hier diesbezüglich bekannt gewordenen Abmahnung geht es um den Film “Der Fall Ted Bundy” und der Adressat soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Weiterhin wird dem Abgemahnten angeboten, die Angelegenheit gegen eine Zahlug in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Gerne informeiren wir Sie zunächst über die möglichen Handlungsalternativen und die potenziellen Folgen allgemein unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Midnight Chronicles

Montag, 22. März 2010

Der Film “Midnight Chronicles”, an dem die KSM GmbH Nutzungsrechte haben soll, ist Gegenstand von Abmahnungen, die durch die Kanzlei BaumgartenBrandt versandt werden.

Mit den Abmahnungen wird neben der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von pauschal 850,- Euro gefordert.

Es wird davon abgeraten, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionen und deren Folgen eingehedn informiert zu haben.

Bitte kontaktieren Sie als Abmahnungsempfänger auch NICHT zunächst die abmahnenden Anwälte – diese vertreten pflichtgemäß die Interessen der Rechteinhaber und nicht die, der Abgemahnten!

Wir beraten Sie gern:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Email: boenig(at)recht-freundlich.de

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“Babysitter Wanted”, KSM GmbH

Mittwoch, 6. Januar 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung vorgelegt, die namens der KSM GmbH aus Hochheim durch die Kanzlei BaumgartenBrandt ausgesprochen wurde.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassugserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von insgesat 850,- Euro. Dieser Betrag soll sowohl einen angeblichen Schadensersatzanspruch, wie auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten des Abmahners abdecken.

Sofern die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet und an den Abmahner bzw. seine Vertreter gesandt wird, verpflichtet man sich direkt auch zur Zahlug des Betrages.

Wir raten daher jedenfalls dazu, sich vor einer Reaktion anwaltlich beraten zu lassen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Abmahnung “Antichrist”

Donnerstag, 5. November 2009

Im Rahmen unserer Beratungen wurde uns bekannt, dass die Kanzlei BaumgartenBrandt angebliche Urherberrechtsverstöße gegen die Rechte an dem Film “Antichrist” abmahnt.

Es wird dabei eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro gefordert, ebenso wie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Auch hierbei gilt, dass man keinesfalls vorschnell ein vorgelegtes Formular unterzeichnen sollte, weil man sich im Zweifel über einen Zeitraum von 30 Jahren bindet. Die Vertragsstrafeversprechen beinhalten dabei das Risiko, dass man bei weiteren/ neuen Verstößen unmittelbar aus der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen werden könnte.

Bevor Sie reagieren, sollten Sie sich informieren!

Wir beraten deutschlandweit sofort.
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Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner
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