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weitere Infos zu Bushido- Abmahnungen

Donnerstag, 13. August 2009

Uns liegt ein Schreiben vor, mit dem die Vertreter des Urhebers Bushido auf eine modifizierte Unterlassungserklärung eines Abgemahnten reagieren.

In diesem Schreiben werden Forderungen geltend gemacht, die die der Abmahnung übersteigen. Durch die Erhöhung der geforderten Kosten könnte sich der Abgemahnte evtl. davon abhalten lassen, weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei zu führen und stattdessen den Forderungen nachzukommen.

Im Ergebnis wurde hier ein im Vergleich zu der in der Abmahnung und danach geforderten Geldsumme erheblich verringerter Betrag gefordert, da der Abgemahnte wohl darlegen konnte, dass schlicht keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in höherem Maß gegeben war.

Auch wenn es hier so scheint, dass man in eigenen Verhandlungen mit den Abmahnern einen wirtschaftlichen “Erfolg” erzielen kann, so ist aus unserer Sicht jedenfalls davon abzuraten, selbst mit den Abmahnern in Kontakt zu treten!

Davon abgesehen, dass dort natürlich das Vertreten der Interessen der jeweiligen Urheberrechtsinhaber im Fordergrund stehen muss und damit alles daran gestezt werden wird, diese Interessen auch weitestgehend durchzusetzen, kann man sich mit einer unbedachten Äußerung evtl. mit einer Straftat belasten. Das ist auf jeden Fall zu vermeiden, kann es doch für die Zukunft erhebliche Probleme mit sich bringen.

Weiteres finden Sie hier und hier.

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Bitte nicht die Abmahnanwälte direkt kontaktieren!

Mittwoch, 29. Juli 2009

Wir möchten aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass es in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist, aus einem ersten Schock heraus oder auch aus eigenen Erwägungen, ohne vorherige Beratung Kontakt zu den abmahnenden Kanzleien aufzunehmen.

In den Telefonaten wird meist genau das erfragt, was die abmahnenden Anwälte zur Begründung von Ansprüchen nutzbar machen können.

Ausführungen zu tatsächlichen Umständen, zu Einkommen und Ausgaben, zum Familienstand und auch zu der Frage, ob man sich “einer Schuld” bewusst sei, sollte man tunlichst vermeiden!!

Lassen Sie sich bitte nicht darauf ein, sich über Ihre Abmahnung mit den Anwälten zu unterhalten, die diese Abmahnung geschrieben haben!

Lassen Sie sich stattdessen anwaltlich beraten!

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