Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet nunmehr Abmahnungen auch im Namen der Hanway Brown Ltd., die in dem Schreiben als HanWay Films bezeichnet wird. Weshalb hier eine solche Umbenennung stattfindet, erschließt sich nicht unmittelbar. Wenn wir es herausfinden, werden wir entsprechend Berichten…
Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, dass der Adressat eine rechtswidrige Handlung begangen habe, die sich darin darstellt, dass das Filmwerk “Harry Brown” im Rahmen der Verwendung eines Peer-to-Peer- Netzwerks weltweit öffentlich zugänglich gemacht habe, ohne dass ihm die dafür notwendigen Rechte eingeräumt worden wären. Die diesbezüglich ausschließlichen Rechte habe die Hanwy Brown Ltd. inne.
Immer wieder ist es interessant zu erfahren, dass die Rechte an der Werknutzung in einem Peer-to-peer- Netzwerk Gegenstand einer Rechteinräumung sein sollen. Dennoch ist aber zu sagen, dass selbstverständlich derjenige, der Urheber eines Werkes ist, auch eine Verwendung in diesem Rahmen lizensieren müsste, damit sie rechtmäßig erfolgen kann.
Auch im Falle der in Bezug genommenen Abmahnung raten wir nicht dazu, vorschnell die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Auch die Frage, ob der Vergleich über die Zahlung in Höhe von 850,- eingegnagen werden sollte, ist genauer zu klären.
Informieren Sie sich zuvor über die mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten einhergehenden Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de