Viele Adressaten von urheberrechtlichen Abmahnungen werden sich fragen, weshalb sie derartige Forderungsschreiben erhalten. Oftmals könnte aber der Grund ein unzureichend geschütztes WLAN sein, ein drahtloses Netzwerk, welches von vielen modernen Routern inzwischen schon quasi von selbst mit aufgebaut wird, wenn man diese Geräte installiert.
Jeder Anschlussinhaber sollte sich ein wenig Zeit nehmen und kontrollieren, ob und wie sein Anschluss auch gegebenenfalls durch Dritte ungewünscht genutzt werden kann.
Hintergrund st, dass nicht nur der BGH, sondern inzwischen auch die Amtsgerichte augenscheinlich dazu übergehen, die Haftung des Anschlussinhabers für die über den Anschluss begangenen Rechtsverletzungen zu bejahen, wenn diese durch ein nicht hinreichend gesichertes Netz ermöglicht werden. nicht hinreichend bedeutet im Sinne der Rechtsprechung inzwischen wohl, dass die zu dem Zeitpunkt der Installation des Netzes marktüblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssten. Inzwiwschen dürfte dies bei neuen Routerinstallationen die Einrichtung der WPA 2- Verschlüsselung sein.
Sofern der Anschlussinhaber selbst nicht die notwendige Fachkenntnis besitzt, so sollte er sich nach dieser Rechtsprechung wohl dringend kundiger Hilfe bedienen, damit sich nicht die Gefahr realisiert, dass er in Anspruch genomen wird, weil Dritte unerwünscht den Anschluss nutzen…
Dennoch sollte man nie den Kopf in den Sand stecken, da man regelmäßig mit “richtigem Vorgehen” eigene Risiken verringern und eigene Chancen verbessern kann.
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