Der Künstler Axel Fischer singt das Lied Amsterdam, welches ausweislich einer hier bekannt gewordenen Abmahnung auch Teil eines “TOP 100 Samplers” (gewesen) sein soll. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-hitmix-music-agentur-axel-fischer-feat-cora)
Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem entsprechenden Werk.
In der Folge soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 500,- bezahlen, um die Sache zu erledigen.
Um das “Angebot” des Rechteinhabers “Hitmix Music Agentur” noch mehr hervorzuheben, wird in der Abmahnung darauf verwiesen, dass der bisher möglicherweise zu beanspruchende Schadensersatz bereits 1.025,72 Euro betragen würde.
Wir raten dazu, sich jedenfalls ausführlich zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen, bevor man auf eine solche Abmahnung reagiert.
Gerne können wir Sie über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten aufklären.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511/ 47 39 06 09, Email: boenig (at) recht-freundlich.de