Artikel-Schlagworte: „956 Euro“
Freitag, 4. März 2011
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Happiness“ von Hurts (Album)
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Filesharing, Internet, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 25. Februar 2011
Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Die Superbullen“
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Download, Filesharing, Hochladen, öffentliches Zugänglichmachen, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Montag, 17. Januar 2011
Die Tele München GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Tele München GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Filesharing, Film, Internet, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Montag, 17. Januar 2011
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden, um damit die Sache sodann insgesamt im Vergleichswege zu erledigen.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „In Farbe“ der Künstlergruppe „Revolverheld“
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Album, Filesharing, Internet, Musik, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Montag, 10. Januar 2011
Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Reine Fellsache – Jetzt wird`s haarig!“
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Filesharing, Film, Tauschbörse, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Mittwoch, 15. Dezember 2010
Die Majestic Filmverleih GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Majestic Filmverleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Wüstenblume“
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Vergleich, Vertragsstrafe, Zahlung
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Montag, 13. Dezember 2010
Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956 Euro gezahlt werden, um damit insgesamt die Sache erledigen zu können.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Die Päpstin“ Film
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 3. Dezember 2010
Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co
Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Tödliches Kommando – The Hurt Locker“ Film
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Dateien, Filesharing, Film, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Video, Zahlung
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Mittwoch, 3. November 2010
Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt offenabr weiterhin über die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER Abmahnschreiben.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden, mit dem die behaupteten weitergehenden Zahlungsansprüche des Rechteinhabers erfült werden könnten.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: WALDORF FROMMER, München
Abgemahntes Werk: „Das Kabinett des Dr. Parnassus (Film)“
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüche.
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Unterlassung, Waldorf Frommer mahnt für Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab, Zahlung
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Montag, 25. Oktober 2010
Die Tiberius Film GmbH & Co. KG verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von insgesamt 956,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Tiberius Film GmbH & Co. KG
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Abgemahntes Werk: „Daybreakers“
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung aus München, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 30. März 2010
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Beyond Remedy – Jenseits der Angst“ ab. Gegenstand dieser Abmahnungen soll konkret die unerlaubte Verwertung geschützter Bild- und Tonaufnahmen sein. Diese Aufnahmen sollen in einer Tauschbörse angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dafür notwendige Rechte zu haben.
Mit der Abmahnung wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin fordert die abmahnende Seite von dem Adressaten des Schreibens einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt € 956,00.
Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie in Höhe von 450,00 € als Schadensersatzforderung.
Wir raten nicht dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Information zu unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurückzusenden. Es sollte zuvor eine hinreichende Information darüber erfolgen, welche Möglichkeiten und Risiken sich hinsichtlich verschiedener Handlungsalternativen ergeben.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de
Schlagworte:956 Euro, Abmahnung, Beyond Remedy, Jenseits der Angst, Schadensersatz, Unterlassung, Urheberrecht, Vergleich, Waldorf, Zahlung
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