Artikel-Schlagworte: „Anerkenntnis“

BB Video GmbH – “Sex im Job – Verbotene Spielchen am Arbeitsplatz – Dirty Jobs”

Mittwoch, 21. April 2010

Das Werk mit dem Titel “Sex im Job – Verbotene Spielchen am Arbeitsplatz – Dirty Jobs” ist weiterhin Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beler ausgesprochen werden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/sex-im-job-verbotene-spielchen-am-arbeitsplatz-dirty-jobs

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Videorama – Blonde Biester – U+C Rechtsanwälte – Fehler in der Abmahnung -> unwirksam?

Donnerstag, 11. März 2010

Die Kanzlei U+C versendet derzeit unter anderem Abmahnungen, die Rechtsverletzungen bezogen auf Filmwerke der Produktionsfirma Videorama zum Gegenstand haben.
Aufgefallen ist hier eine Abmahnung, die den Film “Blonde Biester” betrifft, wobei die zugänglich gemachte Datei mit dem Titel “Vivian.Schmitt.Blonde.Biester.German.2009.XXX.DVDRiP.XviD-WDE benannt gewesen sein soll.
Der Adressat der Abmahnung soll eine Zahlng in Höhe von 650,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung die von der Abmahnerseite vorgelegten Erklärungen!
Bei der in diesem Fall durch die abmanende Seite vorformulierten Unterlassungserklärung fällt auf, dass man sich zunächst zur Übernahme der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,- Euro, also insgesamt 911,80 Euro, verpflichtet, dass diese Zahlungspflicht jedoch entfällt, wenn man fristgerecht einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt. Dass die diesbezügliche Frist allerdings VOR dem Erstellugsdatum der Abmahnung liegt, kann man auch nicht mehr fristgerecht zahlen und würde mithin die Ansprüche insgesamt anerkennen und im Endeffekt ggf. auch hierauf leisten müssen.

Dass allerdings die gesamte Abmahnung aufgrund dieses Fehlers unwirksam wäre, kann wohl nicht angenommen werden. Schließlich liegt hier nur ein solcher Fehler vor, der die Abgeltung der behaupteten Ansprüche gegen eine geringere als die im Übrigen erhobenen Forderungen ermöglichen würde.

Bitte achten Sie daher genauestens darauf, was Sie ggf. zu unterschreiben bereit wären und prüfen dies im Zweifel noch einmal ganz genau.
Eine Reaktion binnen der in der Abmahnung genannten Frist bleibt auch in einem solchen Fall wohl sinvoll.

Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de

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abmahnungen durch “Bushido”

Mittwoch, 27. Januar 2010

Weiterhin werden auch angebliche Rechtsverstöße bezüglich solcher Werke abgemahnt, die augenscheinlich Herrn Anis Mohamed Ferchichi – Künstlername “Bushido” zuzuordnen sein sollen.

Gegenstand aktueller Abmahnungen ist weiterhin das Werk “Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten 2″.

Mit den Abmahnungen, die durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ausgebracht werden, wird ein “Angebot” formuliert, nach dem die Sache gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung in Höhe von 700,00 Euro erledigt werden könnte.

Im konkreten Fall ist zu beachten Sie, dass man sich bei Unterzeichnung der mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung direkt als “Verletzer” bezeichnet und zudem Auskunfts-, Koste- und Schadensersatzansprüche der Gegenseite dem Grunde nach anerkennt.

Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung ohne eingehende Information über die Folgen zu unterzeichenn und abzugeben.

Lassen Sie ich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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“Sex im Job – Verbotene Spielchen Am Arbeitsplatz – Dirty Jobs”

Montag, 25. Januar 2010

Das Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die für die BB Video GmbH aus Mülheim an der Ruhr durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde.

Im konkreten Fall soll der Adressat der Abmahnung eine Zahlung in Höhe von 710,- Euro vornehmen und zudem die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Vetragsstrafe in der vorformulierten Unterlassungserklärung beträgt 10.000,-. An der Angemessenheit einer derart bemessene Vertragsstrafe bestehen zumindest Zweifel.

Ferner wird mit einer Unterschrift unter der Erklärung auch direkt ein Anerkenntnis hinsichtlich der Schadensersatzansprüche aus der angezeigten angeblichen Verletzungshandlug abgegeben. Auch hierzu können wir nicht raten.

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion gegenüber der Gegenseite über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Bushido mahnt durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ab

Dienstag, 10. November 2009

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Bnidhardt Fiedler Rixen Zerbe, Linden, ausgebracht wurde.

Darin geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werkes “Bushido Heavy Metal Payback”. Gefordert werden durch die Abmahner neben der Unterlassungserklärung auch 800,- Euro, mit denen alle Ansprüche abgegolten sein sollen, die der Abgemahnte mit der Unterschrift aber auch direkt ersteinmal anerkennen soll…

Bitte unterschreiben Sie keinesfalls eine solche Unterlassungserklärung. Sollten Sie nach einer solchen Unterschrift nicht die geforderten 800,- Euro zahlen, liefern Sie sich direkt auch hinsichtlich höherer Kosten aus.

Lassen Sie sich über das mögliche Vorgehen beraten!

Wir beraten deutschlandweit – mit Erfahrungen aus über 1.000 Abmahnfällen.

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511/ 47 39 06 01

Fax 0511/ 47 39 06 09

eMail: kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Software gegen Kopierschutz bei eBay angeboten…

Donnerstag, 3. September 2009

In einer uns vorliegenden Abmahnung hat die Kanzlei Waldorf für die Rechteinhaber edel entertainment GmbH, edelkids GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Hansa Music Entertainment GmbH, SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH eine eBay- Nutzerin abgemahnt, die dort Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum Kauf angeboten haben soll.

Es fällt auf, dass hier zunächst mit der Abmahnung nur die Abgabe der Unterlassungserklärung eingefordert wurde und erst nach der entsprechenden Abgabe Kosten und Gebühren geltend gemacht worden sind.

Mit der Geltendmachung der Zahlungsforderung in Höhe von 1250,- Euro als Vergleichsbetrag wurde der abgemahnten eBay- Nutzerin ein Urteil des Amtsgerichts München vorgelegt, mit dem offensichtlich eine entsprechende Verurteilung in einem anderen Fall belegt werden sollte.

Dieses Beispiel zeigt, dass es um so wichtiger ist, nicht ohne Beratung mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu reagieren, da dies evtl. von den Abmahnern als “Anerkenntnis” gewertet werden könnte.

Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511/ 47 39 06 01.

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