Artikel-Schlagworte: „abgemahnt“

Abmahnung durch BaumgartenBrandt, für Hanway Brown Ltd. bzgl. “Harry Brown”

Mittwoch, 15. September 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet nunmehr Abmahnungen auch im Namen der Hanway Brown Ltd., die in dem Schreiben als HanWay Films bezeichnet wird. Weshalb hier eine solche Umbenennung stattfindet, erschließt sich nicht unmittelbar. Wenn wir es herausfinden, werden wir entsprechend Berichten…

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, dass der Adressat eine rechtswidrige Handlung begangen habe, die sich darin darstellt, dass das Filmwerk “Harry Brown” im Rahmen der Verwendung eines Peer-to-Peer- Netzwerks weltweit öffentlich zugänglich gemacht habe, ohne dass ihm die dafür notwendigen Rechte eingeräumt worden wären. Die diesbezüglich ausschließlichen Rechte habe die Hanwy Brown Ltd. inne.

Immer wieder ist es interessant zu erfahren, dass die Rechte an der Werknutzung in einem Peer-to-peer- Netzwerk Gegenstand einer Rechteinräumung sein sollen. Dennoch ist aber zu sagen, dass selbstverständlich derjenige, der Urheber eines Werkes ist, auch eine Verwendung in diesem Rahmen lizensieren müsste, damit sie rechtmäßig erfolgen kann.

Auch im Falle der in Bezug genommenen Abmahnung raten wir nicht dazu, vorschnell die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Auch die Frage, ob der Vergleich über die Zahlung in Höhe von 850,- eingegnagen werden sollte, ist genauer zu klären.

Informieren Sie sich zuvor über die mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten einhergehenden Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Fareds mahnt für Herrn Kindervater ab – “Turn back Time”

Dienstag, 7. September 2010

Während bisher in der Hauptsache Abmahnungen für die Herren Kindervater und Bülles versandt worden sind, so ist jetzt zu bemerken, dass auch Herr Kindervater allein Aufträge zu erteilen scheint, rechtswidrige Nutzungen geschützter Werke abzumahnen.

Die Kanzlei Fahreds macht solche unzulässigen Tauschbörsenaktivitäten in Bezug auf das Werk “Kindervater – Turn back Time” zum Gegenstand von Abmahnungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus wird auch hier eine Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die “branchenübliche Lizenzgebühr” für das weltweite öffentliche Zugägnlichmachen im vier- bis fünstelligen Bereich liegen würde. Um dies auch noch mit Nachdruck zu versehen, schreibt die Kanzlei Fareds – Herr Rechtsanwalt Fleischer – die Passage am Ende seiner Abmahnung teilweise in Fettdruck.

Wir raten trotz des aufgebauten Drucks bzw. gerade deshalb davon ab, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungerklärung zu unterzeichnen und direkt auch noch eine Zahlung vorzunehmen.

Bitte informieren Sie sich BEVOR Sie etwas unterschreiben und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Roadrunner Records werden für urheberrechtliche Abmahnungen von Sasse und Partner vertreten

Freitag, 27. August 2010

Hier wird über Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner berichtet, die für die Roadrunner Records GmbH ausgebracht werden und das Werk Korn III – Remember Who You Are betreffen:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-roadrunner-records-gmbh-korn-iii-remember-who-you-are

BEVOR Sie eine Unterschrift oder gar eine Zahlung an die Abmahnerseite leisten, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reaktionsmöglichkeiten und welche damit verbundenen Chancen und Risiken bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Kann man mehrfach abgemahnt werden?

Mittwoch, 2. September 2009

Immer wieder wird in der Beratungspraxis nachgefragt, ob man mit der Begleichung der ersten Abmahnung und der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung davon ausgehen kann, dass man sodann keine weitere Abmahnung erhalten würde.

Darauf kann man leider nur mit einem “Nein” antworten. Man kann also mehrfach abgemahnt werden.

Auch wenn man eine Unterlassungserklärung unterschreibt und den geforderten Betrag zahlt, kann es sein, dass man erneut Abmahnungen erhält, die Urheberrechtsverletzungen betreffen.

Die Berechtigung für das Aussprechen einer kostenpflichtigen Abmahnung entfällt nur dann, wenn der Abmahner trotz einer abgebenenen Unterlassungserklärung noch einmal den gleichen Verstoß abmahnt. Man muss sich auch hier jeweils den Einzelfall genauer ansehen.

Es gilt daher, dass der Empfänger einer Abmahnung sich jedenfalls beraten lassen sollte, vor der Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung und vor einer etwaigen Zahlung. Zumeist gibt es Möglichkeiten, zumindest über die aufgestellten Forderungen noch einmal zu verhandeln oder sie gar ganz zu bestreiten.

Bitte kontaktieren Sie daher nicht den Abmahner, bevor Sie anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben.

Auch bei der Auswahl des Anwalts gilt, dass man darauf schauen sollte, ob die behauptete Erfahrung tatsächlich gegeben ist. Uns ist ein Beispiel bekannt, bei dem diese Erfahrung scheinbar nicht so vorliegt…

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