Artikel-Schlagworte: „Abmahner“

U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei

Montag, 30. August 2010

Trotz einer von hier aus an die Vertreter der Koch Media GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von U+C kontaktiert wird.

Damit aber nicht genug: Das Schreiben wurde unserem Mandanten direkt zweimal an einem Tag zugestellt…

Vor dem Hintergrund, dass immer vorgetragen und unterstellt wird, dass die Abmahnrseite korrekt arbeiten und keine Fehler machen würde, stellt sich uns die Frage, ob man nach wie vor genau davon ausgehen kann oder gar sollte.

Unabhängig vom konkreten Fall:

Immer wieder fallen hier Fehler bei Abmahnungen verschiedenster Kanzleien auf, die teilweise auch schon der Abmahnerseite bei genauerer Betrachtung offenbar sein könnten.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich über Reaktionsmöglichkeiten und die damit verbindenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnungen purzeln ein…

Donnerstag, 17. September 2009

Mehrfachabmahnungen sind inzwischen durchaus keine Seltenheit mehr.

Wer also einmal ein solches Schreiben in seinem Briefkasten gefunden hat, der muss leider damit rechnen, dass noch einmal Forderungen gegen ihn erhoben werden.

Dies entspricht inzwischen den Erfahrungen, die wir in den tagtäglich zu bearbeitenden Abmahnfällen sammeln. Erfahrung sollte man in diesem Bereich mitbringen, wenn man sich mit den Abmahnern auseinandersetzt. Neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und den Diskussionen in der Fachwelt ist auch ein Fingerspitzengefühl in Bezug auf die technischen Seiten der behaupteten Verletzungshandlungen nicht zu unterschätzen, da auch hiermit oftmals Argumente gegen die behaupteten Verpflichtungen vorgebracht werden können.

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Wie kommt es zu einer Abmahnung?

Freitag, 24. Juli 2009

Manch einer, der nach dem ersten Schock das Anschreiben des abmahnenden Anwalts noch immer in der Hand hält, wird sich fragen, wie es dazu überhaupt kommen kann.

Hier ein kleiner Einblick in die möglichen Abläufe “auf der anderen Seite”:

Die Rechteinhaber beauftragen Firmen, die den ganzen Tag selbst Filesharingprogramme o.ä. Software laufen lassen. Damit lassen die Rechteinhaber nach den Werken suchen, die sie unter Vertrag haben, also für die sie die Rechte geltend machen dürfen.

Wenn nun ein “Anbieter” im Netz gefunden wird, also jemand der ein Filesharing- Programm nutzt, der ein geschütztes Werk allen anderen Nutzern zugänglich macht, aber eben nicht das Recht dazu hat, dann wird dessen IP- Adresse gespeichert und zusätzlich das Datum und die Uhrzeit.

Mit diesen gespeicherten Daten geht der Rechteinhaber dann zum Gericht (vornehmlich zum Landgericht Köln) und lässt sich dort einen Beschluss geben, der den jeweiligen Internetanbieter des “geloggten” angeblichen Filesharers dazu auffordert oder es ihm zumindest erlaubt, Auskunft darüber an den Rechteinhaber zu erteilen, welcher Anschlussinhaber zu dem geloggten Zeitpunkt hinter der geloggten IP- Adresse gestanden hat.

Damit hat der Rechteinhaber den Namen und die Anschrift, die er benötigt, um eine Abmahnung zu versenden.

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