Artikel-Schlagworte: „Auffenberg“

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg – Herr Wolfgang Embacher, Wolfgang Embacher Filmproduktion, „4 Stunden Inzest 4“

Montag, 25. Oktober 2010

Herr Wolfgang Embacher, Inhaber der Firma Wolfgang Embacher Filmproduktion verschickt über Herrn Rechtsanwalt Stefan Auffenberg Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 460,00 Euro gezahlt werden. Gegen diese pauschale Zahlung könne man sich hinsichtlich der bestehenden Zahlungsforderungen einigen.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                       Herr Wolfgang Embacher, Inhaber der Firma Wolfgang Embacher Filmproduktion

Abmahnende Kanzlei:           Stefan Auffenberg

Abgemahntes Werk:              „4 Stunden Inzest 4“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüche.

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„Evet, ich will“ – Info Pictures GmbH – RA Stefan Auffenberg

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Der Film „Evet, ich will!“ wird derzeit von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg für die Firma Info Pictures GmbH abgemahnt.

Neben der Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung enthält das Abmahnschreiben auch den Vorschlag einer Einigung über die behaupteten Zahlugsansprüche, gegen die pauschale Zahlung in Höhe von 360,- Euro.

Für allgemeine Informationen im Zusammenhang mit urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichenAbmahnungen stehen wir selbstverständlich ebenso zur Verfügung, wie für kostenpflichtige Beratungen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Inzest Säue”, Abmahnung der Kanzlei Auffenberg

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund spricht Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Firma INO GmbH aus.

Konkret ist der pornografische Film „inzest Säue“ betroffen.

Gefordert wird neben der Unterlassungserklärung auch eine pauschale Zahlung in Höhe von 275,-, sofern man sich mit der abmahnenden Seite außergerichtlich einigen möchte.

Informationen zum Thema Abmahnung und den Reaktionsmöglichkeiten erhalten Sie auch bei uns.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenmig@recht-freundlich.de

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100% Amateur – Selbst ist die Frau, Abmahnung Happy Times Productions

Dienstag, 6. Juli 2010

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt im Auftrag der Firma Happy Times Produvtions, Gra, angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem pornografischen Filmwerk “100% Amateur – Selbst ist die Frau” ab.

Der Adressat des Abmahnschreibens soll den entsprechenden Film im P2P-Netzwerk “BitTorrent” angeboten und verbreitet haben.

In der Folge weist Rechtsanwalt Auffenberg darauf hin, dass auf Seiten seiner Mandantschaft unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und auf Zahlung bestehen würden.

Diese zu erfüllen wird der Abgemahnte aufgefordert, indem eine Unterlassugserklärung abzugeben sei. Hinsichtlich der Zahlungsforderung wird angeboten, die Sache gegen Zahlug einer Liznezgebühr in Höhe von 175,- Euro und der Anwaltskosten in Höhe von 100,- Euro zu erledigen.

BItte beachten Sie, dass das Unterschreiben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, durchaus weitergehende Folgen haben kann.

Gerne beraten wir Sie zunächst allgemein über den Umgang mit derartigen Abmahnungen.

Sie erreichen uns telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax: 0511/47390609

Feil Rechtsanwälte

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Abmahnung bzgl. “Masturbation Hart 4″ der Purzel Video GmbH

Donnerstag, 7. Januar 2010

Das Filmwerk mit dem Titel “Masturbation Hart 4″ ist Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung, die durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg für die Firma Purzel- Video GmbH ausgebracht wurde.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Zahlug eines Betrages in Höhe von 495,- Euro gefordert, um die Sache auf dem Vergleichswege zu erledigen.

Wir raten dazu, sich jedenfalls vor einer Reaktion auf solche Schreiben, die jedenfalls erfolgen sollte, genau darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken mit welcher Art der Reaktion verbunden sein können.

Wir beraten Sie gern:

Feil Rechtsanwälte, Tel: 0511 /47 39 06 01, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Purzel- Video: Wiesnmuschis Sperma Nr. 2

Montag, 4. Januar 2010

In einer uns vorgelegten Abmahnung geht es um das Filmwerk mit dem Titel “Wiesnmuschis Sperma Nr. 2″,  an welchem die Firma Purzel- Video GmbH die zur Abmahnung berechtigenden Rechte halten soll.

Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Auffenberg ausgesprochen und beinhaltet neben der Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch das “Angebot” eines Vergleiches gegen eine Zahlung in Höhe von 495,- Euro, wobei ein Betrag in Höhe von 395,- Euro als Schadensersatzsume und ein Betrag in Höhe von 100,- Euro als “reduzierter Satz” für die Anwaltskosten ausgewiesen ist.

Es kann nicht empfohlen werden, die Unterlassungserklärung, die dieser Abmahnung im Entwurf beigefügt war, ohne weiteres zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich auch direkt zur Zahlung des entsprechenden “Vergleichsbetrages” verpflichten bzw. auch ggf. weitere Ansprüche anerkennen.

Lassen Sie sich beraten!

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte

Tel 0511 /47 39 06 01

Fax 0511 /47 39 06 09

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3L Licensing GmbH & Co. KG durch RA Stefan Auffenberg

Montag, 10. August 2009

Uns liegt eine Abmahnung vor, mit der Herr Rechtsanwalt Stefan Auffenberg eine angebliche Urheberrechtsverletzung anzeigt und darauf basierend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 187,00 Euro gefordert hat.

Auf den Betrag kommt der Rechtsanwalt durch die Addition des “symbolischen” Schadensersatzbetrages in Höhe von 75,- Euro und dem “reduzierten Satz” der Kosten für die Ermittlungen der Daten des Abgemahnten.

In der Unterlassungserklärung selbst wird sodann aber nur noch die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 175,- Euro eingefordert. Da gab es dann wohl nochmals einen “Rabatt”..?

Der Abmahnung liegt ein Informationsblatt bei, mit dem der Abgemahnte einerseits auf die negativen Folgen der Urheberrechtsverletzung für die Volkswirtschaft hingewiesen wird, andererseits aber auch die evtl. weitergehende Geltendmachung von Ansprüchen für den Fall in Aussicht gestellt wird, dass der Abgemahnte nicht den in der Abmahnung selbst aufgestellten Forderungen nachkommt.

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